Weit weniger Menschen als erhofft dürfen aufgrund der neuen Regelung in ihren Wohnungen bleiben / Runder Tisch fordert neuen Vorschlag
Von unserer Mitarbeiterin Anja Bochtler
Es ist eine verworrene Geschichte: Ende Oktober beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Mietobergrenze für Menschen, die mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben. Seitdem gelten nicht mehr 5,62 Euro pro Quadratmeter, sondern 6,46 Euro für Einzimmer- und 5,87 Euro für Zweizimmerwohnungen als "angemessen". Überall spukte damals die Zahl von 80 Prozent herum — es hieß, dass 80 Prozent der knapp 1100 Menschen, deren Miete bis dahin als zu hoch galt, aus dem Mietsenkungsverfahren herausfallen würden. Diese Zahl war falsch. Und niemand will sie genannt haben.
Der Unterschied ist groß. Nicht für 80 Prozent, sondern gerade einmal für knappe 14 Prozent — nämlich 149 von 1093 Haushalten oder ein Siebtel — hat sich das Mietsenkungsverfahren durch die höhere Mietobergrenze erledigt. Gesunken ist die Zahl der als nicht "angemessen" geltenden Mieten trotzdem: Derzeit werden 441 Haushalte — und damit 39 Prozent — weniger als im Herbst von der Arge Arbeitsgemeinschaft Stadtverwaltung und Arbeitsagentur) zur Suche einer günstigeren Wohnung aufgefordert. Das hängt aber nur indirekt mit der höheren Mietgrenze zusammen. Hintergrund ist eine große Fluktuation unter den Alg II-Haushalten, sagt Stefan Kaiser, stellvertretender Arge-Geschäftsführer. Die einen fielen aus dem ALG II-Bezug heraus oder zogen um, andere kamen dazu — und von den Neuen landeten (auch, aber nicht nur wegen der geänderten Mietobergrenze) weniger im Mietsenkungsverfahren. Von den 80 Prozent sind auch 39 Prozent weit entfernt. Doch auf BZ-Nachfrage betonen sowohl Stefan Kaiser als auch Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach, sie hätten nie von 80 Prozent gesprochen.
Diese Zahl sei "gerüchteweise entstanden", sagt Stefan Kaiser, er selbst habe keine Zahlen genannt. Ulrich von Kirchbach erinnert daran, dass er im Gemeinderat darauf hingewiesen habe, dass die Zahlen, die im Gespräch waren, wacklig seien. In der Vorlage der Stadtverwaltung ist an einer Stelle von 873 Haushalten, also 80 Prozent, die Rede: Allerdings steht dort lediglich, dass in diesen 873 Fällen durch die Erhöhung eine höhere Miete anerkannt werden muss — was nicht heißt, dass sie deswegen aus dem Miet-senkungsverfahren herausfallen. Also ein Missverständnis? Für Martin Klauss vom "Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" steckt hinter dem Durcheinander eine "bewusste Fehlinformation" der Stadtverwaltung. Überraschend kamen die neuen Zahlen der Arge für ihn schließlich nicht: Der "Runde Tisch" hatte vor der Gemeinderat-Entscheidung die Fraktionen wiederholt und erfolglos darauf hingewiesen, dass an den 80 Prozent nicht viel dran sein könne. Die meisten hätten sich wohl nicht eingehend damit auseinandersetzen wollen, vermutet SPD-Stadtrat Walter Krögner.
Er plädiert dafür, jetzt "nach vorn" zu schauen. Eine Bestandsaufnahme im Gemeinderat mit den neuen Zahlen ist für April vorgesehen — viel zu spät, findet der "Runde Tisch", der die Stadtverwaltung auffordert, umgehend einen neuen Vorschlag auszuarbeiten. Stadtverwaltung und Arge hingegen setzen erstmal auf eine neue Clearingstelle, deren Mitarbeiter sich heute erstmals treffen. Sie wollen verlässliche Kriterien für einzelne "Härtefälle" erarbeiten, die dann aus dem Mietsenkungsverfahren herausfallen sollen. Eine weitere Erhöhung der Mietobergrenze lehnt von Kirchbach ab, weil das Vermieter zu Mieterhöhungen anregen könnte. Klauss glaubt das nicht: Dafür sei die Zahl der Alg II-Haushalte zu klein. Von den Grünen kommt indes noch ein anderer Vorschlag: Weil sich durch die energetische Sanierung älterer Häuser die Kaltmieten voraussichtlich erhöhen, die Warmmieten aber sinken würden, könnte bei den Obergrenzen der Kaltmieten eine Staffelung nach dem energetischen Standard eingeführt werden, regen Gerhard Frey und Eckart Friebis an. Das würde bedeuten, dass Alg II- Haushalte nicht automatisch ausziehen müssen, wenn ihr Vermieter das Haus sanieren will. In Bielefeld gibt’s bereits ein solches Konzept.
Anlage 1 zum DLT-RS 469/2007 SGB II - Planungsbrief 2008 SGB II-Planungsbrief 2008 AZ: II - 4311 Inhalt 1. Einleitung 2. Zielsetzung 3. Zielsystem und Orientierungswerte 4. Rahmenbedingungen 5. Vorgesehene Termine und Prozessbeschreibung Planungsbrief 170907 Seite 1 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 SGB II - Planungsbrief 2008 1. Einleitung Der vorliegende Planungsbrief leitet den Prozess der Zielplanung für das Jahr 2008 ein. Dieser Prozess soll auf Bundesebene Ende 2007 mit Abschluss der bundesweiten Zielvereinbarung beendet sein. Im letzten Jahr haben die ARGEn/Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) gezeigt, dass ein Planungs- und Zielvereinbarungsprozess, an dem sich mehr als 370 Träger der Grundsicherung bei der Festlegung der Bundesziele beteiligten, erfolgreich umgesetzt werden kann. Durch die ausgesprochen gute Beteiligung der ARGEn/AAgAw und Ihr Engagement konnte für das Jahr 2007 ein Prozess realisiert werden, der als Referenz für das Verfahren 2008 dienen kann. Der Planungsprozess 2008 baut auf den Erfahrungen des letzten Jahres auf. Grundlage ist wie im vergangenen Jahr die im Jahr 2005 entwickelte und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzeption zum Abschluss von Zielvereinbarungen. Die Zielindikatoren „Summe passive Leistungen“, „Integrationen“, „Integrationen U25“, „Durchschnittliche Dauer von Antragstellung bis zur Entscheidung in Tagen“ und „Kosten je Integration“ bilden für das Jahr 2008 erneut die Basis für die Planung. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre wird die bisherige Konzeption zum Abschluss von Zielvereinbarungen zur Umsetzung des SGB II vom 18. November 2005 parallel zum Planungs- und Zielvereinbarungsprozess 2008 überprüft und ggf. als Grundlage für die Planung 2009 weiterentwickelt werden. Aufgrund des Umfangs und des damit einhergehenden zeitlichen Vorlaufs der notwendigen Prüfungen wird der Zielvereinbarungsprozess 2008 aber noch auf Grundlage der bisherigen Zielkonzeption erfolgen. Die positive Arbeitsmarktentwicklung und die fortschreitende Stabilisierung der operativen Strukturen haben die Rahmenbedingungen für die Zielplanung im Vergleich zum letzten Jahr weiter verbessert. Dies reduziert die Unsicherheiten bei der Entscheidungsfindung in der Vorschau auf 2008 und befördert so eine konstruktive und verlässliche Bottom Up-Planung. Diese verbesserten Rahmenbedingungen sind für eine ambitionierte Planung zu nutzen. 2. Zielsetzung Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt auch für 2008 im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Durchführung des Planungsprozesses, soweit die Leistungen der Bundesagentur betroffen sind. Hierzu gehören alle organisatorischen, inhaltlichen und technischen Vorarbeiten, die Zusammenführung der Einzelplanungen sowie die Konsistenz- und Plausibilitätsprüfung. Der vorliegende Planungsbrief soll alle Beteiligten bei der anspruchsvollen Aufgabe unterstützen, nach einheitlichen Regeln eine zielorientierte, belastbare und in sich konsistente Planung 2008 zu erarbeiten. Er enthält die wesentlichen Inhalte, Abläufe, technischen Hinweise und Termine des SGB II - Planungsprozesses 2008. Ergänzende Informationen finden Sie im Intranet unter: http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/ Planungsbrief 170907 Seite 2 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben in vielen ARGEn/AAgAw gezeigt, dass die Übersetzung der Zielwerte in dezidierte regionale Arbeitsmarktprogramme das Nachhalten und Erreichen der Ziele deutlich unterstützt. Dies gilt nach Einschätzung der BA umso mehr, je stärker das Arbeitsmarktprogramm der ARGE/AAgAw mit dem der Agentur für Arbeit verzahnt worden ist. Insofern wird das frühzeitige Aufstellen und Kommunizieren des regionalen Arbeitsmarktprogramms unter Einbeziehung externer Gremien (z.B. Beiräte) nachdrücklich empfohlen. 3. Zielsystem und Orientierungswerte 2008 3.1 Zielsystem SGB II Das aus 2007 bekannte Zielsystem bildet auch die Grundlage für 2008. Abb. 1 Zielsystem SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Verbesserung der Integration unter 25-jähriger Sicherung des Lebensunterhalts Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Ziele Passive Leistungen Integrationen Integrationsfortschritte * Integrationen U 25 Bearbeitungsdauer Kosten je Integration Nachhaltigkeit der Integration * Indikatoren • Abgänge aus Hilfebedürftigkeit • Durchschnittlich anrechenbares Einkommen Richtgrößen • Durchschnittlich anrechenbares Erwerbseinkommen • Quote der öffentlich geförderten Beschäftigung • Durchschnittliche Dauer Kundenkontakt • Anteil geförderte Integrationen • Anteil ungeförderte Integrationen • Durchschnittliche Dauer Kundenkontakt U25 • Anteil geförderte Integrationen U25 • Anteil ungeförderte Integrationen U25 • Quote der öffentlich geförderten Beschäftigung U25 • Anteil Integrationen in Ausbildung U25 • Anteil Integrationen in Erwerbstätigkeit U25 • Anteil erhobener Widersprüche • Anteil stattgegebener Widersprüche • Anteil Klagen • Kosten je Abgang aus Hilfebedürftigkeit • Aktive Leistungen und Verwaltungskosten • Verwaltungskosten * keine Beplanung in 2008 3.2 Orientierungswerte 2008 Für das Jahr 2008 werden die Zielindikatoren des oben dargestellten Zielsystems beplant. Mit Versendung dieses Planungsbriefes werden Ihnen im Intranet unter der Adresse http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/ spezifische Orientierungswerte je ARGE/AAgAw für die drei Indikatoren „Summe passiver Leistungen“, „Integrationen“ und „Integrationen U25“ zur Verfügung gestellt, die die Erwartungen des Bundes an die Planung 2008 im Bereich des SGB II darstellen (vgl. auch die Prozessbeschreibung in Kapitel 5). Die Bereitstellung dieser Werte mit Bezug auf die Vergleichsgruppen, in denen regionale Besonderheiten bereits Planungsbrief 170907 Seite 3 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 berücksichtigt werden, soll es Ihnen erleichtern, Ihre individuelle Planung in den bundesweiten Zusammenhang zu setzen. Alle Orientierungswerte folgen dem Anspruch, die Leistungsfähigkeit im SGB II-Bereich weiterhin zu steigern bzw. mindestens zu halten und sind somit als Mindestanforderungen zu verstehen. Für die Indikatoren „Summe passiver Leistungen“, „Integrationen“ und „Integrationen U25“ ist im Planungsprozess 2008 für jede ARGE/AAgAw ein vergleichsgruppenbezogener, spezifischer Orientierungswert verfügbar. Im Gegensatz dazu wird für die "Durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung in Tagen" (Bearbeitungsdauer) wie im letzten Jahr ein bundeseinheitlicher Wert vorgegeben, der sich für 2008 nur auf die Bearbeitung von Erstanträgen und nicht auch auf Weiterbewilligungen bezieht. Für die „Kosten je Integration“ ist ein Vorjahresvergleich nicht möglich und eine Beplanung anhand von Vorjahreswerten daher nicht durchführbar. Daher wird als generelles Ziel vorgegeben, dass in den einzelnen Argen/AAgAw keine höheren Kosten der Integrationen als in 2007 anfallen sollen. Abweichungen sind ggf. mit nachvollziehbarer Begründung möglich. Grundsätzlich ist zu den Orientierungswerten anzumerken, dass sie durchgängig einen generellen Handlungsspielraum für die Berücksichtigung von Sondersituationen zulassen. Abweichungen von den Orientierungswerten – z.B. aufgrund von absehbaren Entwicklungen – sind also durchaus zulässig, aber stets fundiert und nachvollziehbar zu begründen. Zu den Orientierungswerten im Einzelnen: 3.2.1 Summe passiver Leistungen Der Zielindikator “Summe passiver Leistungen“ ist definiert als die Summe der passiven Leistungen für Leistungsbezieher nach dem SGB II im Berichtszeitraum. Der Orientierungswert für den Zielindikator "Summe passiver Leistungen" gibt an, wie sich die Summe der passiven Leistungen (ohne SV-Beiträge) im Vergleich zum Vorjahr verändern soll. Zu den passiven Leistungen zählen: • • Alg II Sozialgeld Die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung (LfU) und für sonstige kommunale Leistungen werden im Indikator "Summe passiver Leistungen" nicht berücksichtigt. Seitens des Bundes wird es ausdrücklich begrüßt, wenn auch die LfU und die sonstigen kommunalen Leistungen in die lokalen Zielvereinbarungen aufgenommen werden. Zur technischen Unterstützung werden Ist-Ausgaben für die LfU und die sonstigen kommunalen Leistungen weiterhin im Controllingbericht ausgewiesen. Zur Quantifizierung des Orientierungswertes: Der Bundeshaushalt für 2008 sieht entsprechend dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 4. Juli 2007 für den Titel Arbeitslosengeld 21,0 Mrd. Euro vor. Bezogen auf die prognostizierten Ausgaben für die Summe passiver Leistungen zum Ende dieses Jahres wären damit bundesweit rd. 8 % der Ausgaben für Summe passive Leistungen einzusparen. Dieser Wert Planungsbrief 170907 Seite 4 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 ist Grundlage für die Berechnungen der Orientierungswerte für 2008. Die ARGEn/AAgAw haben im Rahmen des Bottom-Up Verfahrens die Aufgabe, ihren Beitrag zu diesen Erwartungen des Bundes zu benennen. Um im Planungsprozess 2008 nicht wie im Vorjahr auf einen Einheitswert für die Reduzierung der Summe passiver Leistungen zurückzugreifen, erhalten die einzelnen ARGEN/AAgAw differenzierte Orientierungswerte (http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/), die sie bei der Entwicklung ambitionierter Angebotswerte unterstützen. Die Orientierungswerte berücksichtigen die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt ausgedrückten Erwartungen und wurden nach einem neuen Konzept berechnet (ausführliche Beschreibung des Konzepts siehe Anlage 1), das die hohe Bandbereite bei der Erreichung der Einsparziele berücksichtigt. Um die ARGEn/AAgAw, die bereits in 2007 über den Einsatz der entsprechenden operativen Hebel ein gutes Ergebnis erreicht haben, nicht zu benachteiligen, wird für 2008 ein ähnliches Verfahren angewendet, wie es bereits im letzten Jahr für den Bereich der Integrationen verwendet wurde. Als Richtwert wurde das 65%-Quantil der jeweiligen Vergleichsgruppe bezogen auf die erreichte Reduzierung der Summe passiver Leistungen 2007 gewählt, d.h. an alle ARGEn/AAgAw wird die Anforderung gestellt, mindestens den Wert des 65%-Quantils ihrer Vergleichsgruppe im Jahr 2007 als Basiseinsparung im Jahr 2008 zu erreichen. Die ARGEn/AAgAw die 2007 voraussichtlich Einsparleistungen oberhalb dieses Benchmarks erreichen werden, sollen 2008 dementsprechend die Summe passiver Leistungen um die Basiseinsparung (1. Komponente) reduzieren. Träger unterhalb des Richtwerts sollen neben der Basiseinsparung eine Zusatzeinsparung (2. Komponente) erreichen, die 25% des Abstandes zum 65%-Quantil entspricht. Einsparung 2007 (Prognose*) Bund * Datenstand Juni 2007 Basiseinsparung 2008 -7,3% -5,8% Zusatzeinsparung 2008 (in %-Pkt.) -0,6% erwartete Einsparung insgesamt 2008 -7,9% Beispiel: Die ARGE X erreicht 2007 laut Prognose eine Einsparung von -4,0%. Diese Einsparung liegt 1 %-Punkt unterhalb des Richtwerts, dem 65% Quantil der Vergleichsgruppe von -5,0 %. Der Orientierungswert dieser ARGE für die Zielplanung 2008 beträgt dementsprechend –5,25% und ergibt sich aus -5,0% Basiseinsparung und -0,25% Zusatzeinsparung. 3.2.2 Integrationen Der Zielindikator „Integrationen“ ist definiert als die Veränderung des Anteils der im Berichtszeitraum in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit (abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt oder selbständige Tätigkeit) integrierten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an allen zu aktivierenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Eine Integration in Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn ein Kunde in Kundenkontakt (mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II) aus dem Kundenkontakt abgeht und eine abhängige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt bzw. selbständige Erwerbstätigkeit über 15 Stunden aufnimmt. Planungsbrief 170907 Seite 5 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 Eine Integration in Ausbildung wird dann verzeichnet, wenn ein Kunde in Kundenkontakt (mit dem Kennzeichen Trägerschaft SGB II) aus dem Kundenkontakt abgeht und ein Studium, eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Ausbildung beginnt. Details zur Abbildung der Integrationen sind neu überarbeitet in den Anwenderinformationen (Metadaten) im S2SCockpit beschrieben. Der Orientierungswert zum Zielindikator "Integrationen" gibt an, wie sich der Anteil der Kunden, die im Berichtszeitraum in eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung integriert wurden, an allen Kunden im Kundenkontakt im Vergleich zum Vorjahr verändern soll. Basisgrößen der Kennzahl sind: • • Anzahl Integrationen und Anzahl der Kunden. Zur Quantifizierung des Orientierungswertes: Zur Herleitung eines Orientierungswertes für die Steigerung des Anteils Integrationen der ARGEn/AAgAw wurde auf das Konzept zurückgegriffen, das bereits für den Planungsprozess 2007 genutzt worden war. Es geht von zwei Grundannahmen aus: 1. Auf der Grundlage weiterhin guter konjunktureller Rahmenbedingungen und der Einführung des Beschäftigungszuschusses als neue Arbeitgeberleistung können alle ARGEN/AAgAw gegenüber 2007 eine Leistungssteigerung um ca. 7% erreichen, sofern die neuen Arbeitgeberleistungen in erwartetem Umfang realisiert werden. 2. Da die Bandbreite an den Anteilen der Integrationen innerhalb der Vergleichsgruppen nach wie vor sehr groß ist, soll eine Angleichung der leistungsschwächeren ARGEn/AAgAw in Richtung der leistungsstärkeren ARGEn/AAgAw innerhalb der Vergleichsgruppe erreicht werden. Dabei wurde berücksichtigt, dass nicht alle ARGEn/AAgAw innerhalb eines Jahres den Vorsprung zu den ARGEn/AAgAw mit den höchsten Steigerungswerten vollkommen aufholen können. Ziel sollte es sein, 30% des Leistungsunterschiedes aufzuholen. Die Berechnung der einzelnen Vergleichsgruppenwerte stellt sich also folgendermaßen dar: Zunächst werden alle berechneten Jahreswerte 2007 mit einer Basissteigerung von 7% belegt. Danach wurde für jede Vergleichsgruppe das 75%-Quantil berechnet. ARGEn/AAgAw, die unter dem 75%-Quantil liegen, sollen den Abstand zum 75%-Quantil um 30% verringern. Für alle anderen ARGEn/AAgAw bleibt es bei einer 7%igen Steigerungsrate. Zur Planungsunterstützung wurden ARGE/AAgAw-spezifische Orientierungswerte mit dem dargestellten Verfahren berechnet und im Intranet der BA unter http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/ bereitgestellt. Der Zielnachhaltung 2008 werden die tatsächlich im Jahr 2007 erreichten Ist-Werte zugrunde gelegt. geschätzte Integrationsquote 2007 -GesamtBund 19,4% Steigerung der Integrationsquote gegenüber 2007 -Gesamt12,7% erwartete Integrationsquote 2008 -Gesamt21,9% Planungsbrief 170907 Seite 6 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 3.2.3 Integrationen U25 Der Zielindikator „Integrationen unter 25-Jähriger“ wird analog zu dem Indikator „Integrationen“ für den Bereich der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren gebildet. Der Orientierungswert für den Zielindikator "Integrationen U25" gibt an, wie sich der Anteil der unter 25-jährigen Kunden, die im Berichtszeitraum in eine Erwerbstätigkeit (abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt oder selbständige Tätigkeit) oder Ausbildung integriert wurden, an allen erwerbsfähigen unter 25-jährigen Hilfebedürftigen im Vergleich zum Vorjahr verändern soll. Basisgrößen der Kennzahl sind: • • Anzahl Integrationen U25 und Anzahl der Kunden U25. Die Kennzahl Integrationen unter 25 Jahren ist damit eine Teilgröße der Kennzahl Integrationen. Zur Quantifizierung des Orientierungswertes: Die Orientierungswerte für Integrationen U25 berechnen sich prinzipiell nach demselben Verfahren wie die Orientierungswerte für Integrationen. Im Unterschied zu den Integrationen wurde aber als Basissteigerung für alle ARGEn/AAgAw eine Steigerung um 5% angesetzt. Die Berechnung der einzelnen Vergleichsgruppenwerte stellt sich demnach für die Integrationen U 25 folgendermaßen dar: Zunächst werden alle berechneten Jahreswerte 2007 mit einer Basissteigerung von 5% belegt. Danach wurde für jede Vergleichsgruppe das 75%-Quantil berechnet. ARGEn/AAgAw, die unter dem 75%-Quantil liegen, sollen den Abstand zum 75%-Quantil um 30% verringern. Für alle anderen ARGEn/AAgAw bleibt es bei einer 5%igen Steigerungsrate. Bei diesem Verfahren wurde das rückläufige Kundenvolumen in Regionen mit wirtschaftlich sehr guten Rahmenbedingungen nicht gesondert berücksichtigt. Dieser Aspekt ist bei der Planung und bei der Eintragung der Anzahl Kunden U25 in TN-Planning zu berücksichtigen. Bei deutlicher Unterschreitung des Orientierungswertes ist dies nachvollziehbar zu begründen. geschätzte Integrationsquote 2007 -U25Bund 27,1% Steigerung der Integrationsquote gegenüber 2007 -U2510,8% Erwartete Integrationsquote 2008 -U2530,0% 3.2.4 Durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung Der Zielindikator zum Ziel "Sicherung des Lebensunterhalts" wurde für die Planung 2008 im Interesse einer besseren Aussagefähigkeit modifiziert und betrifft nun ausschließlich die Erstanträge. Der Indikator „Durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung in Tagen“ (Bearbeitungsdauer) berücksichtigt dementsprechend nun die durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung durch die ARGEn (bzw. AAgAw) für Erstanträge ab Vorliegen des vollständigen Antrages in Arbeitstagen. Planungsbrief 170907 Seite 7 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 Zur Quantifizierung des Zielwertes: Die durchschnittliche Dauer von der Antragstellung (ab Vorliegen des vollständigen Antrages) bis zur Entscheidung in Tagen für Erstanträge wird mit einem bundeseinheitlichen Zielwert von maximal 10 Arbeitstagen belegt. 3.2.5 Kosten je Integration Der Zielindikator „Kosten je Integration“ bemisst die individuellen Ausgaben für aktive Leistungen und die anteiligen Verwaltungskosten eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zum Zeitpunkt seiner Integration ausgewiesen werden. Der Orientierungswert zum Zielindikator "Kosten je Integration" gibt an, wie sich die Summe der Ausgaben für aktive Leistungen und die anteiligen Verwaltungskosten, welche im Durchschnitt bis zur Integration eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eingesetzt werden, im Vergleich zum Vorjahr verändern soll. Dem Problem, dass in den IT-Systemen die Verwaltungskosten seit März nicht ausgewiesen werden können und somit derzeit Zeitreihen fehlen, wird dadurch Rechnung getragen, dass für 2008 keine quantifizierten Orientierungswerte für den Indikator geplant werden. Um den Indikator dennoch bei der Zielplanung für 2008 berücksichtigen zu können, wird als generelles Ziel vorgegeben, dass in den einzelnen ARGEn/AAgAw keine höheren Kosten der Integration als in 2007 anfallen sollen. Die ARGEn/AAgAw werden gebeten, diesen Orientierungswert bei Ihren Planungen für das Jahr 2008 zu berücksichtigen und ihre Planwerte im Rahmen des Bottom Up-Prozesses zu melden. Eine Abweichung von dieser Ausrichtung kann insbesondere zulässig sein, wenn eine Fokussierung auf Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen geplant ist. In einem solchen Fall soll dieser Zusammenhang in einer Stellungnahme entsprechend erläutert werden. 4. Rahmenbedingungen 4.1 Haushalt Im Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalts 2008 (Haushaltsgesetz), der am 04. Juli 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sind folgende Ansätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende veranschlagt: Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 bei Kapitel 1112 – Titelgruppe 01 Titel Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt darunter 681 12 632 11 685 11 Planungsbrief 170907 in Mio. € 35.014,5 Arbeitslosengeld II Beteiligung des Bundes an den LfU Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 21.000 3.900 6.400 Seite 8 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 darunter 636 13 686 12 Gesamtkosten Beschäftigungszuschuss Verwaltungskosten Beschäftigungspakte 580 3.600 99 Grundlage für die regionale Planung bilden die Haushaltsmittel für die Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II (Kapitel 1112 Titel 685 11) auf Basis des Regierungsentwurfs. Der Regierungsentwurf muss noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 ist kein Deckungsvermerk beim Ansatz für Eingliederungsleistungen ausgebracht, so dass insgesamt rund € 900 Mio. mehr Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen als 2007. (Der im Bundeshaushalt 2007 ausgebrachte Deckungsvermerk dient dazu, Mehrausgaben bei den passiven Leistungen gegenfinanzieren zu können. Derzeit wird aufgrund der unterjährigen Ausgabenentwicklung ein Mehrbedarf von mehr als 1 Mrd. Euro beim Arbeitslosengeld II erwartet, so dass der Deckungsvermerk voraussichtlich vollständig zur Deckung des Mehrbedarfs herangezogen wird.) In Bezug auf den Eingliederungstitel ist zu berücksichtigen, dass mit Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des SGB II ab 1. Oktober 2007 der Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird, der eine längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ermöglicht. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, dass auch erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie am allgemeinen Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nicht vermittelbar sind, Perspektiven zur gesellschaftlichen Teilhabe erhalten und entsprechend ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Die Mittel hierfür werden nach einem eigenen Verteilungsschlüssel gesondert verteilt. Dementsprechend werden die Mittel für den Beschäftigungszuschuss voraussichtlich separat in der Eingliederungsmittel-Verordnung ausgewiesen. Zusätzlich werden ab 01. Oktober 2007 mit dem 4. Gesetz zur Änderung des SGB III neue gesetzliche Förderinstrumente für Jugendliche eingeführt, die aus dem Eingliederungstitel zu finanzieren sind. Gesonderte Kriterien für die Mittelverteilung sind allerdings nicht vorgesehen. Mit der Verabschiedung der Eingliederungsmittel-Verordnung ist nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes Ende des Jahres 2007 zu rechnen. Die Verteilung wird voraussichtlich nach denselben Kriterien erfolgen wie für 2007 (Alg II-Quote zuzüglich Problemdruckindikator). 4.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Bundesregierung geht gemäß der Frühjahrsprognose der Bundesregierung vom 25. April 2007 von einer Steigerung des realen Bruttoinlandsproduktes in 2008 von + 2,4 % gegenüber dem Vorjahr aus. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung, dass die Zahl der Arbeitslosen, nach einem erwarteten Rückgang um 750.000 in 2007, in 2008 um weitere 270.000 auf weniger als 3,5 Millionen sinken wird. Eine neuere Einschätzung der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Herbstprognose) kann ab Mitte Oktober 2006 erwartet werden. Planungsbrief 170907 Seite 9 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 5. Termine und Prozessbeschreibung Abb. 2 Planungskalender SGB II – Planungsprozess Planungsphase I Planungsphase II ZV Jahreswechsel 21.09.07 6. November 2007 ab 7. November 2007 Kontraktverhandlungen BMAS Information Bundesweite Zielverein barung BA -BMAS Rückkopplung BA Zentrale RD AA Versen dung Planungs brief & Orien tierungs werte - Fachliche Technische Plausibilisierung R R R Prüfung und Plausibilisierung der Angebotswerte Rückkopplung bei Nichtteilnahme und Abweichung von Orientierungswerten Freigabe Zielwerte oder Anstoß Verhandlungen; für ARGEn ohne Angebotswerte: Zielvorgabe Eintrag der Übertrag Angebotswerte in in TN-Planning j ggf. weitere Ab stimmung zu den Angebotswerten Verhandlungen und Abschluss der lokalen Zielver einbarung ARGE Lokale Planung und Verhandlung der Angebotswerte ZV = Zielvereinbarung 21. September – 6. November 2007 Mit Erhalt des vorliegenden Planungsbriefes beginnt in den ARGEn/AAgAw die Planung der Zielwerte für das Jahr 2008. Der Endtermin für diese Phase ist der 6. November 2007. In diesem Zeitraum soll die Zielplanung zwischen der Geschäftsführung und der Trägerversammlung der jeweiligen ARGE soweit abgestimmt werden, dass die lokalen Angebotswerte über das Tool TN-Planning an die Zentrale der BA weitergeleitet werden können. Der formale Abschluss einer lokalen Zielvereinbarung erfolgt erst nach Abschluss des bundesweiten Kontraktes zwischen BA und BMAS nach § 48 Abs. 1 SGB II. Während der Planungsphase bis zum 6. November 2007 erhalten die ARGEn Hilfestellung zur Entwicklung von ambitionierten lokalen Angebotswerten durch die jeweilige Agentur für Arbeit. Im Intranet der BA wird den ARGEn dieses Jahr erstmals das Online-Planungssystem „TNPlanning“ direkt zur Verfügung gestellt. Durch die Direkteingabe der Werte in das OnlineVerfahren wird eine einfache und zeitgleiche Übermittlung der Daten der ARGEn/AAgAw sichergestellt und gewährleistet, dass vor Ort Transparenz über den Melde- und Auswertungsprozess herrscht. Planungsbrief 170907 Seite 10 von 11 SGB II - Planungsbrief 2008 Die Eintragung der Angebotswerte von den ARGEN und AAgAw in TN-Planning soll bis spätestens 6. November 2007 abgeschlossen sein. Eine entsprechende Einweisung in den Umgang mit der Planungssoftware wird von der BA gewährleistet. Eine Arbeitshilfe stellt ergänzend die Bedienung sowie die wichtigsten Funktionen von TN-Planning vor. Zusätzlich erhalten die ARGEn/AAgAw optional eine ExcelVorlage zur Unterstützung der Berechnung der Angebotswerte. Diese Planungshilfe ist ausschließlich für die ARGE/AAgAw-interne Verwendung gedacht. Beide Unterlagen sowie der Zugang zu TN-Planning sind im BA-Intranet unter der Adresse http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/ abrufbar. 6. November 2007 bis Jahresende 2007 Nach Eingang der Daten werden diese technisch und inhaltlich plausibilisiert. Hierzu werden auch die mitgelieferten Begründungen bei deutlichen Abweichungen von den Orientierungswerten geprüft, ggf. erfolgt bei diesen ARGEn/AAgAw eine Rückkopplung. Auf Basis der aggregierten Angebotswerte der ARGEn/AAgAw werden die BA und das BMAS ambitionierte Zielwerte abstimmen, die dann in den bundesweiten Kontrakt nach § 48 Abs. 1 SGB II aufgenommen werden. Dieser bundesweite Kontrakt soll für das Jahr 2008 bis Ende Dezember 2007 abgeschlossen werden. Januar 2008 Nach Abschluss des bundesweiten Kontraktes werden den ARGEN/AAgAw die auf Bundesebene vereinbarten Zielwerte bekannt gegeben. Sie werden in diesem Zusammenhang auch über die Ergebnisse der Disaggregation der bundesweiten Zielwerte bezogen auf die einzelnen ARGEn/AAgAw informiert. Im Anschluss daran können die lokalen Zielvereinbarungen vor Ort abgeschlossen werden. Anlagen: Anlage 1: Beschreibung des Benchmarkverfahrens Anlage 2: ARGE/AAgAw-spezifische Orientierungswerte Anlage 3: Vergleichsgruppenwerte (nachrichtlich) Die Anlagen 2 und 3 sind nur im Intranet veröffentlicht. http://controlling.web.dst.baintern.de/arge/ Planungsbrief 170907 Seite 11 von 11