"Runder Tisch": ALG-II-Bezieher werden unkorrekt behandelt
Von unserem Mitarbeiter Holger Schindler
Die Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation "Runder Tisch zu den Auswirkungen
der Hartz-Gesetze in Freiburg", die sich für die Belange der Empfänger von Arbeitslosengeld
II (ALG-II-Bezieher) einsetzt, hat gestern schwere Vorwürfe gegen die Arge Freiburg
erhoben: Die Arge, die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Freiburg und der Arbeitsagentur zur
Auszahlung von ALG II, nutze vielfach die rechtlichen Spielräume zu Ungunsten der
Betroffenen. Vielfach beuge die Arge auch das Recht, um Leistungen einzusparen — in der
Hoffnung, dass sich niemand wehrt.
Martin Klauss, Sprecher des "Runden Tischs", erklärte gestern vor der Presse, dass sich die Klagen über die Entscheidungen und das Vorgehen der Arge Freiburg häufen würden. Klauss berief sich dabei auf Experten, nach denen die Arge damit teilweise das Recht beuge. Klauss: "Die Arge versucht es einfach. Da werden zu Unrecht Leistungen gekürzt oder bestimmte Zahlungen nicht geleistet, um so die Ausgaben zu senken. Man hofft bei der Arge, dass dies seitens der Betroffenen geschluckt wird. Nicht selten macht die Arge einen Rückzieher, wenn sich jemand wehrt, also Widerspruch einlegt oder vor Gericht gehen will."
Klauss zitierte die Aussage eines bekannten Nachrichtenmagazins, wonach bundesweit vier von
zehn Sozialgerichtsverfahren gegen den jeweiligen Alg-II-Träger gewonnen werden. Der "Runde Tisch" legte auch konkrete Beispiele für vermeintlich unrechtmäßiges Verhalten der Freiburger Arge vor. So werden offenbar, wenn Alg-II-Bezieher zur stationären Behandlung ins Krankenhaus müssen oder als Obdachlose in Notunterkünften übernachten, neuerdings Teile ihrer Bezüge einbehalten. Bei Krankenhausaufenthalten streicht die Arge für die jeweiligen Zeiträume 35 Prozent der Alg-II-Regelleistung von 347 Euro im Monat. Bei Obdachlosen in Notunterkünften wird die Leistung um 20 Euro gekürzt. Stefan Kaiser, der stellvertretende Geschäftsführer der Freiburger Arge, sagte, dies treffe so zu. Der Krankenhausabzug geschehe auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die 20 Euro, die den Obdachlosen abgezogen werden, seien Ausgleich für Strom, Warmwasser, Abfallgebühren und Teilmöblierung, die sie in den Notunterkünften vorfänden.
Ein anderer konkreter Vorwurf des "Runden Tisches" richtet sich gegen den Umgang der Arge mit Schwangeren und Eltern mit kleinen Kindern unter drei Jahren. Klauss: "In mehreren Fällen hat die Arge Freiburg ihre selbst gesetzten Richtlinien, Kleinkinder und auch Ungeborene ab der 13. Schwangerschaftswoche im Hinblick auf die angemessene Wohnungsgröße als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft voll zu zählen, missachtet."
Stefan Kaiser von der Freiburger Arge, die derzeit etwa 8500 Bedarfsgemeinschaften mit zusammen 16 000 Alg-II-Beziehern betreut, wies die Vorwürfe des "Runden Tischs" mit Nachdruck zurück: "Wir tun nichts Unrechtmäßiges." Er räumte aber ein, dass die Materie komplex, die Rechtsprechung teils widersprüchlich, das Arge-Personal teils nicht mit der nötigen Erfahrung in der Sozialverwaltung ausgestattet und vor allem ein erheblicher Kostendruck gegeben sei. Kaiser: "Die Bundesagentur hat uns vorgegeben dieses Jahr 3,1 Prozent der Leistungen gegenüber 2006 einzusparen." Und dies, obwohl die Freiburger Arge selbst nur zwei Prozent für realistisch gehalten hatte.