Montag, 4. Mai 2009

Presseerklärung: Bericht zu Mietsenkungsverfahren im Gemeinderat (Drucksache G 09/093)

Der Runde Tisch halt es für nicht akzeptabel, dass wiederum eine viel zu geringe Anhebung der Miet Obergrenzen beschlossen werden soll, durch die lediglich 21 Fälle (von 583) von Miet- Senkungsverfahren abgeschlossen würden. Das sind 3,6 %.

Der Runde Tisch fordert einen neuen Vorschlag für die Anhebung der Miet Obergrenzen, mit dem erreicht wird, dass, wie zuvor versprochen, über 80 % der jetzigen Mieterprüfungsverfahren entfallen.

Der Runde Tisch fordert Auskunft darüber, welche konkreten Auswirkungen die "Senkung auf die angemessene Miete" in 310 Fällen für die Betroffenen hat. Der Runde Tisch fordert, dass diese Absenkungen rückgängig gemacht werden, falls rechtswidrig Menschen dazu veranlasst wurden, einen Teil der Wohnkosten aus dem Regelsatz zu bezahlen.



Der Runde Tisch fordert, dass die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung in allen für die Sache wesentlichen Punkten berücksichtigt werden, insbesondere der Absatz:

es wird zu überprüfen sein, ob (
) am Wohnort die Kläger tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können (
) Besteht eine solche konkrete Unterkunftsalternative nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich gemietete Unterkunft als konkret angemessen anzusehen. (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 18/06 R)

Der Runde Tisch fordert, dass für alle (!!!) BezieherInnen von ALG 2 und Sozialgeld das Mietprüfungsverfahren ausgesetzt wird, wenn die Mietkosten aufgrund einer Mieterhöhung, für die die MieterInnen keine Verantwortung tragen, über die Angemessenheitsgrenze steigen.

Der Antrag der Grünen bezüglich eines „Mobilitätsbonus“ diskriminiert all jene Betroffenen, die wegen Mieterhöhungen aus Profitgier (z.Bsp. Gagfah) oder wegen politischer Entscheidungen der Mehrheit im GR (Heranführung der Mieten an neuen Mietspiegel) einem Mietsenkungsverfahren unterworfen werden.

Mit der Bitte um Veröffentlichung
und freundlichen Grüßen

für den RUNDEN TISCH

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Anlagen:ausführlichere Begründungen:

Zur Drucksache G 09/093

Die Mietobergrenzen sollen nur leicht angehoben (zwischen 0,6 und 6,5 %) und deutlicher als bisher differenziert werden. Außerdem soll die so genannte Bagatellegrenze für Haushalte mit mehr als einer Person um acht Euro pro Person angehoben werden.

Darüber hinaus wird, wie im letzten Bericht ebenfalls, der Versuch unternommen, deutlich zu machen, dass es nicht an der zu niedrigen Mietobergrenze liegt, wenn Wohnungen unangemessen teuer sind. In Tab. 1 auf Seite fünf wird die Sachlage so dargestellt, als ob die Betroffenen einfach in zu großen Wohnungen leben würden, und deshalb sei eben die Miete zu hoch.

Weiterhin wird auf den Seiten sieben und acht versucht nachzuweisen, dass es in Freiburg durchaus genügend Wohnungen unterhalb der für Freiburg gültigen Angemessenheit gibt.

Auswirkungen der geplanten minimalen Änderung der Miet Obergrenzen:
Etwas versteckt zwischen vielen Tabellen findet sich auf Seite 11 unter Punkt fünf die Feststellung das die jetzt vorgenommene Anhebung der Miet Obergrenzen ganze 21 Fälle (von 583) aus dem Miet- Senkungsverfahren (was jetzt Mietprüfungsverfahren heißt) herausfallen lässt. Das sind 3,6 %.

Damit ist klar, dass entgegen früheren Absichtsäußerungen, auch mit dieser minimalen Anhebung der Miet Obergrenzen nicht beabsichtigt ist, das Problem der betroffenen Menschen zu lösen. Um dies zu erreichen, müssten endlich entsprechend der Rechtslage die Miet Obergrenzen so weit angehoben werden, dass die Betroffenen auch tatsächlich eine reale Chance hätten, eine passende Wohnung zu finden.

An dieser minimalen Auswirkung ändert sich auch wenig durch die breit ausgeführte Erhöhung der so genannten Bagatellegrenze. Was im Bericht an keiner Stelle erwähnt wird, spielt hier eine entscheidende Rolle: die Bagatelldelikte greift bisher nur dann, wenn jemand in einer Wohnung wohnt und die Mietkosten steigen über die Angemessenheit hinaus. Dann wird kein Miet-Prüfungsverfahren eröffnet, sofern die Bagatellegrenze nicht auch noch überschritten wird.

Versucht jemand aber, aus einer Wohnung, die die Mietobergrenze übersteigt, in eine billigere Wohnung zu ziehen, wird deren Miete nur dann vollständig übernommen, wenn sie unterhalb der Mietobergrenze liegt, ohne Berücksichtigung einer Bagatellegrenze. Dies müsste seriöser weise im Bericht dort erwähnt werden, wo in einer Tabelle (Nr. 8) in allen Einzelheiten die Differenz zwischen alter und neuer Mietobergrenze einschließlich der Bagatellegrenze dargelegt wird. Diese Tabelle gilt eben nicht für alle.

Zur Entwicklung der Fallzahlen:

Es sieht zunächst erfreulich aus, dass die Anzahl der Miet Senkungsverfahren innerhalb von neun Monaten von 636 auf 583 - wenn auch leicht -gesunken ist.
Dabei lohnt es sich sehr, einen genauen Blick auf die Änderungen zu werfen. Dies erlaubt dabei vier auf Seite sieben:

745 Verfahren wurden innerhalb dieser neun Monate beendet. Ohne diese beendeten Verfahren gäbe es heute über 1300 Miet Senkungsverfahren.
Wodurch wurden nun diese 745 Beendigungen erreicht?
Der bei weitem größte Anteil, fast 50 %, durch "Senkung auf die angemessene Miete". Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass immer massiver versucht wird, die Betroffenen einen Teil ihrer Mietkosten aus dem (viel zu niedrigen) Regelsatz zu bezahlen. Die Hürden, die aufgebaut werden, werden immer höher: bis zu 16 monatliche Nachweise über konkrete Bewerbungen für preiswerte Wohnungen werden den Betroffenen abverlangt, und wer bei diesen Anforderungen nicht mithalten kann, oder den Druck einfach nicht mehr aushält, bei dem wird die Miete eben auf den angemessenen Satz gesenkt.

Sehr aufschlussreich ist in der Tabelle vier eine andere Zahl ganze 64 Verfahren wurden durch Wegzug oder Umzug innerhalb von Freiburg beendet. Laut früherer Aussage der Arge machen die Umzüge innerhalb von Freiburg davon etwa die Hälfte aus.

Konkret bedeutet das: Ganze 30 Bedarfsgemeinschaften haben es, trotz allem Druck, innerhalb von neun Monaten geschafft, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Bei 10 mal so viel Bedarfsgemeinschaften gelang dies offensichtlich nicht, ihnen wurde die die Mietzahlung gekürzt.

Eine erfreuliche Zahl ist der Tabelle zu entnehmen: in 156 Fällen wurden individuelle Gründe anerkannt, was bedeutet das dort entsprechend der rechtlichen Grundlage die Miete weiterhin bezahlt wird. Wünschenswert wäre an dieser Stelle eine detaillierte Aufgliederung der Gründe; diese Liste kann sicher über arbeitet und sinnvoll erweitert werden.

Noch eine Bemerkung zur Tab. 1:
was hier aufgeführt wird, die dem Zweck, deutlich zu machen, dass die Leute selbst schuld seien an ihrem Miet Senkungsverfahren, hat keinerlei Aussagekraft.
Laut Rechtsprechung wird die Angemessenheit der Wohnkosten nicht dadurch bestimmt, in was für Wohnungen die Menschen derzeit leben, entscheidend ist ausschließlich die Frage, ob es unterhalb der als angemessen angenommenen Mietobergrenzen ausreichend Wohnungen gibt, die von den Erwerbslosen auch tatsächlich ein gemietet werden können.
Diesen Nachweis liefert der vorliegende Bericht wiederum in keiner Weise.


zum BSG-Urteil:

Es ist nicht akzeptabel, dass in dieser Anlage der Eindruck erweckt wird, alle wesentlichen Feststellungen des Bundessozialgerichts aufgeführt zu haben. Für das konkrete Vorgehen in Bezug auf angeblich unangemessen teure Wohnungen ist die oben genannte, den GemeinderätInnen aber vorenthaltene Feststellung des Bundessozialgerichts für die betroffenen Menschen von großer Bedeutung.


zum „Klimabonus“::

Es handelt sich in der Tat um nicht nachvollziehbare staatliche Handlungen, wenn Familien oder Einzelpersonen, die preisgünstigen Wohnungen leben, teilweise seit Jahren oder Jahrzehnten, nach einer Mieterhöhung, zu deren in Kraft treten sie in keiner Weise beigetragen haben, die Aufforderung erhalten, umzuziehen und sich eine noch preisgünstigere Wohnung zu suchen.

Es wäre diskriminierend, die Aussetzung des Mietprüfungsverfahrens von der Art des Grundes für die Mieterhöhung abhängig zu machen.

Es wäre beispielsweise diskriminierend für die Bewohnerinnen der Gagfah Wohnungen, deren Mieten ohne jede Gegenleistung in Anlehnung an den neuen Mietspiegel massiv erhöht wurden, wenn diese Menschen anders behandelt würden, als Mieterinnen und Mieter in Wohnungen, die aus anderen Gründen teurer werden sollen.

Es wäre beispielsweise diskriminierend für die Bewohnerinnen städtischer Wohnungen (die vom Liegenschaftsamt verwaltet werden), oder auch von Wohnungen der Stadtbau, deren Mieten in großer Zahl über die so genannten Angemessenheitsgrenzen gestiegen sind, weil es die Mehrheit im Freiburger Gemeinderat so wollte, wenn ihre Mietprüfungsverfahren nicht ausgesetzt würden.

Es wäre diskriminierend, wenn Menschen, die unter Mieterhöhungen aus reiner Profitgier oder wegen des politischen Willens einiger Parteien mehr zu leiden hätten, als eine kleine Gruppe, deren Wohnungen Klima-saniert teurer werden sollen.