Montag, 15. Dezember 2008

Brief an die ARGE Freiburg zur Presseerklärung vom 8.12.08

An die Verantwortlichen der ArGe Freiburg,
an die Leiterin der Agentur für Arbeit Freiburg,
nachrichtlich an Herrn Bürgermeister von Kirchbach
und die Fraktionen im Freiburger GR.

Sehr geehrter Herr Kaiser,
sehr geehrter Herr Mattusch,
sehr geehrte Frau Hölzen-Schoh,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen es im Interesse vieler BezieherInnen von ALG 2 in Freiburg, dass die Arge Freiburg – wenn auch mit einiger Verzögerung – unserer Absprache gemäß in einer Presseerklärung Klarstellungen zu einigen wichtigen Regelungen veröffentlicht hat, über die in der Vergangenheit Unklarheit zu herrschen schien.

Nachdem wir bei der Vorbereitung dieser PE im Juli 08 mit der Leitung der Arge sehr zielorientiert und gut zusammengearbeitet hatten, und nachdem die Leiterin der Agentur für Arbeit uns in einem ausführlichen Gespräch am 03. November 2008 eine rasche Rückmeldung bezüglich der Fertigstellung der PE zugesagt hatte, sind wir etwas erstaunt, von der letztendlichen Veröffentlichung der PE nur per Zufall von dritter Seite erfahren zu haben.

Wir erlauben uns, an einige Absprachen aus unserem Gespräch am 7.7.08 zu erinnern, die im Moment nicht oder zumindest noch nicht erfüllt scheinen:
  • die Überschrift: „ARGE Freiburg informiert über Verbesserungen bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)“ entspricht nicht den Tatsachen. Wir hatten uns im Juli verständigt auf eine Formulierung derart: „Hinweise von Beratungsstellen für erwerbslose Personen veranlassen die Arge zu folgenden Klarstellungen“
  • um zu erreichen, dass diese Informationen möglichst gut allen Betroffenen zugänglich gemacht werden, sollte die Freiburger Presse einschließlich der kostenlosen Zeitungen darauf hingewiesen werden, dass eine ausführliche Veröffentlichung dieser Klarstellungen sehr erwünscht sei. Außerdem wurde ein Abdruck der Erklärung im Amtsblatt und das Aushängen der Erklärung in den Räumen der ArGe verabredet.
Sollte die Veröffentlichung der PE in der verabredeten Form noch nicht erfolgt sein, sind wir gerne bereit, dabei weiter mitzuwirken

Des Weiteren bitten wir darum, die PE inhaltlich neu zu überarbeiten.

Folgende Aussagen müssten geändert werden, um die Öffentlichkeit und vor allem die BezieherInnen von ALG 2 korrekt zu informieren:

Unrichtig ist in der PE:

„Aufgrund der durch die aktuelle Rechtssprechung entwickelten Vorgaben übernimmt die ARGE Freiburg ab März 2008 die tatsächlichen Kosten"
Richtig ist:
Auch in der Vergangenheit konnte – und musste – die ARGE die Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten gewähren. Wenn Hilfeempfänger anwaltlich vertreten waren, hat sie das auch getan, spätestens im Widerspruchsverfahren. Der Anspruch auf Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten ergab sich schon immer klar aus dem Gesetz. Die Rechtsprechung hat sich nicht geändert.

Unrichtig ist in der PE:
„Die ARGE kann auch Anträge für die Vergangenheit prüfen und Nachzahlungen leisten, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen“
Richtig ist:
Die ArGe muss….!

Unrichtig ist in der PE:
„Eine Kostenübernahme ist jetzt auch möglich, wenn die Abrechnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird.“
Richtig ist:
Das war sie schon immer und das hat das LSG Baden-Württemberg auch bestätigt.

Unrichtig ist in der PE:

„Daher ist der Hinweis wichtig, dass die Sozialgerichtsbarkeit den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern der ARGE das Recht einräumt,…"
Richtig ist:
Nicht die Sozialgerichtsbarkeit, sondern das Gesetz: § 44 SGB X räumt das Recht ein.

Der Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg