Sonntag, 28. Juni 2009
S 16 AS 907/09 ER - Hartz IV Empfänger haben Recht auf Abwrackprämie Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die staatliche Auto-Abwrackprämie von 2500
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die staatliche Auto-Abwrackprämie von 2500 Euro. Diese ist laut Urteil des Sozialgerichts Magdeburg eine zweckbestimmte Einnahme und zählt daher nicht als Einkommen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach begrüßte die Entscheidung: „Damit wird die Rechtsauffassung des DGB bestätigt, der sich immer dafür eingesetzt hat, die Abwrackprämie auch Hartz IV-Empfängern im vollen Umfang und ohne Kürzungen an anderer Stelle zu Gute zukommen zu lassen.” Die Betroffenen hätten nun Planungssicherheit. „Wenigstens an dieser Stelle hat die Behandlung von Hartz IV-Empfängern als Bürger 2. Klasse nun ein Ende” so Buntenbach. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: S 16 AS 907/09 ER). Quelle: Presse DGB
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Gerichtsurteile