Freitag, 31. Oktober 2008

Brief an Junges Freiburg/DIE GRÜNEN: Betreff Missstände bei der ARGE Freiburg

An:
Junges Freiburg/DIE GRÜNEN
im Freiburger Gemeinderat
Haslacher Str. 61, 79115 Freiburg

Betreff: Missstände bei der ARGE Freiburg
Ihr Brief an Bürgermeister von Kirchbach vom 08.10.2008


Sehr geehrte GemeinderätInnen,

in Ihrem Schreiben an den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg beklagen Sie Missstände bei der Arge und fordern, dass diese endlich konsequent angegangen und beseitigt werden müssten.

Wir begrüßen es nachdrücklich, dass durch Ihre Äußerungen und die daraus folgenden Diskussionen dieFreiburgerÖffentlichkeit zum wiederholten Male darauf hingewiesen wurde, dass im Bereich der Zuständigkeit der Arge Menschen unnötig zu leiden haben, weil notwendige Unterstützung häufig nicht oder nur nach längerem Kämpfen um’s Recht gewährt wird.

Wir begrüßen esebensonachdrücklich, dass Sie in Ihrem Brief feststellen, dass die in ca. 9.000
Bedarfsgemeinschaften lebenden 15.000 Personen, davon 3.000 Kinder und Jugendliche, unter
Armutsbedingungenleben müssen.

Beides kann nicht deutlich und laut und oft genug gesagt werden:
  • Hartz IV erzwingt Leben in Armut und
  • (fast) nur jene Menschen, die noch die Kraft und Möglichkeiten haben, sich zu wehren, könnenihre Rechte vollständig wahrnehmen.
Hinweisen möchten wir aber in diesem Zusammenhang darauf, dass die von Ihnen angesprochenen Missstände im Verhalten der ARGEn nicht Freiburg-typisch sind; sie sind eher Hartz-IV-typisch. Offensichtlich liegt es in erster Linie am ganzen System, dass Menschen drangsaliert und unter Druck gesetzt und mit fehlerhaften Bescheiden belegt werden. Berichte über ein grundsätzlich menschenwürdigeres und korrektes Verhalten der Arge Breisgau-Hochschw. sind für uns nicht nachvollziehbar.

Deshalb werden wir einerseits nicht nachlassen, wie seit dem 1.1.2005 durchgehend, das Verhalten der ARGE Freiburg insgesamt und im Einzelfall überall dort zu kritisieren, wo Menschen benachteiligt werden und arbeiten gerne mit allen zusammen, die mit dazu beitragenmöchten, dass die Auswirkungen der Hartz-Gesetze und das Fehlverhalten der ARGE für jeden Einzelnen zu möglichst geringen Nachteilen führen. Insbesondere wollen wir dazu beitragen, dass die Betroffenen sich zusammentun, sich gegenseitigstärken, um ihre Interessen durchzusetzen gegen den Druck und die Benachteiligung, dem sie ausgesetzt sind.

Andererseits werden wir uns weiterhin mit Vorschlägen einbringen, die geeignet scheinen, die
Missstände in die richtige Richtung abzuwenden.

Dazu gehört:
  • Jeder Erwerbslose muss umfassend über seine Leistungsansprüche und seine Widerspruchs-und sonstigen rechtlichen Möglichkeiteninformiert werden. Die ARGE muss ihrer Beratungspflicht umfassend nachkommen.
  • Wir brauchen dringend einen Beirat, an dem gleichberechtigt auch Erwerbslose beteiligt sein müssen,
  • auch ein/e Ombudsmann/-frau sollte „eingerichtet“ werden,
  • Arbeitsgelegenheiten (sog. 1-€-Jobs) müssen vollständigdurch reguläre Arbeitsverhältnisse als Angeboteersetzt werden.
  • die längst fällige angemessene Anhebung der Mietobergrenzen, die Ihre Fraktion im Gemeinderat leider mitverhindert hat. Eine nicht unerhebliche Zahl von „Fällen“, in denen Menschen unter großer Belastung für ihr Recht kämpfen müssen, die auch viel zu oft zwangsläufig vor Gericht landen, würde so erst gar nicht anfallen.
  • Benchmarking ist keine zielführende Einrichtung: erstens existiert dies bereits; zweitens mitdem negativen Effekt, dass jene ARGEn gut abschneiden, die viel einsparen auf Kosten der Menschen. Genau dies darf nicht Ziel sein der Betreuung der Langzeiterwerbslosen. Der permanente Vergleich mit anderen Arbeitsgemeinschaften lokalisiert nicht Defizite und auftretende Missstände und beseitigt diese schnellstmöglich; zusammen mit den willkürlichen Kürzungsvorgaben von oben dient dies lediglich dem Wettbewerb umeingesparte Leistungen und trägt zu einem gewichtigen Maß Mitschuld an den unrechtmäßigen Versuchen aller ARGEn, auch rechtmäßig zustehende Leistungen einzusparen, wie und wo immer es geht!
  • Nicht „Effizienz“ kann die Forderung im Interesse der betroffenen Menschen sein, weil unter„Effizienz“von Seiten der Arge und aller übergeordneten Behörden immer unter "Einsparung" verstanden wird.
  • und nicht zuletzt der Verzicht auf so irreführende Begriffe wie „Kunden der Arge“. Haben Siewirklich schon jemals eine oder einen Empfänger/in von ALG 2 getroffen, die/der sich so bezeichnet, oder sich gar so fühlt – als Kunde der ARGE?
Mit freundlichen Grüßen
Der Runde Tisch Freiburg

Mittwoch, 29. Oktober 2008

Musterwiderspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner Regelleistung nach SGB II

Name und Adresse des Hilfeempfängers: ______________________________________



ARGE Freiburg
Lehener Str. 77

79106 Freiburg

Freiburg, den __________________


Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom ___________
Aktenzeichen.: _____________



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein. Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im angefochtenen Bescheid.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.08 (L 6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstoßen.

Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommen Berechnung meiner Regelleistungen gesetzes- und grundrechtswidrig sind.

Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheides die Höhe der Regelleistungen neu festzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Muster: Überprüfung des Bescheides zur Bewilligung meiner Regelleistung nach SGB II

Name und Adresse des Hilfeempfängers: _____________________________________


Freiburg, den _____________



ARGE Freiburg
Lehener Str. 77

79106 Freiburg


Überprüfung des Bescheides zur Bewilligung meiner
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom ____________
Aktenzeichen: _____________


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Überprüfungsantrag richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im oben genannten Bescheid.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L 6 AS 336/07) entschieden, dass die Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstoßen. Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistungen gesetzes- und grundrechtswidrig ist.

Ich beantrage daher, den oben genannten Bescheid und etwaige weitere Bescheide zu überprüfen, und die Höhe der gezahlten Regelleistungen neu festzustellen.

Mit freundlichem Gruß

Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Wohngemeinschaften durch die Arge Dresden rechtswidrig,,Bild: Sozialticker e.V. - RechtBeschluss des Sozialgerichts Dresden vom 22.10.2008

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in einer Wohngemeinschaft leben,
können sich erfolgreich gegen eine Kürzung ihrer Kosten der Unterkunft
wehren. Die von der Arge Dresden angewendete Dienstanweisung steht im
Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das
hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 22. Oktober 2008
festgestellt.

Die 29 Jahre alte Antragstellerin bezieht Arbeitslosengeld II und lebt
mit einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft. Für die 72 m² große
Wohnung fällt eine Warmmiete von 579 € an. Davon trägt die
Antragstellerin die Hälfte (289,50 €). Die Arge Dresden übernahm nur
205,80 €. Dies sind 50 % des Richtwertes für einen
Zwei-Personen-Haushalt in Dresden. Die Antragstellerin beantragte
Eilrechtsschutz vor dem Sozialgericht Dresden.

Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Arge Dresden hat sich an ein Urteil des
Bundessozialgerichts vom 18.06.2008 zu halten. Danach ist der Richtwert
für einen Ein-Personen-Haushalt anzuwenden, auch wenn eine
Wohngemeinschaft mit weiteren Personen besteht. Laut Stadtratsbeschluss
der Landeshauptstadt Dresden sind dies aktuell 308,70 € warm. Da die
Kosten der Antragstellerin niedriger sind, ist für eine Kürzung kein
Raum. Sie hat Anspruch auf Erstattung der von ihr getragenen vollen
Miet- und Heizkosten, lediglich gekürzt um eine Pauschale für
Warmwasserbereitung von 6,33 €.

Der Beschluss kann nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Az.:
S 20 AS 5022/08 ER

Quelle: Sozialgericht Dresden - weitere Details: Sozialgerichtsbarkeit
<http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php>

Beschluss des Hessischen Landessozialgericht (Az: L 6 AS 336/07)

Sind § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Fassung von Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) vereinbar mit dem Grundgesetz (GG) – insbesondere mit Artikel 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (Rechts- und Sozialstaatsprinzip)?

Gründe:

A.

Streitig ist die Höhe der den Klägern bewilligten Regelleistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2005.

Freitag, 24. Oktober 2008

Bollerwagen vor der ARGE Freiburg seit Juni 2008

Seit Juni 2008 informieren MitarbeiterInnen des Runden Tisches am Bollerwagen vor der ARGE Freiburg über Widersprüche, Ein-Euro-Jobs und vieles mehr.
Immer Montags/Mittwochs: 10-12 Uhr, Donnerstags: 14-16 Uhr,
ARGE Freiburg, Lehener Str. 77, 79106 Freiburg

Infostand vor der ARGE Freiburg (Radio Dreyeckland)

Mittwoch, 15. Oktober 2008

Badische Zeitung: Die Arge und ihre "Missstände": Neue Diskussionen

Die Kritik der Grünen führt zu weiterer Kritik, die sich zum Teil nicht nur gegen die Arge, sondern auch gegen die Grünen richtet



Von unserer Mitarbeiterin Anja Bochtler

Was tut sich bei der Arge (der Arbeitsgemeinschaft von Stadtverwaltung und Arbeitsagentur)? Nach der Kritik von Junges Freiburg/Die Grünen an "Missständen" (die BZ berichtete) will dort niemand Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Die Briefe seien an Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach und Oberbürgermeister Dieter Salomon gerichtet, die Arge habe sie offiziell gar nicht bekommen, begründet das Hanspeter Fakler, der Pressesprecher der Arbeitsagentur. Dafür gibt’s Reaktionen vom "Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" , DGB und SPD — und die kritisieren nicht nur die Arge, sondern auch die Grünen.



Der DGB ist "verwundert" , die SPD findet es "befremdlich" : Warum kritisieren die Grünen "plötzlich" die Arge? Die SPD vermutet dahinter einen Versuch, "den Sozialbürgermeister zu diskreditieren" — mit "veralteten und nicht mehr zutreffenden Informationen" . In ihrem Brief an Ulrich von Kirchbach hatten sich die Grünen auf eine im Bericht des Rechnungsprüfungsamts für 2006 erwähnte Fehlerquote von 81,5 Prozent bei den Leistungsbescheiden für Langzeitarbeitslose bezogen — doch nach Auskunft Ulrich von Kirchbachs verbergen sich dahinter "interne Buchungsfehler" ohne Auswirkungen auf die Arbeitslosen. 



Das gehe aus dem Bericht nicht hervor, argumentieren die grüne Stadträtin Pia Federer und ihr Kollege Gerhard Frey, zudem gebe es genügend andere Kritikpunkte, etwa die hohe Zahl an erfolgreichen Widersprüchen gegen Arge-Bescheide. Mehr Klarheit und Zahlen soll die Anfrage der Grünen an OB Dieter Salomon liefern. Auch so steht für die Grünen fest, dass es erhebliche Missstände bei der Arge gibt — das sehen der DGB und der "Runde Tisch" ganz ähnlich, werfen jedoch nicht nur der Arge, sondern auch den Grünen vor, das sei seit Jahren bekannt. Unter anderem geht es um fehlerhafte Bescheide, zu wenige oder sc hlechte Qualifizierungsangebote für Arbeitslose und den unsensiblen Umgang von Arge-Mitarbeitern mit ihren "Kunden" . Arge-Geschäftsführer Norbert Mattusch hatte diese Probleme im Sommer gegenüber der BZ mit der hohen Fluktuation unter den Mitarbeitern, von denen die Hälfte nur Zeitverträge habe, begründet. 


DGB, SPD, "Runder Tisch" und jetzt auch die Grünen fordern einen Beirat

Für den DGB und die Grünen ist das kein Argument: "Auch befristete Mitarbeiter kann man schulen" , sagt Jürgen Höfflin vom DGB, die Führungsebene der Arge sei schuld daran, dass Freiburg "den Ruf der schlechtesten Arge in ganz Baden-Württemberg" habe. Er fordert einen "Neuanfang" bei der Arge. Dazu gehört für den DGB , die SPD und den "Runden Tisch" die Einrichtung eines Beirats mit Vertretern des Gemeinderats, Fachleuten und (zumindest nach den Vorstellungen des "Runden Tischs" ) Arbeitslosen. Genau diesen Beirat hätten die Grünen im Gemeinderat lange verhindert. 



Das hat sich jetzt laut Pia Federer geändert. Sie betont, die Grünen seien nicht so untätig gewesen, wie ihre Kritiker behaupten. Man habe versucht, die Probleme intern in Gesprächen zu lösen, doch das habe nichts genutzt und jetzt sei "das Fass voll" . Das bekräftigt ihr Kollege Gerhard Frey — und zielt auf Ulrich von Kirchbach, der d ie Stadt in der Arge vertritt: "Er steuert zu wenig." Für den "Runden Tisch" dagegen liegen die Mängel weniger an den Verantwortlichen als am System der Hartz-Gesetze, das von Grünen und SPD mitbeschlossen worden sei: Dieses erzwinge den Druck auf Arbeitslose um jeden Preis. Statt um eine "möglichst effektive Verwaltung von Armut" müsse es endlich um die Lebensbedingungen von Menschen in Armut gehen. 


Freitag, 10. Oktober 2008

Badische Zeitung: Wieder Kritik an der ARGE

Grüne: "Viele Missstände"

Die Arge (Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur) steht in der Kritik — diesmal nicht vom "Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" , sondern von Junges Freiburg/Die Grünen.

In einem Brief an Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD) und einer Fraktionsanfrage an den grünen Oberbürgermeister Dieter Salomon fordern Pia Federer, Gerhard Frey und Eckart Friebis "eine effizientere und kundenfreundlichere Arbeitsweise" der Arge und eine Beseitigung "der vielen Missstände" . Unter anderem berufen sich die Grünen auf den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts für 2006, nach dem 81,5 Prozent der geprüften Leistungsbescheide für Langzeitarbeitslose falsch gewesen seien. "Manipulativ" findet Ulrich von Kirchbach die Verwendung dieser Zahl, dahinter verbergen sich nach seiner Auskunft "interne Buchungsfehler" , bei der es um die Kostenaufteilung zwischen Bund und Stadt ging — ohne Auswirkung auf die Arbeitslosen. Die Grünen fragen nach der Entwicklung der Widersprüche gegen Arge-Bescheide, den Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt und der Personalsituation. Dass manches besser werden soll, sieht auch Ulrich von Kirchbach so, den Vergleich mit der nach Ansicht der Grünen erfolgreicheren Arge Breisgau-Hochschwarzwald weist er aber zurück: Im ländlichen Bereich mit wenig Arbeitslosen sei die Situation anders, zudem fehle dort öffentliche Kritik wie sie in Freiburg durch den "Runden Tisch" verankert sei — was er richtig finde. anb

Donnerstag, 9. Oktober 2008

Presseerklärung des RUNDEN TISCHES zu Missständen bei der ARGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Schreiben an den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg beklagen StadträtInnen von Junges Freiburg/die Grünen Missstände bei der Arge und fordern, dass diese endlich konsequent angegangen und beseitigt werden müssten.

Der RUNDE TISCH stellt dazu fest:

seit dem Start 2005 haben Menschen unter Hartz IV und unter der konkreten Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort zu leiden. Der RUNDE TISCH hat die ganze Zeit über die Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen darüber ausführlich informiert.

Wir hätten es sehr begrüßt, wenn bereits in den vergangenen Jahren GemeinderätInnen aus allen (!) Fraktionen die Kritik Betroffener zum Anlass genommen hätten, diese Missstände abzustellen.

Der Hauptgrund für die "untragbaren Zustände" liegt in der Zielsetzung und konkreten Ausgestaltung der Hartz-Gesetze.

Nicht hinnehmbarer Druck auf Menschen, die das "Pech" haben, in unserer Gesellschaft keinen bezahlten Job mehr zu finden, von oben verordneter "Spardruck" um jeden Preis und miserable personelle Ausstattung der Argen führen zwangsläufig zu unmenschlichem Umgang mit den sog. "Kunden" der Argen - nicht nur in Freiburg.

Wieder einmal haben Tausende (kommunal) und Millionen (bundesweit) von MitbürgerInnen unter Entscheidungen zu leiden, die oben durchgesetzt und unten ausgebadet werden.

Hauptverantwortlich für die Missstände sind daher zunächst jene PolitikerInnen von SPD, Grünen, CDU und FDP, die Hartz IV beschlossen, weiter verschärft und öffentlich verteidigt haben.

Der RUNDE TISCH begrüßt es, dass sich nun offensichtlich eine weitere Fraktion im Freiburger Gemeinderat des Themas annehmen will, und hofft, dass die so angestoßene Diskussion zu einer wirklichen Kursänderung in der Sozialpolitik in Freiburg führt.

Der RUNDE TISCH fordert, dass endlich ein Beirat für die ARGE Freiburg eingerichtet wird, in dem unbedingt auch Menschen beteiligt sein müssen, die unter Hartz IV zu leben haben - es geht schließlich nicht um eine möglichst effektive Verwaltung von Armut, sondern einzig um die Lebensbedingungen von Menschen in Armut. Diese Forderung wurde bisher von der Mehrheit im Gemeinderat nicht befürwortet.

Der RUNDE TISCH fordert die Einrichtung eine Freiburger Armuts- und Reichtumskonferenz, in der Verbesserungen im System "ARGE" im Kontext aller Armuts- und Reichtumsthemen angegangen werden können.

Für ein Gespräch mit Verantwortlichen der ARGE und der Fraktionen stehen wir gerne zur Verfügung.

Auf den Brief der StadträtInnen von Junges Freiburg/die Grünen wird der RUNDE TISCH in Kürze ausführlicher antworten.

Mittwoch, 1. Oktober 2008

Antrag an die Stadt Freiburg: Zuschuss zum Schulbedarf für SchülerInnen aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften

An die Stadt Freiburg
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Salomon
Frau Bürgermeisterin Stuchlik,
Herrn Bürgermeister von Kirchbach

Nachrichtlich an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat und die Freiburger Presse


Betr.: Zuschuss zum Schulbedarf für SchülerInnen aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften



Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Runde Tisch fordert die Stadt Freiburg auf, umgehend einen pauschalen Zuschuss zum Schulbedarf für SchülerInnen aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften zu gewähren.

Dieser Zuschuss soll pro Schuljahr mindestens 100 Euro für jede/n berechtigte/n Schüler/in betragen und umgehend für das laufende Schuljahr 2008/09 ausbezahlt werden.

Zur Begründung:


Laut Regierungsentwurf* vom 15.10.08 und entsprechendem Beschluss des Koalitionsausschusses und des Bundeskabinetts für das

"Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen"

ist zu erwarten, dass in Kürze Schülerinnen und Schüler im Rahmen des SGB II und SGB XII jeweils zum Schuljahresbeginn eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro erhalten werden.

Quelle:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/29028/2008__10__15__foerderung__familie__ge.html

Diese Entscheidung steht offensichtlich im Zusammenhang und in Übereinstimmung mit einem Beschluss des Bundesrates und Urteilen zweier Landessozialgerichte:

Beschluss des Bundesrates vom 23.5.08:
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0301-400/329-08_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/329-08(B).pdf

Beschluss des LSG NRW vom 17.4.08, L 7 B 47/08 AS:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=78797

Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3.12.07, L 7 AS 666/07 ER:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=74830

Dort wird u.a. festgestellt, dass die Schulkosten von Kindern im Hartz-IV-Bezug nicht im Regelsatz enthalten und deshalb als Sonderbedarf zu gewähren sind.

Der Runde Tisch fordert die Stadt Freiburg auf, für die Zeit bis zur Umsetzung des Rechts auf Erstattung der Schulkosten durch ein Bundesgesetz ihre Verantwortung wahrzunehmen, und eine pauschale Kostenerstattung von mindestens 100 - pro Schuljahr zu gewähren, wie dies bekanntlich bereits in mehreren Kommunen erfolgt.

Der Runde Tisch fordert die Stadt Freiburg auf, diesen Zuschuss umgehend für das laufende Schuljahr zu gewähren. Die Belastung der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften durch die notwendigen Ausgaben zum Schuljahresbeginn könnten so teilweise ausgeglichen und weitere - auch während des Schuljahres anfallende) Ausgaben für Schulmaterial ermöglicht werden.

Der Runde Tisch bestärkt zum wiederholten Mal seine Einstellung, dass derartige punktuelle Hilfeleistungen leider notwendig sind auf Grund der viel zu geringen Leistungen an Erwerbslose und deren Angehörige durch Regelsätze weit unterhalb der Armutsgrenzen. Wir stellen auch nachdrücklich fest, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Kosten der Kommunen wegen zu geringer staatlicher Unterstützung vollständig zu erstatten. Dies ändert allerdings nicht an der Pflicht der Kommunen, ihre sozialen Aufgaben vorrangig zu erfüllen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Freiburger Familien mit Schulkindern im ALG-II/Soz.Hilfe-Bezug ansonsten gezwungen sind, mit Widerspruch und Klage (Musterklage auf > http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten/Klage.pdf ) gegen Arge/Soz.amt vorzugehen, was zu einer weiteren Überlastung der Soz.Gerichte führen würde, die dann wieder einen der zahlreichen Hartz-IV-Fehler ausbaden müssten!

mit der Bitte um rasche Antwort

und freundlichen Grüßen
der Runde Tisch Freiburg