Montag, 19. Januar 2009

Studie Hartz IV in BW- Stellungnahme von KDA und DGB

Studie: Hartz IV in Baden - Württemberg
Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den
Auswirkungen des SGB II - Stellungnahme der Herausgeber

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Auftrag des DGB Landesbezirkes Baden-Württemberg, der Hans-Böckler Stiftung und der Kirchlichen Dienste in der Arbeitswelt der Evangelischen Landeskirchen Baden und Württemberg hat die Sozialwissenschaftlerin Anne Ames eine schriftliche Befragung von 429 Alg II EmpfängerInnen aus ganz Baden-Württemberg durchgeführt.

Aus der Perspektive der Bundes- und der Landesregierung werden die Arbeitsmarktreformen als erfolgreich beurteilt. Der statistische erfasste Rückgang der Arbeitslosenzahlen wird als eindeutiges Indiz dafür angesehen.

Die vorliegende Studie betrachtet die Umsetzung und Auswirkungen der Reformen aus der Perspektive von Betroffenen. Sie zeigt, dass die von Hartz IV Leistungen lebenden Menschen ihre Situation mehrheitlich als perspektivlos wahrnehmen. Sie fühlen sich abgekoppelt und ausgegrenzt. Der in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerte Generalverdacht, Arbeitslose seien in der Regel nicht arbeitswillig, meist nur unzureichend qualifiziert und verfügten über mangelnde Kompetenzen, wird durch die Studie widerlegt. Präzise Qualifizierungswünsche der Betroffenen, die über Bewerbungstraining, Arbeitserprobung und 1 €-Jobs hinausgehen, bleiben meist unerfüllt. Die geringe Berücksichtigung der individuellen Interessen an beruflicher Weiterbildung empfinden viele der Betroffenen als entwürdigend.

Beschädigung der Menschenwürde als Gefahr

Rund 90% der Befragten Alg II BezieherInnen sind in einer finanziellen Notlage, die ihre Teilhabemöglichkeiten in einer nicht zumutbaren Weise einschränkt. Fehlerhafte Berechnungen, ausbleibende oder verzögerte Auszahlungen verschärfen die schon vorhandene Notsituation in erheblichem Maß. Das Grundrecht, dass alle Menschen ein würdiges Leben führen können, in dem die materielle, physische und psychische Existenz gesichert ist wird in diesen Fällen verletzt. Mit der vorliegenden Studie drängt sich die Vermutung auf, dass sich die Berechnung des Regelsatzes für die Grundsicherung nicht am tatsächlichen Bedarf für das Existenzminimum orientiert hat.

Derartige Erfahrungen setzen eine Negativ-Spirale in Gang, welche die psychische Verfassung und Gesundheit der betroffenen Menschen stark in Mitleidenschaft zieht. Weitere negative Auswirkungen hat dies, so gibt die Studie zu erkennen, auf die Kinder, die sozialen Beziehungen und Partnerschaften. Resignation, Verlust an Lebensfreude und Schwierigkeiten, dauerhaft soziale und partnerschaftliche Beziehungen einzugehen, sind Folgen, die die Befragten als belastend erleben. Die Beeinträchtigung der psychosozialen Verfassung von Kindern mindern deren Zukunftschancen.

Dies widerspricht dem Anspruch, dass „Niemand …. von den grundlegenden Möglichkeiten zum Leben, weder materiell noch im Blick auf die Chancen einer eigenständigen Lebensführung, ausgeschlossen werden.“[darf]

Zu erinnern gilt in diesem Zusammenhang:
„Wenn sich … ein großer Teil der Bevölkerung als ausgeschlossen erlebt … kann es keine allseits als gerecht erlebte gesellschaftliche Entwicklung geben“. (EKD Denkschrift „Gerechte Teilhabe“, S. 10 )

Unverhältnismäßige Sanktionierungen werden von vielen Befragten als entwürdigend und bevormundend empfunden. Perspektivlose Verpflichtungen zu so genannten aktivierenden Maßnahmen sind für einen Großteil der Befragten ein Hinweis darauf, dass ihre persönliche Lebenslage nur unzureichend wahrgenommen oder respektiert wird.

Sensibilität und Verständnis für die individuelle Lebenslage, gute und unmittelbare Erreichbarkeit von Seiten der BeraterInnen, Auskunftsbereitschaft und die gemeinsame Suche nach Lösungswegen, die sich am persönlichen Bedarf orientierten, wurden der Studie zu Folge explizit als gut und förderlich erlebt und bewertet.

Handlungsoptionen
Es gilt festzuhalten: Eine moderne Arbeitsverwaltung, die kundenorientiert arbeiten will, muss auf die individuellen Bedarfe der Menschen eingehen. Diese Sichtweise hat sich bei aller Kundenorientierung in den Arbeitsverwaltungen bisher nicht immer durchsetzen können. Die gesetzlichen und organisatorischen Rahmen sollten so gestaltet werden, dass den BürgerInnen die Möglichkeit zur persönlichen Selbstbestimmung gewährt wird.

Eine notwendige Reform der Arbeitsmarktpolitik muss die Arbeitslosigkeit nicht als Folge von individuellem Fehlverhaltens sondern als gesellschaftliches Problem anerkennen.

Eine moderne Arbeitsmarktpolitik und deren Instrumente müssen dem Gesichtspunkt des Förderns deutlich mehr Rechnung tragen und an den individuellen Stärken der Betroffenen ansetzen. Persönliche Schwächen müssen wahrgenommen und dann auch bearbeitet werden. Dazu bieten das Profiling und auch die Eingliederungsvereinbarung gute Ansätze, weil hier mit den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten Betroffener gearbeitet wird. Die notwendigen Maßnahmen müssen deutlich mehr auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Einzelnen bezogen werden.

Druck und Fremdbestimmung erweisen sich weder als motivierend noch als wirkungsvoll. Vielmehr müssen die vorhandenen Kompetenzen und die Motivation der Erwerbslosen stärker genutzt werden. Die Beziehung zwischen Erwerbslosen und Arbeitsverwaltung sollte dazu mehr auf gleicher Augenhöhe gestaltet werden. Individuell zugeschnittene Lösungen müssen gemeinsam mit den Erwerbslosen entwickelt werden. Die Beschäftigten in den Arbeitsverwaltungen brauchen mehr Zeit und Entscheidungsfreiheit. Dazu bedarf es aber mehr personeller und materieller Ressourcen.

Um ein vertrauensvolles Klima schaffen zu können, muss die Erreichbarkeit und die Zuverlässigkeit der Leistungsabteilungen deutlich verbessert werden. Die Bereitschaft zur Fortbildung und zur Annahme von Maßnahmen, die dazu dienen, wieder in reguläre Arbeit zu kommen, ist recht hoch ist. Daran gilt es anzuknüpfen. Fördernde Maßnahmen müssen daher sehr sorgfältig und unter dem Gesichtspunkt des sinnvollen Einsatzes der persönlichen Fähigkeiten und der motivierenden Wirkung ausgewählt werden.

„Arbeit um jeden Preis“ darf nicht mehr allein die Richtschnur einer „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik sein. Einer Ausweitung prekärer Beschäftigung darf kein Vorschub geleistet werden, da sie keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige Existenz sichernde Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. 41 % der prekär Beschäftigten bewerten laut dem DGB Index „Gute Arbeit“ ihre Arbeit als schlecht, d.h. als schlecht bezahlt und unsicher, sowie stark belastend.

Das häufig eingesetzte Arbeitsmarktinstrument der „Ein-Euro-Jobs“ muss dringend überprüft werden. Die Mehrzahl der Befragten, die einen „Ein-Euro-Job“ absolviert haben, zweifeln an seinem Nutzen für ihre berufliche Perspektive. Manche verbinden mit diesen Jobs Hoffnungen, die zwangsläufig enttäuscht werden.

Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte sozialversicherungspflichtig sein, eine weiterführende Perspektive eröffnen und sich auf besonders benachteiligte Erwerbslose konzentrieren.

Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung, verbunden mit mangelnder Wertschätzung und einer nicht an den Gaben der Menschen orientierten Förderung, widersprechen dem Ziel und dem Anspruch unserer Gesellschaft, dass allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen ist.

Daher gilt es, alles in unserer Macht stehende zu tun „damit jeder und jede mit ihren und seinen Gaben und Fähigkeiten in der Gesellschaft Anerkennung findet und zur eigenen Versorgung, sowie zum Wohl aller das ihm und ihr Mögliche beitragen kann.“ (EKD Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ S.15)

Eine von der Arbeitsverwaltung unabhängige Beratung würde die Rechtssicherheit von Erwerbslosen stärken. Angesichts der Ergebnisse der vorliegenden Studie sollten deshalb um der Menschen willen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, unabhängige Beratungsstellen finanziell zu unterstützen und zu fördern.

Bei Bedarf können Sie weitere Exemplare der Studie bei uns bestellen!
Die Herausgeber, Januar 2009

Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt in Baden und Württemberg,
Deutscher Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg