Dienstag, 30. Dezember 2008

Presseerklärung zu Hartz IV-Skandal: von Kindergelderhöhung ausgeschlossen / Abitur nicht erwünscht

Hartz IV - Skandal:
Kinder im ALG 2 - Bezug von Kindergelderhöhung ausgeschlossen
und:
Abitur für SchülerInnen im ALG 2 - Bezug nicht vorgesehen und nicht erwünscht.


Pünktlich zum Neuen Jahr haben Bundesregierung, Bundestags- und Bundesratsmehrheit beschlossen, die Ausgrenzung von Kindern im ALG 2 - Bezug in doppelter Hinsicht weiter zu verfestigen:

1.Die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro monatlich bleibt Kindern im ALG 2 - Bezug vorenthalten; sie erhalten zwar ein erhöhtes Kindergeld - dieses wird ihnen aber umgehend, wie das gesamte bisherige Kindergeld auch, wieder vom Regelsatz abgezogen. Der längst bekannte Skandal um mehr als 1.5 Millionen Kinder in Armut wird nicht bekämpft, er wird in unglaublicher Weise weiter verschärft.

2.Der minimale, als Ausgleich für den im Regelsatz nicht enthaltenen Schulbedarf gedachte Ausgleich ab 2009 in Höhe von 100 Euro jährlich für SchülerInnen im ALG 2 - Bezug liegt um mindestens 20 Euro niedriger als die Kindergelderhöhung aller anderen Kinder. Nach dem Willen der PolitikerInnen von CDU und SPD werden SchülerInnen nach Klasse 10 nicht einmal diesen Betrag erhalten. Schulbildung oberhalb der mittleren Reife ist für SchülerInnen im ALG 2 - Bezug offensichtlich nicht vorgesehen und nicht erwünscht.

Der Runde Tisch fordert alle PolitikerInnen, die diese Beschlüsse mit gefasst haben oder in irgendeiner Weise mittragen, auf, in Zukunft auf jede öffentliche Äußerung zu verzichten, Bildung sei wichtig, um einen Weg aus Armutsbedingungen heraus zu finden.

Der Runde Tisch fordert alle verantwortlich denkenden Menschen auf, mit dafür zu sorgen, dass der Skandal staatlich erzwungener steigender Armut beendet, und menschenunwürdige Lebensbedingungen für alle Menschen gefördert werden.

Das Ausbleiben der deutlichen Erhöhung der Regelsätze für ALG 2 auf mindestens 500 Euro für Erwachsene und die Ablehnung einer massiv verstärkten finanziellen und schulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen aus armen Haushalten sind ein Skandal, der nicht länger hingenommen werden kann.

Der Runde Tisch fordert die Stadt Freiburg zum wiederholten Mal auf, SchülerInnen im ALG 2 - Bezug die Kosten für Schulbedarf bereits im laufenden Schuljahr zu erstatten. Dies muss auch für SchülerInnen nach der 10. Klasse selbstverständlich gewährt werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfüguing.

Mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihren Medien
und freundlichen Grüßen

für den Runden Tisch



Ankündigung:
Der Runde Tisch fordert in einem Schreiben an die für diesen Skandal verantwortlichen PolitikerInnen diese auf, öffentlich Stellung zu nehmen.
Den Text dieses Schreibens finden Sie in der Anlage

Anfrage an die Freiburger Bundestagsabgeordneten

Das folgende Schreiben geht an die Freiburger Bundestagsabgeordneten,
weitere Abgeordnete aus BW,
an die Fraktionen im deutschen Bundestag,
an die Landesregierung BW,
an die Fraktionen im Stuttgarter Landtag,
an die politisch Verantwortlichen der Freiburger Parteien:

RUNDER TISCH
zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg
c/o M. Klauss, Schwarzkehlchenweg 30
79111 Freiburg,
Mail: runder-tisch-freiburg@web.de
Internet: www.runder-tisch-freiburg.de

Freiburg, 30.12.08


Sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,

Pünktlich zum Neuen Jahr haben Bundesregierung, Bundestags- und Bundesratsmehrheit beschlossen, die Ausgrenzung von Kindern im ALG 2 – Bezug in doppelter Hinsicht weiter zu verfestigen:
  1. Die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro monatlich bleibt Kindern im ALG 2 – Bezug vorenthalten; sie erhalten zwar ein erhöhtes Kindergeld - dieses wird ihnen aber umgehend, wie das gesamte bisherige Kindergeld auch, wieder vom Regelsatz abgezogen. Der längst bekannte Skandal um mehr als 1.5 Millionen Kinder in Armut wird nicht bekämpft, er wird in unglaublicher Weise weiter verschärft.

  2. Der minimale, als Ausgleich für den im Regelsatz nicht enthaltenen Schulbedarf gedachte Ausgleich ab 2009 in Höhe von 100 Euro jährlich für SchülerInnen im ALG 2 – Bezug liegt um mindestens 20 Euro niedriger als die Kindergelderhöhung aller anderen Kinder. Nach dem Willen der PolitikerInnen von CDU und SPD werden SchülerInnen nach Klasse 10 nicht einmal diesen Betrag erhalten. Schulbildung oberhalb der mittleren Reife ist für SchülerInnen im ALG 2 – Bezug offensichtlich nicht vorgesehen und nicht erwünscht.

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen (sofern Sie davon betroffen sind):
  • Halten Sie die Entscheidung, die Kindergelderhöhung um mindestens 10 Euro monatlich Kindern im ALG 2 – Bezug vorzuenthalten, für richtig?
  • Haben Sie bei der entsprechenden Abstimmung für diese Entscheidung gestimmt?
  • Falls Sie diese Entscheidung für falsch halten, welche Schritte haben sie unternommen, oder werden Sie noch unternehmen, um die Folgen dieser Entscheidung zu korrigieren?
  • Halten Sie die Entscheidung, den Ausgleichsbetrag von 100 Euro jährlich für Schulbedarf SchülerInnen im ALG 2 – Bezug nach der 10. Klasse vorzuenthalten, für richtig?
  • Haben Sie bei der entsprechenden Abstimmung für diese Entscheidung gestimmt?
  • Falls Sie diese Entscheidung für falsch halten, welche Schritte haben sie unternommen, oder werden Sie noch unternehmen,um die Folgen dieser Entscheidung zu korrigieren?
Wir erbitten Ihre Antworten bis zum 13. Januar 09 an diese Adresse.
Wir werden Ihre Antworten zu diesem Skandal der Freiburger Öffentlichkeit im Rahmen eines Pressgesprächs voraussichtlich am 15.01.08 bekannt machen. Zur Teilnahme an diesem Pressegespräch sind Sie herzlich eingeladen.

Freitag, 19. Dezember 2008

RDL: Kritik an der Presseerklärung der ARGE

Auf Anregung und unter intensiver Mitarbeit des Runden Tisches wurde seit Juli 2007 eine Presseerklärung der ArGe Freiburg vorbereitet, durch welche in einer Reihe von Fällen die korrekte, rechtskonforme Vorgehensweise der ArGe Freiburg öffentlich klargestellt werden sollte. Anlass für diese PE waren die sich häufenden Klagen über unrechtmäßiges Verhalten der ArGe. Eine entsprechende Presseerklärung wurde nun mit monatelanger Verzögerung am 8.12.08 von der ArGe herausgegeben. Der Runde Tisch wurde über die endgültige Fassung nicht informiert, und erfuhr nur per Zufall von diesem Dokument. Es ist für die Betroffenen von großer Bedeutung, korrekt über ihre Rechte informiert zu werden. Ein Gespräch mit Martin Klauss (Runder Tisch Freiburg)

  1. Presseerklärung der ARGE Freiburg vom 8.12.2008
  2. Antwort des Runden Tisches vom 15.12.2008
  3. Presseerklärung des Runden Tisches vom 15.12.2008

Radio Dreyeckland am 19.12.2008:

Montag, 15. Dezember 2008

Kritik an Presseerklärung der ARGE Freiburg vom 8.12.08

An die Freiburger Presse, Rundfunk und TV

Presseerklärung

Betr.: Kritik an Presseerklärung ArGe Freiburg vom 8.12.08 zur Klarstellung im Leistungsbezug ALG 2


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Anregung und unter intensiver Mitarbeit des Runden Tisches wurde seit Juli 2007 eine Presseerklärung der ArGe Freiburg vorbereitet, durch welche in einer Reihe von Fällen die korrekte, rechtskonforme Vorgehensweise der ArGe Freiburg öffentlich klargestellt werden sollte.

Anlass für diese PE waren die sich häufenden Klagen über unrechtmäßiges Verhalten der ArGe.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde nun mit monatelanger Verzögerung am 8.12.08 von der ArGe herausgegeben. Der Runde Tisch wurde über die endgültige Fassung nicht informiert, und erfuhr nur per Zufall von diesem Dokument.

Es ist für die Betroffenen von großer Bedeutung, korrekt über ihre Rechte informiert zu werden.

Deshalb bitten wir Sie, in Ihrer Zeitung ausführlich über die Klarstellungen zu berichten; allerdings möglichst in der korrekten Fassung, wie wir sie in unserem Brief an die Arge formuliert haben.

Den ausführlichen Brief des Runden Tisches an die ArGe finden Sie in der Anlage.

Für Rückfragen oder auch ein ausführlicheres Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Runder Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg

Brief an die ARGE Freiburg zur Presseerklärung vom 8.12.08

An die Verantwortlichen der ArGe Freiburg,
an die Leiterin der Agentur für Arbeit Freiburg,
nachrichtlich an Herrn Bürgermeister von Kirchbach
und die Fraktionen im Freiburger GR.

Sehr geehrter Herr Kaiser,
sehr geehrter Herr Mattusch,
sehr geehrte Frau Hölzen-Schoh,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen es im Interesse vieler BezieherInnen von ALG 2 in Freiburg, dass die Arge Freiburg – wenn auch mit einiger Verzögerung – unserer Absprache gemäß in einer Presseerklärung Klarstellungen zu einigen wichtigen Regelungen veröffentlicht hat, über die in der Vergangenheit Unklarheit zu herrschen schien.

Nachdem wir bei der Vorbereitung dieser PE im Juli 08 mit der Leitung der Arge sehr zielorientiert und gut zusammengearbeitet hatten, und nachdem die Leiterin der Agentur für Arbeit uns in einem ausführlichen Gespräch am 03. November 2008 eine rasche Rückmeldung bezüglich der Fertigstellung der PE zugesagt hatte, sind wir etwas erstaunt, von der letztendlichen Veröffentlichung der PE nur per Zufall von dritter Seite erfahren zu haben.

Wir erlauben uns, an einige Absprachen aus unserem Gespräch am 7.7.08 zu erinnern, die im Moment nicht oder zumindest noch nicht erfüllt scheinen:
  • die Überschrift: „ARGE Freiburg informiert über Verbesserungen bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)“ entspricht nicht den Tatsachen. Wir hatten uns im Juli verständigt auf eine Formulierung derart: „Hinweise von Beratungsstellen für erwerbslose Personen veranlassen die Arge zu folgenden Klarstellungen“
  • um zu erreichen, dass diese Informationen möglichst gut allen Betroffenen zugänglich gemacht werden, sollte die Freiburger Presse einschließlich der kostenlosen Zeitungen darauf hingewiesen werden, dass eine ausführliche Veröffentlichung dieser Klarstellungen sehr erwünscht sei. Außerdem wurde ein Abdruck der Erklärung im Amtsblatt und das Aushängen der Erklärung in den Räumen der ArGe verabredet.
Sollte die Veröffentlichung der PE in der verabredeten Form noch nicht erfolgt sein, sind wir gerne bereit, dabei weiter mitzuwirken

Des Weiteren bitten wir darum, die PE inhaltlich neu zu überarbeiten.

Folgende Aussagen müssten geändert werden, um die Öffentlichkeit und vor allem die BezieherInnen von ALG 2 korrekt zu informieren:

Unrichtig ist in der PE:

„Aufgrund der durch die aktuelle Rechtssprechung entwickelten Vorgaben übernimmt die ARGE Freiburg ab März 2008 die tatsächlichen Kosten"
Richtig ist:
Auch in der Vergangenheit konnte – und musste – die ARGE die Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten gewähren. Wenn Hilfeempfänger anwaltlich vertreten waren, hat sie das auch getan, spätestens im Widerspruchsverfahren. Der Anspruch auf Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten ergab sich schon immer klar aus dem Gesetz. Die Rechtsprechung hat sich nicht geändert.

Unrichtig ist in der PE:
„Die ARGE kann auch Anträge für die Vergangenheit prüfen und Nachzahlungen leisten, wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen“
Richtig ist:
Die ArGe muss….!

Unrichtig ist in der PE:
„Eine Kostenübernahme ist jetzt auch möglich, wenn die Abrechnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird.“
Richtig ist:
Das war sie schon immer und das hat das LSG Baden-Württemberg auch bestätigt.

Unrichtig ist in der PE:

„Daher ist der Hinweis wichtig, dass die Sozialgerichtsbarkeit den Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern der ARGE das Recht einräumt,…"
Richtig ist:
Nicht die Sozialgerichtsbarkeit, sondern das Gesetz: § 44 SGB X räumt das Recht ein.

Der Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg

Sonntag, 14. Dezember 2008

Der Sonntag: Ärger über Phantomdebatte

Ort: Arbeitsamt Freiburg, Lehener Straße 77, 79106 Freiburg im Breisgau, Germany
Der Streit über die Ablösung der ARGE-Geschäftsführer ist noch nicht ausgestanden

Nach der Ablösung der Arge-Geschäftsführer müssen die Träger beweisen, dass sie Konsequenzen aus der Kritik an der Arge ziehen. (von Heinz Siebold)

Die Geschäftsführer der Freiburger Arge, der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen, Norbert Mattusch und Stefan Kaiser, werden von ihren Ämtern abgelöst und anderweitig beschäftigt. Das wurde am Mittwoch bekannt gegeben. Die Entscheidung war bereits am Freitag zuvor gefallen, wurde aber noch am Dienstag im Gemeinderat geheim gehalten.

Der Sonntag: Standpunkt - Zu späte Konsequenzen

Ablösung der Arge-Geschäftsführer

Der Sozialbürgermeister entschwebt am Mittwoch nach Japan und lässt seine SPD-Genossen ratlos zurück: Weder er, noch der Oberbürgermeister haben die an diesem Tag veröffentlichte Ablösung der beiden Geschäftsführer der Arge am Abend zuvor im Gemeinderat auch nur angedeutet. Ulrich von Kirchbach hat sich in der Gemeinderatsdebatte sogar vehement vor die heftig kritisierten Geschäftsführer gestellt. Im nachhinein wird ein schwieriges Timing als Entschuldigung ins Feld geführt. Der düpierende Umgang mit den Gemeinderäten passt freilich zum verklemmten Umgang mit einem missliebigen, weil unangenehmen Thema. Seit der Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitslosenhilfe müssen Stadt und Agentur für Arbeit sich in völlig neuer Art und Weise um Menschen kümmern, die aus sehr unterschiedlichen Gründen am Rande der Gesellschaft angekommen sind. Hartz IV-Empfänger leben am Existenzminimum. Wenn hier geschlampert wird geht es um Essen oder Hungern, um Kleider oder Lumpen. Jeder Angestellte der Agentur, jeder kommunale Beamte, der Aufgaben in diesem Bereich übernimmt, muss sich dessen bewusst sein. Natürlich trägt der Gesetzgeber, der "Hartz IV" beschlossen hat, auch die Verantwortung für Fehler und Unklarheiten. Aber Sachbearbeiter oder Arge-Geschäftsführer haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen das bekommen, was ihnen zusteht. Und dass sie eine echte Chance erhalten, nicht nur als Ein-Euro-Jobber beschäftigt, sondern wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Wenn nur ein kleiner Teil der Beschwerden über die Arge stimmt, hat es zu lange gedauert, bis Konsequenzen gezogen wurden. Dabei darf es nicht bleiben. Die neue Chefin der Arbeitsagentur hat Wort gehalten, sie hat den Sozialbürgermeister zu personellen Veränderungen gedrängt.

Donnerstag, 11. Dezember 2008

Festlegung der Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in der Stadt Nürnberg (Mietobergrenze)

nach dem SGB II und SGB XII („Mietobergrenzen“)


A n m e l d u n g

zur Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 11.12.2008

- öffentlicher Teil –


I. Sachverhalt:

Die Stadt Nürnberg – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt – ist zuständig für die Festlegung der Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft und der Heizung nach dem SGB II und dem SGB XII, für die sogenannten „Mietobergrenzen“ für Nürnberger Leistungsbezieher.

Mit der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 wurden die Mietobergrenzen erstmals – orientiert am damals gültigen Nürnberger Mietenspiegel – festgelegt. Des weiteren wurde festgelegt, dass bei Veröffentlichung eines neuen Mietenspiegels die Richtwerte jeweils überprüft und angepasst werden. Dies erfolgte zum ersten Mal im Jahr 2006 anlässlich des neuen Mietenspiegels vom 01.05.2006.

Nachdem im August 2008 ein neuer Mietenspiegel von Ref. VII/WS veröffentlicht wurde, waren die Richtwerte erneut zu überprüfen und anzupassen.

Weiterhin war zu entscheiden, ob die bisherige Staffelung der Mietobergrenzen nach Baualtersklassen noch beizubehalten war. Nach sorgfältiger Abwägung wurde entschieden, die Staffelung künftig nicht mehr vorzunehmen.

Es ergeben sich folgende Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft, die ab 01.01.2009 in der Arge Nürnberg und in den Leistungsabteilungen des Sozialamtes anzuwenden sind (in Klammern die bisherigen Richtwerte, gestaffelt nach den Baualtersklassen bis 1959/1969 – 1976/1977 – 1990/ab 1990):

1-Personen-Haushalte: 356 Euro (312/322/344/370 Euro)
2-Personen-Haushalte: 441 Euro (392/403/453/489 Euro)
3-Personen-Haushalte: 560 Euro (490/503/566/611 Euro)
4-Personen-Haushalte: 667 Euro (581/607/657/706 Euro)
5-Personen-Haushalte: 771 Euro (678/708/767/823 Euro)

Als neuer Richtwert für die Heizkosten werden pro Quadratmeter 1,35 Euro festgelegt.

Die Ermittlung der neuen Richtwerte aus dem Mietenspiegel, ihre Abstimmung mit den realen Mietkosten bei den Kunden der Arge und den Leistungsbeziehern des Sozialamtes, Vergleiche mit dem Mietniveau der wbg und andere Vergleichsdaten finden sich in einem umfangreichen Rechtsgutachten, das von der Sachbearbeiterin für Grundsatzfragen des SGB II in Abstimmung mit den Leistungsabteilungen, der Rechtsstelle und dem Controlling des Sozialamtes erstellt wurde. Das Gutachten kann jederzeit bei SHA angefordert werden, auf einen Abdruck in der Ausschussvorlage wurde wegen seines Umfangs und seiner Komplexität bewusst verzichtet.

Die Festlegung angemessener Mietobergrenzen ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Leitlinie 4 – „Armut bekämpfen und verhindern“ - des Referats für Jugend, Familie und Soziales.

TV Südbaden: Die ARGE Freiburg kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus - Insider bericht

Die ARGE Freiburg kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus und steht richtig unter Beschuß. Die Vorwürfe: Die Anträge der Arbeitslosen werden zu langsam oder fehlerhaft bearbeitet.
www.tv-suedbaden.de

Badische Zeitung: Ablösung der Freiburger Arge-Chefs

Viele Fehler und viele offene Fragen

Die Arge Freiburg in der Kritik: Vieles lief schief – doch auch bundesweit steigen Widersprüche und Klagen von Alg-II-Beziehern. Allerdings stellt sich die Frage: Gibt es in Freiburg mehr Fehler als bei anderen Arbeitsagenturen?

Neu war die Kritik an der Arge keineswegs: Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" weist seit Jahren auf Missstände hin. Im Oktober stiegen die Grünen mit scharfen Vorwürfen gegen Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD) und einer Anfrage an Oberbürgermeister Dieter Salomon ein. Sie beriefen sich auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamts über hohe Fehlerquoten – was der Sozialbürgermeister polemisch fand. Was steckt hinter den Zahlen?

Badische Zeitung: Wer nichts bekommt, muss aktiv werden

Kein Geld da, obwohl der Monat anfing? Das ist bei Arbeitslosengeld II keine Ausnahme

Als Edmund Punch fristgerecht seinen Wiederbewilligungsantrag fürs Arbeitslosengeld II abgab, dachte er, es würde alles laufen wie sonst: Normalerweise kam immer nach einigen Wochen der Bescheid und alles ging weiter wie gewohnt. Alg-II-Bezieher müssen regelmäßig nach sechs Monaten Wiederbewilligungsanträge stellen, dann prüft die Arge ihre aktuelle Situation. Doch diesmal wartete Edmund Punch vergeblich.

Badische Zeitung: Ein Missverständnis und keine Hilfe

Schlechte Erfahrungen einer jungen, arbeits- und wohnungslosen Frau mit der Arge

Einen halben Monat lang musste sich Silke Schneider (Name geändert), 28, durchschlagen – ohne einen Cent. Erst am 12. November gingen die 351 Euro Arbeitslosengeld II für den bereits halb vergangenen Monat auf ihrem Konto ein. Warum? Ihre Adresse sei unklar gewesen, argumentiert die Arge: Sinnigerweise in einem Brief, der durchaus bei Silke Schneider ankam. Sie hatte der Arge, obwohl sie derzeit wohnungslos ist, eine feste Adresse hinterlassen – von "Freiraum", der Beratungsstelle für wohnungslose Frauen. Wieso bekam sie ihr Geld nicht? Da habe es sich "möglicherweise um ein Missverständnis" gehandelt, sagt Arge-Pressesprecher Hanspeter Fakler. Das Amt für Wohnraumversorgung habe der Arge mitgeteilt, Silke Schneider sei unbekannt verzogen. Sie selbst sagt, sie habe nur angekündigt, sie könne vielleicht bei einem Bekannten einziehen – wozu es aber nicht kam.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen spricht SGB II -- Empfängern höhere Unterkunftskosten zu und sanktioniert deutlich die Verwaltungspraxis des

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat das Job-Center Wilhelmshaven im Rahmen einer sehr lesenswerten Grundsatzentscheidung (Urteil umfasst 30 Seiten!) mit Urteil vom 11.12.2008, Az. L 13 AS 128/07
<http://www.behindertemenschen.de/PDF/LSG/lsg-l_13_as_128_07-urteil.pdf>
verpflichtet, einer dreiköpfigen Bedarfsgemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2006 die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten zu zahlen.
I. Sachverhalt
Die dreiköpfige Familie bewohnt eine 88,59 qm große Dreizimmerwohnung, für die eine monatlich Bruttokaltmiete in Höhe von 412,00 Euro sowie ein monatlicher Heizkostenabschlag in Höhe von 120,00 Euro zu entrichten ist. Das Job-Center Wilhelmshaven wollte dem gegenüber lediglich monatliche Unterkunftskosten i. H. v. 372,00 Euro sowie monatliche Heizkosten in Höhe von 96,73 (anteilig auf 75 Quadratmeter) übernehmen.
Der Beklagte (J-C Wilhelmshaven) wandte im o. g. Verfahren ein, dass in Wilhelmshaven eine erhöhte Anzahl an Wohnraum leer stehen würde und von daher für Hartz IV - Empfänger Wohnungen zum ermittelten "angemessenen" Mietzins tatsächlich beziehbar seien. Zur Glaubhaftmachung legte der Beklagte eine Datensammlung in Form von 14 Aktenordnern vor.

Mittwoch, 10. Dezember 2008

Presseerklärung der Fraktion Unabhängige Listen zur ARGE Freiburg

Seit Jahren kritisieren die Unabhängigen Listen vehement die Arbeit der ARGE vor allem wegen den negativen Auswirkungen auf die Menschen in Hartz IV-Bezug. Falsche Leistungsbescheide, Verweigerung von gesetzlichen Leistungen wider besseren Wissens, ineffektive "Fördermaßnahmen" und Druck, weil Leistungsbezieher/innen keine günstigeren Wohnungen finden, obwohl es diese in Freiburg nicht gibt, sind nur einige Beispiele dafür, was Arbeitslose aushalten müssen. Selbst in der gestrigen Gemeinderatssitzung hat BM von Kirchbach sich noch immer positiv über die Freiburger ARGE geäußert und Mängel alleine auf die Strukturen der BA geschoben. Da verwundert doch sehr, dass der Austausch der ARGE-Geschäftsführung mit Zustimmung von Kirchbachs bereits längst beschlossene Sache war.

Die UL ist verärgert über derartige Desinformation des Gemeinderats - und sieht sich bestätigt in ihrer Forderung nach dringender Einrichtung einer gemeinderätlichen AG zur Kontrolle er ARGE - unter Einbeziehung des Runden Tisches gegen Hartz IV, als Vertretung der Betroffenen selbst.

Irene Vogel, Fraktionsgemeinschaft Unabhängige Listen Freiburg

www.unabhaengige-listen-freiburg.de
www.linke-liste-freiburg.de, www.kulturliste-freiburg.de, www.unabhaengige-frauen-freiburg.de

Pressemitteilung der Freiburger SPD: Schwarz-Grün beschließt Arbeitsmarkt -Un - Rat

Schwarz – Grün beschließt Arbeitsmarkt -Un – Rat

Im Gemeinderat wurde gestern der Bericht über die Arbeit der Arge, dem Zusammenschluss von Arbeitsagentur und Stadt diskutiert. Schon lange will die SPD der Arge einen – im Sozialgesetzbuch festgelegten – Beirat an die Seite geben, um mit Fachleuten wie z. B. dem VABE, der Caritas, der Diakonie, dem DBG, der Agentur für Arbeit und weiteren über beschäftigungspolitische Maßnahmen, Weiterbildungsprogramme der Arge usw. zu beraten. Schwarzgrün hat einen solchen Beirat bis gestern verhindert.

In der gestrigen Sitzung des Gemeinderates sah es zunächst so aus, als hätte die Gegner - wenn auch spät- die Einsicht in die Notwendigkeit dieses Gremiums überkommen. Doch leider endete die Diskussion im Chaos über den parteipolitisch besten Antrag. Walter Krögner: „Wäre es den Grünen und der CDU wirklich um den besten Weg für die Betroffenen gegangen, dann hätten die beiden Fraktionen dem Vorschlag, einen Arge – Beirat auf Grundlage des Sozialgesetzbuches zu gründen, folgen müssen.“ Die Allianz bestand stur auf dem eigenen Antrag, der sich auch noch als unzulässig erwies. Nun wurde solange herumgedoktort, bis schließlich mit der Mehrheit ein gemeinderätliches Gremium herauskam, in dem leider nur die eine Hälfte der Arge, nämlich die städtischen Vertreter, teilnehmen. Die SPD beantragt seit Jahren, einen Beirat nach dem Sozialgesetzbuch einzuführen, der der Arge insgesamt (mit allen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt) beratend zur Seite steht.

Grün und Schwarz scheint es ausschließlich darum zu gehen, Aktivität vorzutäuschen und nicht wirklich für arbeitslose Menschen einzutreten. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich die Grünen und -in ihrem Gefolge- die CDU darin verbissen, unter keinen Umständen dem Antrag der SPD zuzustimmen. Einem Antrag, der im übrigen durch den Oberbürgermeister befürwortet wurde.

Presseerklärung der Grünen Alternative Freiburg: Stadt entlässt ARGE Chefs - GAF fordert mehr Transparenz

Ein anderer Umgang mit dem Gemeinderat sollte möglich sein Überrascht hat die Grüne Alternative Freiburg zur Kenntnis genommen, dass Stadt und Arbeitsagentur beschlossen haben, die Verträge mit den bisherigen Geschäftsführern Mattusch und Kaiser nicht zu verlängern.

In der Sitzung vom 9. Dezember hatte der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt „Vierter Erfahrungsbericht zur Umsetzung des SGB II in der ARGE Freiburg“ behandelt. Während dieser Sitzung wurde die geäußerte Kritik an der ARGE abgewiesen.

„Es ist wirklich erstaunlich, dass wir den Tag zuvor in der Gemeinderatssitzung die Situation der
ARGE diskutieren können und dann wenige Stunden danach so eine bedeutende Nachricht aus der Presse erfahren müssen“, bemerkt Stein.

Gestern, während der Diskussion im Gemeinderat, hat sich sowohl die Verwaltungsspitze als auch der Sozialbürgermeister hinter die beiden Geschäftsführer gestellt. Zu keiner Zeit hat die
Verwaltung die Absicht auf Nicht-Verlängerung der Verträge der beiden Geschäftsführer dem
Gemeinderat vermittelt.

Während der Sitzung war das Hauptthema die politische Steuerung der ARGE. Die ARGE ist eine wichtige Einrichtung des Staates und ein Kernstück des Sozialsystems und liegt zu 50% in der Verantwortung der Kommune. Der Gemeinderat hat unmissverständlich seinen Wunsch
ausgesprochen, mehr an den Abläufen der ARGE beteiligt zu werden. Oberbürgermeister Salomon hat allerdings ebenso unmissverständlich darauf bestanden, dass der Gemeinderat in diesem Bereich keine Kompetenzen habe. „ Das letztes Mal, dass ich in der Gemeindeordnung nachgeschaut habe, war der Gemeinderat immer noch das Hauptorgan der Gemeinde und sollte bei so wichtigen Entscheidungen über die Absichten der Verwaltung informiert werden“, betont McCabe. Weiterhin haben die beiden GemeinderätInnen der GAF die Wichtigkeit von Transparenz und Information in einer demokratischen Gesellschaft betont. „Wir fordern nach wie vor mehr Transparenz seitens der Verwaltung sowie von allen städtischen Einrichtungen. Diese sind dazu da, unser aller Wohl zu gewährleisten. Dementsprechend sollten die VertreterInnen der BürgerInnen über wichtige Vorgänge informiert werden und Gehör finden“.

http://galfr.wordpress.com/

Badische Zeitung: Chefs der Freiburger Arge müssen gehen

Sie sind unhaltbar geworden: Stadt und Arbeitsagentur haben beschlossen, die Verträge mit den bisherigen Geschäftsführern Mattusch und Kaiser nicht zu verlängern. Wer die Nachfolge übernimmt, ist noch unklar.

Norbert Mattusch und Stefan Kaiser, die Geschäftsführer der Arge, der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft von Stadt Freiburg und Agentur für Arbeit zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen, werden nach dem 31. Dezember keine neuen Verträge bekommen. Sie werden bei der Arbeitsagentur beziehungsweise dem Sozial- und Jugendamt neue Aufgaben übernehmen. Im Januar wird die Agentur für Arbeit einen neuen Arge-Geschäftsführer präsentieren, die Stadt sucht noch.

Dienstag, 9. Dezember 2008

RDL: Erfahrungsbericht zur ARGE Freiburg und Diskussion über ARGE-Beirat

Themen: Freiburger Gemeinderat diskutierte den Erfahrungsbericht zur ARGE Freiburg. Viele Mitarbeiter der ARGE Freiburg hat Zeitarbeitsverträge. Viele Widerspruchsverfahren sind erfolgreich. Soll der Runde Tisch an einem ARGE-Beirat beteiligt werden? www.rdl.de

Sonntag, 7. Dezember 2008

Der Sonntag: Arge lässt "Deadline" verstreichen

Stadt und Arbeitsagentur schaffen keinen Neubeginn - Am Mittwoch sollen PERSONALENTSCHEIDUNGEN fallen

Anträge werden zu langsam und oft fehlerhaft bearbeitet, die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die in Arbeit vermittelt werden, ist gering: Die Arge Freiburg steht seit einiger Zeit in der Kritik. Doch die Trägerversammlung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft von Stadt Freiburg und Agentur für Arbeit zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen hat sich am Freitag nicht zu einer Lösung der schwelenden Probleme durchringen können.