Freitag, 29. Februar 2008

Badische Zeitung: Richter stärken die Empfänger von Hartz IV, Infos zur Kosten der Unterkunft (KdU)

Höchstwert von 20,74 Euro festgelegt für Strom und Warmwasser


Richter stärken die Empfänger von Hartz IV
Oft zu viel für Energie bezahlt

FRANKFURT (dpa). Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu den Energiekosten bei Hartz IV haben Initiativen die Betroffenen zu Widersprüchen bei ihren Ämtern aufgefordert. Das Bundessozialgericht hatte mit seiner Entscheidung vom Mittwoch einen Höchstwert von 20,74 Euro festgelegt, der einem alleinstehenden Leistungsempfänger für Strom und Warmwasser vom Regelsatz (347 Euro) abgezogen werden darf (Aktenzeichen: B 14/7b AS 64/06).

Laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) werden in manchen Kommunen bislang bis zu doppelt so hohe Sätze einbehalten. Der Verband rät den Betroffenen, Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen. Wenn sich herausstelle, dass mehr als 20,74 Euro einbehalten werden, müssten die geltenden Bescheide geändert werden und die Kommunen müssten die Kosten übernehmen. Laut Verband müssten die Kommunen die zu viel kassierten Beträge an die Hilfeempfänger zurückzahlen. Sie hätten auf der Grundlage jahrelanger falscher Rechtsauslegung zu niedrige Leistungen gezahlt.

Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundessozialgericht: Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden (BSG B 14/7b AS 64/06 R)

Der Kläger des Verfahrens begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Er wendet sich vor allem gegen die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Mehr­bedarfe beim Lebensunterhalt. Der beklagte Grundsiche­rungsträger hat zum einen von den Auf­wendungen für Unterkunft und Hei­zung einen Betrag von 9 € für die Bereitung von Warmwasser so­wie 19 € für in der Pauschalmiete enthaltene Stromkosten abge­zogen, weil die Kosten für Haushalts­energie bereits in der Regelleistung enthalten seien. Dies hält der Kläger für rechtswidrig. Zum ande­ren macht der Kläger geltend, wegen der bei ihm ärztlicherseits diagnostizierten Krankheit "Schluck­beschwerden" bedürfe er einer "Vollkost-Ernährung". Hierbei han­dele es sich um eine kostenaufwän­dige Ernährung. Der von der Beklagten zugestandene Mehrbedarf in Höhe von 25,56 € monatlich sei bei weitem zu gering. Die Klage war in der ersten Instanz teilweise erfolgreich; das Landessozial­gericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 in dem Verfahren B 14/7b AS 64/06 R das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Ent­scheidung an das Landessozialgericht zu­rückverwiesen.

Dem Kläger stehen höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung zu. Grundsätzlich sind Leistungen für Warmwasserbereitung und Strom bereits in der Regelleistung enthalten. Der vom beklagten Grundsicherungsträger vorgenommene Abzug von den Aufwendungen für Unterkunft und Hei­zung in Höhe von insgesamt 28 € monatlich (9 € für die Bereitung von Warmwasser sowie 19 € für in der Pauschalmiete enthaltene Stromkosten) war der Höhe nach allerdings nicht gerechtfertigt. Ein Abzug für Kosten der Haushaltsenergie ist insgesamt nur insoweit zulässig, als diese bereits in der Regel­leistung enthalten sind. Dies ist in Höhe von 20,74 € monatlich der Fall; hiervon entfällt ein Anteil von 6,22 € auf die Kosten der Warmwasserbereitung.

Ob dem Kläger auch höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen, weil er einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung geltend machen kann, konnte der Senat wegen unzureichender Feststellungen des Landessozialgerichts nicht entscheiden. Das Landessozialgericht hat keine Feststellungen zu der Frage getroffen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die dem Kläger von seiner Hausärztin bescheinigten Erkrankungen einen höheren Aufwand bei der Ernährung zur Folge haben. Der Beklagte konnte die Höhe des Mehrbedarfs wegen der Erforderlichkeit von "Vollkost-Ernährung" nicht allein deshalb auf monatlich 25,56 € begrenzen, weil dieser Betrag in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge für "Vollkost-Ernährung" aufgeführt wird. Die Empfehlungen sind generelle Anhaltspunkte für die Verwaltungspraxis, die den Grundsicherungsträger dann nicht von der Notwendigkeit entbinden, den Sachverhalt weiter aufzuklä­ren, wenn der Hilfebedürftige einen höheren Bedarf (etwa wegen des Vorliegens mehrerer Erkrankun­gen) geltend macht.

Hinweise zur Rechtslage:

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
"Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."

§ 21 SGB II
(5) "Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernäh­rung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
(6) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfe­bedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen."

Az.: B 14/7b AS 64/06 R

Donnerstag, 21. Februar 2008

Badische Zeitung: Ablenkungsmanöver (Stellungnahme zum Vorschlag der Grünen für einen "Klimabonus")

Als Manöver zur Ablenkung vom eigenen Versagen bei der Neufestsetzung der Mietobergrenze für Hartz-IV-Bezieher im Oktober vergangenen Jahres wertet der Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg die Idee eines "Klimabonus". Der Vorschlag, denjenigen Mieterinnen und Mietern ein Mietsenkungsverfahren zu ersparen, deren Mieten als Folge einer energetischen Sanierung ihrer Wohnungen erhöht werden sollen, sei lediglich ein Ablenkungsmanöver. "Alle Menschen haben das Recht auf eine angemessene Wohnung. Wenn der Gemeinderat entgegen der aktuellen Rechtsprechung die Mietobergrenzen so niedrig festsetzt, dass mehr als Tausend Menschen in Freiburg dieses Recht immer noch nicht in Anspruch nehmen können ohne dies vor Gericht einklagen zu müssen, dann muss diese falsche Entscheidung sofort korrigiert werden", schreibt der Runde Tisch.

Samstag, 2. Februar 2008

Antwort der ARGE Freiburg zur Anfrage des Runden Tisches zum Theme Mietkaution

Mietkautionen, die von der Arge als Darlehen gewährt werden, müssen nicht ratenweise aus der Regelleistung zurückgezahlt werden. Dies wurde von Herrn Kaiser (Arge Freiburg) mehrfach öffentlich bestätigt:

Kaiser Stefan
An: runder-tisch-freiburg@web.de
Datum: 02.04.08 11:55:57 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder des Runden Tisches,

die von Ihnen behaupteten unrechtmäßigen Forderungen der ARGE nach Rückzahlung von Mietkautionen können von mir ohne konkrete Benennung der Einzelfälle nicht überprüft werden.
Die Übernahme von Kautionen und Genossenschaftsanteilen erfolgt grundsätzlich nur nach Rücksprache mit den Teamleitern des Fachbereiches Leistung. Mit diesen habe ich die Thematik eingehend erörtert. Die Rechtsprechung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.

Von den Teamleitern kommt allerdings der Hinweis, dass in Einzelfällen Kunden aus unterschiedlichen Motiven heraus selbst eine Tilgung des Darlehens wünschen. In diesen Fällen wird den Wünschen entsprochen und eine Erklärung entgegengenommen, dass die Kunden darüber informiert wurden, dass sie ihr Einverständnis zur Darlehenstilgung jederzeit widerrufen können. Wird die Einverständniserklärung widerrufen, werden keine Tilgungsraten mehr einbehalten.
(…)
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kaiser
Stellvertretender Geschäftsführer ARGE Freiburg

Weiterhin unrechtmäßige Forderungen der ArGe nach Rückzahlung von Mietkautionen aus dem Regelsatz

An die ARGE Freiburg, Lehener Str. 77, 79106 Freiburg, z. Hd. Herrn Kaiser, per Mail

Betr.: Weiterhin unrechtmäßige Forderungen der ArGe nach Rückzahlung von Mietkautionen aus dem Regelsatz (Mietkaution)

(nachrichtlich an Herr Bürgermeister von Kirchbach und die Fraktionen im FreiburgerGemeinderat)

Sehr geehrter Herr Kaiser,

im Rahmen unseres Gesprächs am 16.07.07 wurde dem RUNDEN TISCH mitgeteilt, dass die unrechtmäßige Forderung der ArGe nach Rückzahlung von Mietkautionen aus demRegelsatz bereits seit Anfang 2007 seitens der ArGe Freiburg eingestellt worden sei. Dem RUNDEN TISCH liegen Berichte vor, dass vor sehr kurzer Zeit wiederumBezieherInnen von ALG II aufgefordert wurden, Mietkautionen aus dem Regelsatz zurückzu zahlen.

Die Selbstverständlichkeit, mit der laut Zeugenaussagen diese Forderung gestellt wurde(ohne Hinweis darauf, dass keine Pflicht dazu besteht) deutet darauf hin, dass dies keinEinzelfall sein kann. Der RUNDE TISCH fordert die ArGe Freiburg auf, öffentlich zu erklären, dass derartigeunrechtmäßige Forderungen ab sofort tatsächlich eingestellt werden.

Der RUNDE TISCH fordert die ArGe Freiburg außerdem auf, mitzuteilen, in wie vielenFällen seit Juli 2007 im Hinblick auf die Mietkautionen gleichermaßen unrechtmäßigverfahren wurde und wie sie gedenkt, diese Fälle zu korrigieren.

Wir bitten um umgehende Antwort an die Fraktionen und an den RUNDEN TISCH.
Mit freundlichen Grüßen

Badische Zeitung: Ein bisschen mehr Recht auf Teilhabe

Der "FreiburgPass" für Menschen mit wenig Geld ist da
Von unserer Mitarbeiterin Anja Bochtler

Seit gestern gibt’s den FreiburgPass. Die mehr als 20 000 Menschen, die mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes leben, erhalten ihn kostenlos. Mit den Vergünstigungen, die der Pass bietet, sollen sie trotz ihrer knappen Finanzen mehr als bisher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Initiatoren des "Runden Tischs zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" begrüßen die Einführung des Passes, fordern aber eine deutliche Ausweitung der bisherigen Angebote. Bei den Museen und Veranstaltungen am Mundenhof ist der Eintritt frei, die anderen der insgesamt 24 Einrichtungen bieten für Pass-Besitzer Ermäßigungen an — in unterschiedlich hohem Ausmaß.

Zum Beispiel: 10 statt 15 Euro für die Jahresgebühr der Stadtbibliothek. 7 Euro für eine Theaterkarte. 2,50 statt 7 Euro für eine SC-Karte. Reduzierte Kursgebühren bei der Musikschule, der Ökumenischen Erwachsenenbildung, bei Radio Dreyeckland und der Volkshochschule (dort gibt’s für alles 40 Prozent Ermäßigung). Ein Anfang, doch längst nicht genug, bilanziert Martin Klauss vom "Runden Tisch" . Künftig müssten sich viel mehr Einrichtungen anschließen — insbesondere Sportvereine, Sportanbieter, Schwimmbäder, Musikveranstalter und Kinos. Eines der wichtigsten Ziele des "Runden Tischs" ist zudem die Einführung eines Sozialtickets, mit dem Freiburg-Pass-Besitzer Straßenbahnen und Busse nutzen können. Vorbilder könnten Dortmund und Köln sein. Die Linke Liste regt zusätzlich in einer Presseerklärung an, dass Energieunternehmen wie die Badenova Sozialtarife für Geringverdiener einführen. Die Forderung des "Runden Tischs" nach einer Ausweitung gilt aber noch in anderer Hinsicht: Zum Teil seien die bisherigen Ermäßigungen zu gering, sagt Martin Klauss — weil es nicht darum gehe, Angebote ein paar Prozent billiger zu machen, sondern wirklich den Schritt zur Teilhabe zu ermöglichen. Dazu müsse man sich klar machen, wie jemand rechnet, der mit 347 Euro auskommen muss. Und eine weitere Forderung: Auch diejenigen, die knapp über dem Hartz-IV-Regelsatz liegen, sollten einen FreiburgPass bekommen — damit das Recht auf Teilhabe tatsächlich für alle gelte.

Freiburg-Pass: Ausgabe beim Sozial- und Jugendamt, Kaiser-Joseph-Straße 143, Zimmer 113 bis
115 im Erdgeschoss, Telefon: 0761/201-3962/-3518/-3519 oder bei der Arbeitsagentur, Lehener
Straße 77, C-Flügel im Erdgeschoss, Telefon: 0761/2710721 (Personalausweis mitbringen).

Freitag, 1. Februar 2008

Erwerbslosenradio auf Radio Dreyeckland, 102.3 FM

Die "Sendung für Erwerbslose" auf 102.3 MHZ, Radio Dreyeckland, jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 19:00 - 20:00 Uhr. Wiederholung: Donnerstags von 11:00 - 12:00 Uhr, Radio Dreyeckland im Internet: www.rdl.de

Der Sonntag: Pass für Menschen mit wenig Geld




Freiburg StadtKurier: Ein Erster Schritt



Pressegespräch: Einführung des FreiburgPasses

am Freitag, 1. Februar 08 um 12.30 Uhr, in der Agentur für Arbeit, Freiburg, im Kundencenter im Erdgeschoss

Betr.: Vorstellung des FreiburgPass

Ab Freitag, den 01. Februar 08 können mehr als 20.000 FreiburgerInnen den FreiburgPass in der ARGE bzw. im Sozial- und Jugendamt in Empfang nehmen. Berechtigt sind BezieherInnen von ALG 2, Sozialgeld, Grundsicherung und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Helfen Sie uns, das Angebot des FreiburgPass zu erweitern!

Seit Freitag, den 01. Februar 08 können mehr als 20.000 FreiburgerInnen den FreiburgPass in der ARGE bzw. im Sozial- und Jugendamt in Empfang nehmen. Berechtigt sind BezieherInnen von ALG 2, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Mehr als 30 städtische und private Einrichtungen beteiligen sich bisher am FreiburgPass, von den städtischen Museen, dem Theater und der VHS, von kirchlichen Einrichtungen bis zum SC und USC Freiburg und auch Radio Dreyeckland. Die bis zum Redaktionsschluss bekannten Angebote finden sich in einem Flyer, der von MitarbeiterInnen des RUNDEN TISCHES gestaltet wurde.

Der RUNDE TISCH ruft dazu auf, dass
  • alle privaten Einrichtungen mit deutlich reduzierten Angeboten am FreiburgPass teilnehmen. Insbesondere:
  • alle Sportvereine, alle Sportangebote, wie Eislaufen, Fitnessstudios, Klettern, etc.,
  • alle Kinos und Musikveranstalter
  • alle Bildungseinrichtungen, und alle sonstigen Angebote im Kulturbereich
Die Stadt Freiburg rufen wir auf, gemeinsam mit dem RUNDEN TISCH und allen UnterstützerInnen zwei wichtige Projekte in Angriff zu nehmen:
  • deutlich vergünstigte Eintrittskarten für die Schwimmbäder,
  • und ein Sozialticket für den ÖPNV

Unterstützen Sie uns bei der Initiative für ein Sozialticket!

Von Anfang an war es ein zentrales Ziel der Initiative für einen FreiburgPass, das Recht auf Mobilität durch die Einführung eines Sozialtickets zu gewährleisten, d.h. einer deutlich verbilligten Monatskarte wie auch Einzelfahrscheinen für alle MitbürgerInnen, deren Einkünfte zu gering sind im Verhältnis zu den „Normalpreisen“ der VAG.

Trotz intensiver Bemühungen sind wir von diesem Ziel noch ein ganzes Stück weit entfernt. Erfolgreiche Initiativen in anderen Städten machen Mut, dies auch in Freiburg bald zu erreichen. Zuletzt wurde mit den Stimmen der Links-, der SPD- und der Grünen-Fraktion im Dezember 2007 in Dortmund ein Sozialticket eingeführt zum Preis von 15 Euro/Monat. Sie können mithelfen, dass wir dies auch für Freiburg schaffen.

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