Donnerstag, 20. Dezember 2007

Badische Zeitung: Der Pass zu einem besseren Leben

Günstiger ins Theater und zum Sportclub: Von Februar an ist der Freiburg-Pass für Menschen mit geringem Einkommen da

Von unserer Redakteurin Simone Lutz

Eine gute Nachricht für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber: All diese Menschen, denen normalerweise sehr wenig Geld zur Verfügung steht, haben künftig Anspruch auf den neuen FreiburgPass. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstag einstimmig. Damit können sie von Februar an verbilligt oder umsonst am kulturellen und sozialen Leben in der Stadt teilnehmen.

Drei Jahre hat es gedauert, nun wird es wahr: der Freiburg-Pass kommt. Damit können sich Menschen, die zum Beispiel von Hartz IV leben müssen, also von 347 Euro im Monat, künftig eher den Besuch eines Theaterstücks, eines SC-Spiels oder eines VHS-Kurses leisten. Umgekehrt heißt das: Sie sind nicht mehr wegen knapper Kasse ausgeschlossen von dem, was Leben in einer Stadt eben auch ausmacht. Möglich gemacht hat das die beharrliche Lobbyarbeit des "Runden Tischs zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" , dem mehr als 20 Organisationen — von Arbeitsloseninitiativen bis hin zum Essenstreff — angehören.

Die Stadt kostet der Freiburg Pass knapp 5000 Euro weniger Einnahmen pro Jahr. Etwas ähnliches — allerdings "nur" für Familien — gab und gibt es bereits: Den einstigen Familienpass mit seinen Ermäßigungen schaffte der Gemeinderat 2002 aus Spargründen ab, erfand dafür aber zwei Jahre später das für die Stadt billigere Nachfolgemodell FamilienCard mit Rabatten auf städtische und private Einrichtungen. Familien mit geringem Einkommen bekommen die FamilienCard für ein Jahr kostenfrei (bislang 364), alle anderen zahlen jährlich 30 Euro.
Ausgegeben wird sie von der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Familienorganisationen (AGF), mit Rabatten unterstützt wird sie von rund 40 Vereinen, Firmen und Institutionen vom "Hops Kinder Sport- und Betreuungszentrum" bis zum "Minigolf und Tretbootverleih Seepark" .

Der neue Freiburg Pass nun bietet zwar, was städtische Einrichtungen angeht, ähnliche Ermäßigungen wie die FamilienCard, richtet sich jedoch noch an ein anderes Klientel: Neben Familien haben jetzt auch Alleinstehende oder Paare mit geringem Einkommen Anspruch darauf. "Das ist auch gut so, denn niemand soll aus dem sozialen und kultuellen Leben der Stadt ausgeschlossen sein, weil sie oder er wenig Geld hat" , so Irene Vogel von den Unabhängigen Listen, die den Runden Tisch von Anfang an bei der Forderung nach dem Freiburg-Pass unterstützt hatten. "So langsam setzt sich die Erkenntnis durch, dass man mit Hartz IV nicht leben kann." Deshalb stimmten auch alle Fraktionen im Gemeinderat in einem gemeinsamen Antrag für den Freiburg Pass.

Martin Klauss vom Runden Tisch ist zufrieden mit dem Start — erstmal: "Wir hätten auch gerne noch reduzierten Eintritt für die Schwimmbäder und ein ’Sozialticket’ für den öffentlichen Nahverkehr dabeigehabt. Aber es ist ein Anfang. Irgendwann werden wir das auch noch hinkriegen." Und auch, dass nicht nur "offiziell Arme" den Freiburg- Pass bekommen, sondern auch arbeitende Menschen mit geringem Einkommen oder Rentner. Nun werden die ersten 2000 Pässe gedruckt: "Wenn es der große Hit wird" , so Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach, "können wir ohne Probleme nachdrucken."

Freiburg Pass: Firmen und Institutionen, die Rabatte gewähren wollen, können sich bei der Stadtverwaltung, Telefon: 0761/201-3001, melden.

Freitag, 14. Dezember 2007

Badische Zeitung: Ist das Soldatendasein ein Beruf wie jeder andere?

Knapp zwei Dutzend Freiburger protestieren bei der Freiburger Arbeitsagentur gegen eine Infoveranstaltung der Bundeswehr

“Berufe in Uniform” so lautete der Titel eines gemeinsamen Informationsnachmittags von Polizei und Bundeswehr, der gestern um 14 Uhr im Berufsinformationszentrum der Freiburger Arbeitsagentur stattfand. Rund 20 Freiburger Friedensaktivisten protestierten vor der Agentur und später auch im Berufsinformationszentrum dagegen. “Soldat ist kein Beruf wie jeder andere” , erklärte Martin Klauss von der Arbeitslosen-Lobbygruppe “Runder Tisch” . Sie unterstützte den Protest der Freiburger Gruppe der Deutschen Friedensgesellschaft und des Freiburger Friedensforums gegen die Bundeswehr-Infoveranstaltung.

Martin Klauss, Günter Forst von der Friedensgesellschaft und Horst Luppe vom Friedensforum erklärten übereinstimmend, es sei unannehmbar, dass ausgerechnet in der Arbeitsagentur fürs Soldatendasein geworben werde. Klauss: “So werden Menschen verleitet, für eine vermeintlich sichere Einkommensgelegenheit, sich mit Leib und Leben der Armee zu verschreiben. Dabei sind es sicher nicht ihre Interessen, für die die Bundeswehr etwa in Afghanistan im Einsatz ist.” Die jungen Leute, die die Bundeswehr anwerben wolle, könnten gar nicht einschätzen, auf was sie sich da einlassen, sagte Horst Luppe. “Wenn man wie ich selbst den Krieg erlebt hat, sieht man diese Werbeaktionen mit anderen Augen.”
Die Friedensaktivisten, zum größten Teil ältere Leute, versuchten später während der Infoveranstaltung im Berufsinformationszentrum eine Debatte zu entfachen. Sie stießen aber bei den etwa 40 Zuhörern, darunter viele Schüler, meist auf taube Ohren und wurden dann von zwei Polizisten und dem stellvertretenden Agentur-Leiter Hermann Heck aus dem Saal bugsiert. Mit ihm diskutierten sie danach noch eine halbe Stunde über die Position der Arbeitsagentur in dieser Sache.

Laut Hermann Heck informiert die Bundeswehr schon seit Jahren regelmäßig an der Arbeitsagentur. Er räumte der BZ gegenüber ein, dass es im Ermessen der einzelnen Agenturen liege, ob sie der Armee diese Plattform bieten.

Samstag, 8. Dezember 2007

Presseerklärung zu Fahrtkosten / Arbeitslosengeld II

An die Freiburger Presse

Betreff: Fahrtkosten

Eine kleine -außerhalb der ARGE nicht bekannte- der vielen Ungerechtigkeiten, denen
sich erwerbslose Menschen seit Hartz IV in diesem Land ausgesetzt sehen, ist (endlich!!!)
vom Bundessozialgericht (BSG) ausgelöscht worden: die Richter des BSGuntersagten es
den Sozialbehörden, BezieherInnen von ALG II Fahrtkosten für Pflichttermine erst dann zu
erstatten, wenn diese eine „Bagatellegrenze" von sechs Euro übersteigen (siehe BZ-
Artikel in der Anlage).

Dass ein solcher Betrag bei einem Regelsatz von monatlich höchstens 347 € bis heute als
„Bagatelle“ abgetan werden konnte, zeigt einmal mehr, wie in diesem Land mit denen
umgegangen wird, die das Pech haben, keinen oder nur einen Niedrig-Lohn-Job
abzubekommen.

Der RUNDE TISCH begrüßt diese Klarstellung in einem einzelnen Punkt, sieht sich aber
auch bestätigt, dass nichts anderes als die Abschaffung der Hartz-Gesetze die
Voraussetzung dafür schaffen könnte, das Problem wachsender Verarmung und
Ausgrenzung ernsthaft anzugehen.

Wir befürchten, dass es auch in dieser Angelegenheit eine ganze Zeit dauern könnte, bis
die Freiburger ARGE diese „Neuregelung“ für alle „Kunden“ umsetzt und bitten Sie
deshalb, Ihre LeserInnen darüber zu informieren, dass sie das Recht auf vollständige
Erstattung der Fahrtkosten bei Pflichtterminen einfordern sollten.

mit freundlichen Grüßen
der RUNDEN TISCH

Freitag, 7. Dezember 2007

Badische Zeitung: Gericht stützt Arbeitslose

Gericht stützt Arbeitslose
Arbeitsloser darf Haus halten

KASSEL (dpa). (…) Die Richter urteilten in einem weiteren am Donnerstag veröffentlichten Urteil
außerdem, dass die Sozialbehörden Hartz-IV-Empfängern auch niedrige Fahrtkosten bei
Pflichtterminen auf Heller und Pfennig ersetzen müssen.
(…)
Im zweiten Verfahren gaben die Richter einem arbeitslosen Augsburger Recht, der
Fahrtkosten von insgesamt 3,52 Euro ersetzt haben wollte. Das Bundessozialgericht verwarf
eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro, die in Augsburg analog zu anderen Sozialbehörden
eingeführt worden war. (Az.: B 14/7b AS 50/06 R).

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Bundessozialgericht: Entscheidung zu Fahrtkosten

Bei Hartz IV auch Anspruch auf Erstattung geringer Fahrtkosten
Hartz-IV-Empfängern müssen für Pflichttermine bei Sozialbehörden auch geringe Fahrtkosten
erstattet werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden.
Die Bundesrichter verwarfen eine "Bagatellegrenze" von sechs Euro, die ein Augsburger Amt
analog zu anderen Sozialbehörden eingeführt hatte. Mit dem Hinweis auf diese Grenze war die
Forderung eines Empfängers von Arbeitslosengeld II nach Fahrtkosten in Höhe von 1,76 Euro
abgewiesen worden. Die Kasseler Richter sprachen dem Mann jedoch das Geld zu (Az.: B 14/7b
AS 50/06 R).

Die Arbeitsgemeinschaft Augsburg-Stadt, die in ihrem Bereich für die Auszahlung des
Arbeitslosengeldes II zuständig ist, hatte argumentiert, dass die Erstattung von Fahrtkosten durch
eine Behörde zwar möglich, aber keine Pflicht sei. Zudem sei im Hartz-IV-Regelsatz von jetzt 347
Euro bereits ein Betrag für Fahrtkosten enthalten.

Der Kläger meinte hingegen, dass ihm nach dem Hartz-IV-Regelsatz nur 11,52 Euro am Tag
zustünden, davon 3,84 für Lebensmittel. "Ich will nicht sagen, dass mein Mandant an Meldetagen
nichts essen darf, aber irgendwo muss es ja gespart werden", sagte sein Anwalt. Die hohe Grenze
sei unzumutbar.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Eine "Bagatellegrenze" von sechs Euro sei bei den
beschränkten Verhältnissen eines ALG II- Empfängers nicht angemessen. Insofern müsse die
Behörde dem Mann das Fahrgeld erstatten.

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Schicksal Leiharbeit-Auf immer Arbeitnehmer zweiter Klasse?

Zeitarbeit ist in Deutschland so erfolgreich wie noch nie! Und? Ist das gut?