An die
Freiburger Presse,
Rundfunk und TV
Freiburg, 12.09.09
per Mail
Einladung zu einem Pressegespräch des
RUNDEN TISCHES
am Dienstag, 15.09.09 um 14.45 Uhr
im Ratsstüble, Universitätsstraße 4, 79098 Freiburg T.: 0761 36633
Betr.: weiterhin große Probleme mit den Mietobergrenzen (MOG) für BezieherInnen von ALG 2:
Ergebnisse des Besuchs bei den Freiburger Wohnbaugesellschaften: nur eine Schikane für die Betroffenen? Übergabe der Ergebnisse und Forderungen an die Fraktionen und den OB.
ARGE Freiburg setzt Beschluss der Gemeinderats nicht korrekt um.
Festsetzung der MOG aufgrund fehlerhafter Information des Freiburger Sozialgerichtes.
Bei korrekter Berechnung ist Anhebung der MOG nötig.
Richtlinien zu den MOG: entscheidende Passage eines BSG-Urteils weggelassen
Freiburger (MOG) als Hinderungsgrund für Obdachlose, eine gefundene Wohnung auch beziehen zu können,
Freiburger Mietobergrenzen verhindern sinnvollen Wohnungstausch von Hartz IV – Familie
Kürzungen der übernommenen Wohnkosten wegen Einbauküche durch die Arge Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zu unserem Pressegespräch am kommenden Dienstag, 15.09.09 um 14.45 Uhr.
Wir möchten Sie in diesem PG vorab informieren über:
Die Übergabe der, wie erwartet, ernüchternden Ergebnisse unseres Besuchs bei den Freiburger Wohnbaugesellschaften im Frühjahr 09, und unserer daraus abgeleiteten Forderungen an den neuen Gemeinderat.
Wir werden mit einer Gruppe von Leuten, mit dem Bollerwagen des Runden Tisches und mit Transparenten sichtbar machen, um was es geht und was wir durchsetzen wollen.
Ort und Zeit der Übergabe:
Dienstag, 15. September 2009 um 16.00 Uhr am Eingang zum Rathaus
Naheres zu dieser Besuchsaktion finden Sie auf unserer Homepage:
Video-Bericht zur Aktion „Wer sucht, der findet…“ unter: http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Videos
Darüber hinaus werden wir Sie informieren über weitere Missstände rund um das Thema MOG und unsere Forderungen, diese umgehend abzustellen:
ARGE Freiburg setzt Beschluss der Gemeinderats nicht korrekt um:
Ein Beschluss des Gemeinderats vom 5.5.09 sollte die unsinnige Verpflichtung auf bis zu 16 Bewerbungen monatlich um billigere Wohnungen deutlich einschränken. Die Arge Freiburg setzt diesen Beschluss „sehr eigenwillig“ um
Festsetzung der MOG aufgrund fehlerhafter Information des Freiburger Sozialgerichtes.
Der Runde Tisch wendet sich in einem Schreiben, das wir Ihnen vorlegen werden, an die Richter des SG Freiburg, weil in Urteilen, die von der Verwaltung zur Begründung der MOG herangezogen wurden, falsche Angeben zum Freiburger Mietspiegel enthalten sind. Bei korrekter Berechnung wäre eine deutliche Anhebung der MOG nötig.
In den Hinweisen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II in den Anlage 1 zur Drucksache G-09/093 wurde eine entscheidende Passage eines dort ausführlich zitierten BSG-Urteils weggelassen
Freiburger (MOG) als Hinderungsgrund für Obdachlose, eine gefundene Wohnung auch beziehen zu können: es gibt Fälle, in denen ein Wohnungsloser tatsächlich eine sehr preiswerte Wohnung gefunden hat. Weil die Freiburger Mietobergrenzen nicht den realen Angeboten am Wohnungsmarkt entsprechen, liegen die Miet –Preise allerdings häufig mehr oder weniger deutlich darüber.
Bis Februar diesen Jahres konnte ein Obdachloser trotzdem eine Zusage zur Kostenübernahme bekommen, einschließlich Umzugskosten, Erstausstattung, Mietkaution, wenn er bereit war, den über die Miet- Obergrenzen hinausgehenden Betrag aus dem Regelsatz zu bezahlen.
Inzwischen reicht ein Cent Überschreitung der Miet Obergrenze zum Ausschluss dieser Leistungen.
Freiburger Mietobergrenzen verhindern sinnvollen Wohnungstausch von Hartz IV – Familie: eine allein erziehende Frau mit einem Kind wohnt, nach Auszug zweier älterer Kinder, in einer Wohnung, deren Miete die Freiburger Mietobergrenzen übersteigt. Aufgrund eines Gutachtens hat sie die Zusage für Übernahme der derzeitigen Mietkosten bis mindestens Dezember. Im gleichen Haus wohnt eine Familie mit Kindern in einer zu kleinen Wohnung. Die allein erziehende Frau darf nun laut Arge ihre Wohnung nicht mit der Familie tauschen, obwohl die Stadt Freiburg ab sofort für sie weniger Wohnkosten aufbringen müsste
Kürzungen der übernommenen Wohnkosten wegen Einbauküche: Trotz eines Gerichtentscheids hält die Arge Freiburg an unrechtmäßiger Kürzung um 10€ monatlich fest.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen könnten.
Sollten Sie aus Zeitgründen verhindert sein, teilen Sie uns bitte mit, in welcher Form wir Sie weiter über die vorliegenden Themen und über unsere daraus abgeleiteten politischen Forderungen informieren dürfen.
mit freundlichen Grüßen
für den RUNDEN TISCH