Freitag, 6. März 2009

Richtlinien der ARGE Freiburg zur Erstausstattung wegen Geburt/Schwangerschaft

Richtlinien der ARGE Freiburg:

Die angegebenen Pauschalen gelten alle nur bei der Geburt des 1. Kindes! Bei allen weiteren Kindern ist die Gewährung von Beihilfen eine Einzelfallentscheidung, da in der Regel die Voraussetzungen für eine Erstausstattung nicht mehr gegeben sind: Entscheidungskriterium für Erstausstattung ist in der Regel, dass die gesamte Ausstattung nicht vorhanden ist. Bei der Geburt weiterer Kinder ist dagegen davon auszugehen, dass die notwendigen Ausstattungsgegenstände vom älteren Geschwisterkind vorhanden sind. Soweit einzelne Möbel/Gegenstände zusätzlich benötigt werden, handelt es sich nicht um eine Erstausstattung im Sinne des § 23, SGB II sondern um Ergänzungsbedarf, der mit der Regelleistung abgegolten ist. Abweichungen sind im Einzelfall nach Rücksprache mit dem Teamleiter mögich, vgl. hierzu auch das Protokoll der LG Recht vom 27.10.05. Die angegebenen Pauschalbeträge sind als Höchstgrenzen aber auf jeden Fall zu beachten!