Donnerstag, 2. April 2009

Erstellung eines Mobilitätsgutachtens zu den Auswirkungen der Einführung eines Sozialtickets: Fragestellungen und Kriterien

An den Aufsichtsrat der VAG,
an Frau Dr. Helgard Berger,
an die Stadträtinnen und Stadträte im Aufsichtsrat der VAG


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beratung des weiteren Vorgehens beim letzten Treffen der gemeinderätlichen Projektgruppe Freiburg-Pass möchten wir zur Erstellung eines Mobilitätsgutachtens folgendermaßen Stellung nehmen:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Aufsichtsrats der VAG, ein Mobilitätsgutachten zu den Auswirkungen der Einführung eines Sozialtickets in Auftrag zu geben, halten wir als Mitarbeitende in der gemeinderätlichen Projektgruppe Freiburg-Pass eine gemeinsame Beratung von VertreterInnen des Aufsichtsrates und der Projektgruppe FR-Pass für wünschenswert.



Wir schlagen deshalb vor, dass vor der Ausschreibung für das Gutachten eine gemeinsame Beratung über Inhalt und Art der Erstellung dieses Gutachtens, wie auch bezüglich der Auswahl eines geeigneten Instituts erfolgt.

Wir würden es begrüßen, wenn Sie uns für ein erstes Treffen einige Terminvorschläge zukommen lassen könnten.

Die folgenden Überlegungen könnten eine Basis darstellen für diese gemeinsame Beratung:

Kriterien für ein Mobilitätsgutachten
zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung eines Sozialtickets
für Freiburg und die Regio

Vorbemerkung:

Obwohl die Zielrichtung der Initiative für ein Sozialticket die ganze Regio betrifft, ist es sehr sinnvoll, wenn zunächst ein Mobilitätsgutachten nur für Freiburg erstellt wird. Dieses sollte vom Gemeinderat in Zusammenwirkung mit der VAG in Auftrag gegeben werden.

Mobilität als eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Teilnahme am Arbeitsleben soll für alle EinwohnerInnen der Stadt Freiburg gewährleistet werden. Deshalb wird die Stadt Freiburg darauf hinwirken, dass ein entsprechend deutlich vergünstigtes Angebot zur Nutzung des ÖPNV für Menschen mit sehr geringen Einkünften ("Sozialticket" oder besser: "Mobilitätsticket") angeboten wird.

Das auch unter Gendergesichtspunkten zu erstellende Gutachten über das Mobilitätsverhalten der zukünftig Berechtigten eines Sozialtickets soll deutlich machen, inwieweit mit einem Sozialticket dieses angestrebte Ziel erreicht werden kann und welche wirtschaftlichen Folgen die Einführung eines solchen Sozialtickets haben würde.

Deshalb soll das Gutachten Auskunft geben über:
  • die zu erwartende zusätzliche Nutzung des ÖPNV durch die Einführung eines Sozialtickets,
  • die zu erwartenden Mehreinnahmen durch zusätzliche NutzerInnen,
  • die zu erwartenden Zahlen von UmsteigerInnen von Normal- auf Sozialtickets bezogen auf:
  • die bisherigen NutzerInnen von Monatskarten, Jahresabos, Einzel- und Mehrfahrtentickets
  • sowie die zukünftigen NutzerInnen von ermäßigten Monatskarten, Jahresabos, Einzel- und Mehrfahrtentickets
die Höhe angemessener Ausgleichzahlungen an die Verkehrsbetriebe im Interesse eines weitgehend verbindlichen Kostenrahmens ( planbarer Einnahmen der Verkehrsbetriebe )
Dieses Gutachten soll zum 1.4.09 zur Verfügung stehen.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, Beachtung folgender Punkte notwendig:

Personenkreis:

Eine für das Gutachten erforderliche Befragung muss:
  • als Grundmenge der zu Befragenden die zukünftig Berechtigten für ein Sozialticket erfassen, aufgeteilt nach bisheriger Nutzung des ÖPNV und Neunutzung. Eine Fahrgastbefragung, die (offensichtlich) nur die bereits aktiven, zahlenden NutzerInnen erfassen kann, ist dazu nicht ausreichend.
  • Ein großer Teil der zukünftig Berechtigten wird unter den BezieherInnen von ALG 2 zu finden sein. Die Befragung muss allerdings auch andere Personenkreise berücksichtigen, um ein korrektes Bild des gesamten Berechtigtenkreises und ihres Mobilitätsverhaltens geben zu können. Dazu gehören insbesondere: BezieherInnen von Wohngeld, von Erwerbsunfähigkeitsrenten, von sehr geringen Renten und von Niedriglöhnen, die, obwohl knapp über der ALG 2- Sätzen liegend, lediglich ein Leben unterhalb der Armutsgrenzen ermöglichen. Der genaue Berechtigtenkreis wird nach Beratung in der Projektgruppe FR-Pass sowie im Sozialausschuss dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorgelegt.
  • Das Gutachten sollte so angelegt sein, dass eine Überprüfungsbefragung nach einem oder zwei Jahren darauf aufbauend möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen