Mittwoch, 7. Januar 2009

Weiterhin Probleme wegen Kostenübernahme bei Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 – Bedarfsgemeinschaften

An die Schulleiterinnen und Schulleiter der Freiburger Schulen,

per Mail

Betr.: Weiterhin Probleme wegen Kostenübernahme bei Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften Information für die Schulleitungen und für die Fördervereine:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen aus unserem Schreiben vom 18.07.08 oder auch aus den entsprechenden Presseberichten bekannt ist, hat die ArGe Freiburg im Frühjahr 08 endlich die rechtswidrige Beschränkung der Kostenübernahme bei mehrtägigen Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften auf eine Höchstgrenze von 130.- aufgegeben, und auch öffentlich erklärt, derartige Beschränkungen nicht mehr anzuwenden. Dem Runden Tisch liegen Berichte vor, dass sich die ArGe Freiburg in mindestens einem Fall nicht an diese Zusage gehalten hat. Mit der für uns in keiner Weise nachvollziehbaren Begründung, die Antragssteller habe sich nicht um mögliche Zuschüsse, beispielsweise vom Förderverein der Schule, bemüht, wurde willkürlich die alte 130-Euro-Grenze wieder aufgegriffen und die volle Kostenübernahme abgelehnt.

In einem Schreiben erläutert das Dezernat II der Stadt Freiburg diesen Fall so: "der Grund" für dieses rechtswidrige Verhalten des Sachbearbeiters war ein Informationsschreiben der Schule zur Klassenfahrt, das ein Angebot des Schul-Fördervereins beinhaltete, im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung zu bieten. Die ArGe ist grundsätzlich verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt zu übernehmen. Es kann deshalb nach Auffassung des Runden Tisches nicht angehen, dass Schul-Fördervereine die Spendengelder von Eltern und Schülern für die Unterstützung bedürftiger SchülerInnen verwendet, deren Kosten für Klassenfahrten von der ArGe übernommen werden müssen.

Wir bitten Sie, insbesondere die VertreterInnen der Fördervereine und die ElternvertreterInnen darauf hinzuweisen, dass es für Kinder und Jugendliche aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften keine pauschale Obergrenze für die Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt durch die ARGE gibt. Kinder und Jugendliche sollten in jedem Fall vor der Klassenfahrt die Kostenübernahme bei der ARGE beantragen. In der Regel muss diese dann gewährt werden.

Der RUNDE TISCH empfiehlt darüber hinaus, auch in Alt-Fällen, in denen (wegen der früher angewendeten 130-Euro-Grenze) Kosten einer Klassenfahrt nicht voll übernommen wurden, nachträglich bei der ARGE einen "Antrag auf Überprüfung" zu stellen. Sollten Ihnen Fälle bekannt werden, in denen sich auch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald ähnlich rechtswidrig verhalten haben wie die ARGE Freiburg, bitten wir darum, dies mitzuteilen und den SchülerInnen die gleiche Empfehlung weiterzugeben wie Freiburger SchülerInnen.