4.5.1. Summe passive Leistungen
Der Orientierungswert für den Zielindikator "Summe passive Leistungen" gibt an, wie sich die Summe der passiven Leistungen im Vergleich zum Vorjahr verändern soll. Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2008 beschlossen, im Jahr 2009 für den Titel Arbeitslosen- geld II 20,0 Mrd. Euro bereit zu stellen. Dies entspricht – nach den jetzigen Prognosen für das Jahr 2008 (voraussichtlicher Ist-Wert) – einer Verminderung der Ausgaben auf der Bundesebene von 6,7 % in 2009 für die passiven Leistungen im Vergleich zum Jahr 2008. Diese Vermin- derung stellt den bundesweiten Orientierungswert für die Summe passiver Leistungen dar.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass diese Erwartung über die Verminderung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II sehr ehrgeizig ist. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind aber auch Einsparungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erbringen. Für eine intensive Betreuung der Hilfebedürftigen werden insgesamt 10,0 Mrd. Euro an Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Mittel in voller Höhe wirkungsorientiert eingesetzt werden, um das ambitionierte Ziel der weiteren Verminderung der Summe passiver Leistungen zu erreichen.