Sehr geehrter Herr Klauss,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail vom 16.10.2008, in dem Sie die Stadt Freiburg auffordern, einen Zuschuss zum Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften zu bezahlen.
Die Schulausstattung ist entsprechend der Pauschalierungssystematik der Hartz-IV-Gesetzgebung grundsätzlich aus den gewährten Leistungen auf Basis des SGB II zu bestreiten. Der Gesetzgeber hat den Anpassungsbedarf bei den Regelsätzen zwischenzeitlich erkannt und eine Erhöhung durch den Kabinettsbeschluss vom 15.10.08 in die Wege geleitet.
Ungeachtet dessen hat die Stadt Freiburg, ebenso wie andere Kommunen, bereits vor diesem Beschluss sich mit der Frage auseinander gesetzt, wie die finanzielle Belastung einkommensschwacher Familien für den Schulbesuch ihrer Kinder aufgefangen werden kann.
Die Entscheidung über ein eventuelles Unterstützungsangebot in Freiburg ist momentan in Vorbereitung und noch in den Gremien zu treffen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir dieser verwaltungsinternen Festlegung nicht vorgreifen können. Wir werden Sie über das Ergebnis gerne informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(G. Stuchlik)
Bürgermeisterin