MÜNSTERECK:
Soziale Schieflage
Wohngeld für Alg-II-Empfänger
In Freiburg gibt es zu wenige günstige Wohnungen. Dies hat nicht zuletzt eine Auswertung der Initiative "Runder Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg" bestätigt. Besonders trifft dieser Mangel an günstigem Wohnraum Alg-II-Empfängerinnen und - Empfänger. Sie werden von der Arbeitsgemeinschaft (Arge) — der Institution, die die Agentur für Arbeit und die Stadt eingerichtet haben — angehalten, billig zu wohnen. Das heißt: Im Zweifel müssen sie in billigere Wohnungen umziehen oder untervermieten. Letzteres ist, wie man sich denken kann, oft nicht so einfach möglich. Und Ersteres funktioniert nicht — weil es eben keine billigen Wohnungen gibt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Als Helferin bleibt einzig und allein die Stadt, die künftig Alg-II-Empfänger finanziell mehr unterstützen muss. So entsteht die absurde Situation, dass diese hoch subventioniert wohnen, während arbeitende Menschen mit niedrigen Gehältern, die kaum besser dastehen als Arbeitslosengeld-II-Bezieher, für die (teuren) Mieten ihrer Wohnungen selbst aufkommen müssen.
Das ist sozialer Sprengstoff. Nicht zuletzt deshalb warnt auch SPD-Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach vor einer zu starken Anhebung des Kaltmietenhöchstsatzes. Nur, was tun? Fakt ist: Eine solche soziale Schieflage kann sich keine Kommune auf Dauer leisten. Frank Zimmermann
Dienstag, 26. Juni 2007
Badische Zeitung: Der Druck auf die Verwaltung wächst
Der neue Mietspiegel und ein Beschluss des Landessozialgerichts belegen: Alg-II-Empfänger benötigen mehr Wohngeld
Von unserem Redakteur Frank Zimmermann
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) gibt es in Freiburg bei weitem nicht genügend Wohnungen zum festgelegten Höchstsatz von 5,62 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" fordert deshalb zum wiederholten Mal eine Anhebung des Höchstsatzes. Unterstützt wird er nun durch einen Beschluss des Landessozialgerichts, das einem Freiburger Kläger gegenüber in einem Eilverfahren einräumte, dass 5,62 Euro "aller Wahrscheinlichkeit nach nicht angemessen" seien. Die Stadtverwaltung verspricht, schnell zu handeln.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Initiative "Runder Tisch" drei Monate lang über 5000 Wohnungsanzeigen (relevant waren am Ende 4461) in BZ, "Schnapp" und "Zypresse" ausgewertet. Das Ergebnis: Gerade einmal 46 Wohnungen lagen unter der Grenze von 5,62 Euro pro Quadratmeter, keine davon war für eine einzelne Person geeignet. Nicht berücksichtigt wurden in der Auswertung die Wohnungen von Stadt und Stadtbau: Die Stadtbau etwa hat 5770 eigene Wohnungen unter der 5,62-Euro-Grenze; davon gab es bei 421 (7,3 Prozent) im vergangenen Jahr einen Mieterwechsel.
Aufgrund seiner Auswertung fordert der "Runde Tisch" eine Anhebung des seit 2003 geltenden Höchstsatzes um zirka zwei Euro. Nachdem im März ein neuer Mietspiegel in Kraft getreten ist mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 6,91 Euro, will auch die Verwaltung rasch handeln. Dass das notwendig ist, zeigt auch ein Beschluss des zwölften Senats des Landessozialgerichts (LSG) vom Mai. Der hatte in einem Eilverfahren eines Freiburger Klägers die Auswertung des "Runden Tischs" als aussagekräftig erachtet und war zu dem Schluss gekommen, dass "die überwiegende Wahrscheinlichkeit" dafür spreche, dass der vom Antragsteller gezahlte Quadratmeterpreis von 7,40 Euro angemessen sei.
Roland Rosenow, Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Evangelischen Fachhochschule, glaubt, dass der richterliche Beschluss einen Sinneswandel ausdrückt: "Das ist ein erster Stein, der aus der Mauer fällt." Dies sei die erste Entscheidung, die die Angemessenheitsgrenze der Freiburger Behörden massiv in Frage stellt.
Dass Handlungsbedarf besteht, räumt auch Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach ein. Eine Erhöhung etwa auf 7,40 Euro findet er jedoch zu hoch — um das soziale Gefüge zu wahren, plädiert er für ein Mittelmaß. Wie das aussehen könnte, darauf will er sich noch nicht festlegen; was das für die Stadt an Mehrkosten mit sich bringen würde, ließe sich derzeit schwer sagen. Denkbar wäre eine Staffelung nach Wohnungsgröße, da kleinere Wohnungen im Verhältnis teurer sind. Rosenow fordert, dass die Grenze alle zwei Jahre angepasst wird.
Demnächst wird das Thema in der Dezernentenrunde behandelt, im September soll es im Sozialausschuss und anschließend im Gemeinderat auf die Tagesordnung kommen. Derweil ärgert sich Martin Klauss vom "Runden Tisch" , dass, obwohl eine neue Regelung in Arbeit ist, Alg-II-Empfänger weiterhin Aufforderungen erhalten, in billigere Wohnungen zu ziehen.
Von unserem Redakteur Frank Zimmermann
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) gibt es in Freiburg bei weitem nicht genügend Wohnungen zum festgelegten Höchstsatz von 5,62 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" fordert deshalb zum wiederholten Mal eine Anhebung des Höchstsatzes. Unterstützt wird er nun durch einen Beschluss des Landessozialgerichts, das einem Freiburger Kläger gegenüber in einem Eilverfahren einräumte, dass 5,62 Euro "aller Wahrscheinlichkeit nach nicht angemessen" seien. Die Stadtverwaltung verspricht, schnell zu handeln.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Initiative "Runder Tisch" drei Monate lang über 5000 Wohnungsanzeigen (relevant waren am Ende 4461) in BZ, "Schnapp" und "Zypresse" ausgewertet. Das Ergebnis: Gerade einmal 46 Wohnungen lagen unter der Grenze von 5,62 Euro pro Quadratmeter, keine davon war für eine einzelne Person geeignet. Nicht berücksichtigt wurden in der Auswertung die Wohnungen von Stadt und Stadtbau: Die Stadtbau etwa hat 5770 eigene Wohnungen unter der 5,62-Euro-Grenze; davon gab es bei 421 (7,3 Prozent) im vergangenen Jahr einen Mieterwechsel.
Aufgrund seiner Auswertung fordert der "Runde Tisch" eine Anhebung des seit 2003 geltenden Höchstsatzes um zirka zwei Euro. Nachdem im März ein neuer Mietspiegel in Kraft getreten ist mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 6,91 Euro, will auch die Verwaltung rasch handeln. Dass das notwendig ist, zeigt auch ein Beschluss des zwölften Senats des Landessozialgerichts (LSG) vom Mai. Der hatte in einem Eilverfahren eines Freiburger Klägers die Auswertung des "Runden Tischs" als aussagekräftig erachtet und war zu dem Schluss gekommen, dass "die überwiegende Wahrscheinlichkeit" dafür spreche, dass der vom Antragsteller gezahlte Quadratmeterpreis von 7,40 Euro angemessen sei.
Roland Rosenow, Lehrbeauftragter für Sozialrecht an der Evangelischen Fachhochschule, glaubt, dass der richterliche Beschluss einen Sinneswandel ausdrückt: "Das ist ein erster Stein, der aus der Mauer fällt." Dies sei die erste Entscheidung, die die Angemessenheitsgrenze der Freiburger Behörden massiv in Frage stellt.
Dass Handlungsbedarf besteht, räumt auch Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach ein. Eine Erhöhung etwa auf 7,40 Euro findet er jedoch zu hoch — um das soziale Gefüge zu wahren, plädiert er für ein Mittelmaß. Wie das aussehen könnte, darauf will er sich noch nicht festlegen; was das für die Stadt an Mehrkosten mit sich bringen würde, ließe sich derzeit schwer sagen. Denkbar wäre eine Staffelung nach Wohnungsgröße, da kleinere Wohnungen im Verhältnis teurer sind. Rosenow fordert, dass die Grenze alle zwei Jahre angepasst wird.
Demnächst wird das Thema in der Dezernentenrunde behandelt, im September soll es im Sozialausschuss und anschließend im Gemeinderat auf die Tagesordnung kommen. Derweil ärgert sich Martin Klauss vom "Runden Tisch" , dass, obwohl eine neue Regelung in Arbeit ist, Alg-II-Empfänger weiterhin Aufforderungen erhalten, in billigere Wohnungen zu ziehen.
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Mietobergrenze,
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