Konzeptionelle und instrumentelle Grundlagen sowie Entwicklungs- und Anwendungsvorschläge für die Stadt Freiburg i. B.
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Mit dem Begriff „Öffentlicher Beschäftigungssektor“ sowie den dazu gehörenden Instrumenten des „Kommunal-Kombi“ und der „Bürgerarbeit“ wird eine in den 1990er Jahren in Deutschland geführte arbeitsmarktpolitische Diskussion wieder aufgegriffen. Die „neue“ Thematisierung des Begriffs und seiner Instrumente ist insofern von Bedeutung, weil sich durch die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV) die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit grundlegend verändert haben: Die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind heute kurzfristiger und überwiegend nicht mehr als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angelegt. Ein Öffentlicher Beschäftigungssektor, dessen Maßnahmen v.a. den Problemgruppen des Arbeitsmarktes zu Gute kommen soll und der sich im Spannungsfeld zwischen Staat, Drittem Sektor/Sozialwirtschaft und Markt bewegt, erfordert daher neue konzeptionelle Überlegungen.
Die Begrifflichkeit ist nicht immer einheitlich; der öffentliche Beschäftigungssektor umfasst hier den zweiten und dritten Arbeitsmarkt, denn ähnlich wie zwischen dem ersten und zweiten verläuft die Trennlinie zum dritten unscharf (Buestrich 2008). Besonders wenn die jeweiligen Instrumentarien als Grundlage herangezogen gibt es viele Gemeinsamkeiten; anders hingegen sieht es aus, wenn die Intentionen und politischen Implikationen gemeint sind: Hier dient der erste Arbeitsmarkt dem Erwerb und der Sicherung von Einkommen, der zweite zielt auf einen Übergang in den ersten, etwa durch die Herstellung der entsprechenden Qualifikationen bzw. der Lösung des mismatch-Problems. Der dritte Arbeitsmarkt ist dagegen ordnungs- und armutspolitisch ausgerichtet: