Wann ist vom Einkommen minderjähriger Kinder die 30-Euro-Pauschale nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V abzusetzen? Bei minderjährigen Kindern ist die 30-Euro-Pauschale ohne Nachweis abzusetzen, wenn sie nicht der Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. eines Elternteils angehören, weil sie a) in einem eigenen Haushalt leben und hilfebedürftig sind, also eine eigene BG bilden, oder
b) ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (z.B. Einkommen aus Unterhalt und Kindergeld) decken können (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB Hinweise: BSG-Urteile vom 13.05.2009 (B 4 AS 39/08 R) und vom 07.11.2006 (B 7b AS 18/06 R) Quelle und weitere Details: Bundesagentur für Arbeit