weitere Abgeordnete aus BW,
an die Fraktionen im deutschen Bundestag,
an die Landesregierung BW,
an die Fraktionen im Stuttgarter Landtag,
an die politisch Verantwortlichen der Freiburger Parteien:
RUNDER TISCH
zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg
c/o M. Klauss, Schwarzkehlchenweg 30
79111 Freiburg,
Mail: runder-tisch-freiburg@web.de
Internet: www.runder-tisch-freiburg.de
Freiburg, 30.12.08
Sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
Pünktlich zum Neuen Jahr haben Bundesregierung, Bundestags- und Bundesratsmehrheit beschlossen, die Ausgrenzung von Kindern im ALG 2 – Bezug in doppelter Hinsicht weiter zu verfestigen:
- Die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro monatlich bleibt Kindern im ALG 2 – Bezug vorenthalten; sie erhalten zwar ein erhöhtes Kindergeld - dieses wird ihnen aber umgehend, wie das gesamte bisherige Kindergeld auch, wieder vom Regelsatz abgezogen. Der längst bekannte Skandal um mehr als 1.5 Millionen Kinder in Armut wird nicht bekämpft, er wird in unglaublicher Weise weiter verschärft.
- Der minimale, als Ausgleich für den im Regelsatz nicht enthaltenen Schulbedarf gedachte Ausgleich ab 2009 in Höhe von 100 Euro jährlich für SchülerInnen im ALG 2 – Bezug liegt um mindestens 20 Euro niedriger als die Kindergelderhöhung aller anderen Kinder. Nach dem Willen der PolitikerInnen von CDU und SPD werden SchülerInnen nach Klasse 10 nicht einmal diesen Betrag erhalten. Schulbildung oberhalb der mittleren Reife ist für SchülerInnen im ALG 2 – Bezug offensichtlich nicht vorgesehen und nicht erwünscht.
Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen (sofern Sie davon betroffen sind):
- Halten Sie die Entscheidung, die Kindergelderhöhung um mindestens 10 Euro monatlich Kindern im ALG 2 – Bezug vorzuenthalten, für richtig?
- Haben Sie bei der entsprechenden Abstimmung für diese Entscheidung gestimmt?
- Falls Sie diese Entscheidung für falsch halten, welche Schritte haben sie unternommen, oder werden Sie noch unternehmen, um die Folgen dieser Entscheidung zu korrigieren?
- Halten Sie die Entscheidung, den Ausgleichsbetrag von 100 Euro jährlich für Schulbedarf SchülerInnen im ALG 2 – Bezug nach der 10. Klasse vorzuenthalten, für richtig?
- Haben Sie bei der entsprechenden Abstimmung für diese Entscheidung gestimmt?
- Falls Sie diese Entscheidung für falsch halten, welche Schritte haben sie unternommen, oder werden Sie noch unternehmen,um die Folgen dieser Entscheidung zu korrigieren?
Wir werden Ihre Antworten zu diesem Skandal der Freiburger Öffentlichkeit im Rahmen eines Pressgesprächs voraussichtlich am 15.01.08 bekannt machen. Zur Teilnahme an diesem Pressegespräch sind Sie herzlich eingeladen.