Freitag, 30. Januar 2009
Beim Arbeitsamt Freiburg landeten Steuergelder für Arbeitslose in falschen Händen
Ein früherer Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ist gestern vom Amtsgericht Freiburg wegen Untreue in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Strafe ist auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der frühere Sachbearbeiter in der von Stadt und Arbeitsagentur betriebenen Arbeitsgemeinschaft (Arge) hatte von Anfang 2005 bis Ende 2007 insgesamt 143 303 Euro, die für Arbeitslosengeld II vorgesehen waren, in seine eigene Taschen und die von zwei Komplizen geleitet. Die beiden Mittäter wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Den nicht vorbestraften, heute 26 Jahre alten Angeklagten wurde zugute gehalten, dass sie geständig und reuig sind.
Mittwoch, 28. Januar 2009
Hartz IV-Regelsatz für Kinder zu niedrig - Anspruch sichern!
Die 2008 durchgeführte "VdK-Aktion gegen Armut" zeigt nachhaltig Wirkung. Unermüdlich hat der VdK die wachsende Kinderarmut in Deutschland angeprangert und eine deutliche Erhöhung der viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder gefordert. Dies fand nun auch Niederschlag in der zweitinstanzlichen Rechtsprechung.
Nach einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2008 (Aktenzeichen: L 6 AS 336/07) decken die Hartz-IV-Regelleistungen tatsächlich nicht das kulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz.
Die Darmstädter Richter beanstandeten nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch Regelleistungen nicht berücksichtigt würde. So sei eine Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen nicht im ausreichenden Maße möglich. Insbesondere sei aber auch zu fragen, ob die Schulbildung und die damit verbundenen Kosten in den Regelsätzen überhaupt berücksichtigt werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht, das über den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts zu entscheiden hat, die Regelsätze rückwirkend als zu niedrig beanstanden, wären gegebenenfalls Nachzahlungen möglich. Hiervon können Betroffene grundsätzlich nur profitieren, wenn die Bescheide nicht rechtskräftig sind.
Auch aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sind die Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig. Das BSG stellte dies in einem aktuellen Urteil vom 27. Januar 2009 fest.
Was können Sie tun?Der VdK empfiehlt daher Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen und in deren Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben, gegen noch nicht rechtskräftige Bescheide in der einmonatigen Widerspruchsfrist nach Zugang des Bescheids bei der Hartz-IV-Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einzulegen.
Bei Bescheiden, deren Widerspruchsfrist abgelaufen ist, sollte bei der Hartz-IV-Behörde ein Überprüfungsantrag gestellt werden, um sich eine mögliche Nachzahlung zu sichern. Muster erhalten Sie, in dem Sie auf folgende Links klicken: a) Widerspruch, b) Überprüfungsantrag
Gleiches gilt für Familien, die vom Sozialamt Leistungen nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) erhalten, da hier die Regelsätze in entsprechender Höhe berücksichtigt werden. Betroffen sind hier zum Beispiel Erwerbsminderungsrentner mit Kindern, die ergänzend zu ihrer Rente Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits signalisiert, dass sie den Ämtern empfiehlt, bei Widersprüchen entsprechende Verfahren zunächst ruhend zu stellen, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Der VdK begrüßt es als ersten Schritt in die richtige Richtung, dass die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Erhöhung des Regelsatzes für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren von 211 Euro auf 236 Euro ab 1. Juli beschlossen hat, hält diese Erhöhung aber bei Weitem nicht für ausreichend. Der VdK hofft, dass das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts Regelungen verlangt, die dem tatsächlichen Bedarf von Kindern gerecht werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich um Musterschreiben handelt, die Sie mit Ihren eigenen Angaben ergänzen müssen.
Dienstag, 27. Januar 2009
Presseerklärung: Hartz IV-Regelsätze sind grundgesetzwidrig
überregionale Presse
Betr.: Hartz IV-Regelsätze - aktuelle Urteile - Empfehlung an Betroffene
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene sind grundgesetzwidrig.
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien ab und verstoßen daher gegen das Grundgesetz.
Diese Feststellung, von Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen seit gut 4 Jahren immer wieder öffentlich gemacht, von Rot-Grün unter Schröder und von den Unionsparteien in einmütiger Sturheit abgetan, ist aktueller Inhalt der Entscheidungen des Bundessozialgerichts bzw. des Hessischen Landessozialgerichts.
Beide Entscheide, das Urteil des BSG (Az: B 14/11b AS 9/07 R) und der Beschluss des LSG Hessen (Az: L 6 AS 336/07) werden dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Damit ergibt sich für alle BezieherInnen von ALG 2 und Sozialgeld die Möglichkeit, nach einem entsprechenden Urteil des obersten Gerichts endlich angemessene, dem Grundgesetz entsprechende Unterstützung zu erhalten.
Der Runde Tisch empfiehlt allen Betroffenen, sofort einen Antrag auf Anpassung der Regelleistungen nach SGB II für sich selbst, für ihre Kinder, bzw. für die ganze Bedarfsgemeinschaft zu stellen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass nach einer kommenden, positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die angemessenen Regelsätze rückwirkend geltend gemacht werden können.
Entsprechende Mustervorlagen finden Sie auf unserer Homepage unter www.runder-tisch-freiburg.de und in der Anlage
Für alle zukünftigen ALG 2 - Bescheide empfehlen wir, formlos, unter Bezugnahme auf die Gerichtsentscheidungen gegen die unzureichende Höhe des Regelsatzes Widerspruch einzulegen.
Mit der Bitte um Veröffentlichung
und freundlichen Grüßen
für den RUNDEN TISCH
Muster: Antrag auf verfassungskonforme Regelleistungen nach SGB II
Bedarfsgemeinschaft-Nr (BG-Nr): _______________
ARGE Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Antrag auf Anpassung der Regelleistungen nach SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober 2008 (Az: L 6 AS 336/07), wonach die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das Hessische Landessozialgericht hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Ich beantrage daher, ab sofort für die gesamte Bedarfsgemeinschaft Regelleistungen in verfassungskonformer Höhe zu gewähren.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
Muster: Antrag auf verfassungskonforme Regelleistungen nach SGB II für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Bedarfsgemeinschaft-Nr (BG-Nr): _______________
ARGE Freiburg
Lehener Str. 77
79106 Freiburg
Antrag auf Anpassung der Regelleistungen für Kinder
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2009 (Az: B 14/11b AS 9/07 R), wonach die bisherigen Regelleistungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreichen und daher als verfassungswidrig angesehen wurden. Das Bundessozialgericht hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Ich beantrage daher, ab sofort für alle meine Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Regelleistungen in verfassungskonformer Höhe zu gewähren.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)
Bundessozialgericht: Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre ist verfassungswidrig
a) Art 3 Abs 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art 1, 6 Abs 2, 20 Abs 1 Grundgesetz, weil die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres um 40 vH gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt worden ist, ohne dass der für Kinder notwendige Bedarf ermittelt und definiert wurde,
b) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil das Sozialgeld für Kinder von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II abschließend und bedarfsdeckend sein soll, während Kinder von Sozialhilfeempfängern nach § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII abweichende Bedarfe geltend machen können und
c) Art 3 Abs 1 Grundgesetz, weil § 28 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II die Höhe der Regelleistung für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich mit 60 vH festsetzt, ohne dabei weitere Altersstufen vorzusehen.
Nach Auffassung des Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen. Nur eine solche Festsetzung ermöglicht den Gerichten, eine begründete Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit der Betrag von 207 Euro noch im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers lag. Der Senat geht weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber den ihm von Verfassungs wegen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, als er die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Erwachsene (nach § 20 Abs 2 SGB II) mit 345 Euro festgesetzt hat. Die Annahme von Verfassungswidrigkeit der Vorschrift über die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres lässt nicht den Schluss zu, dass der Betrag von 207 Euro in jedem Fall als nicht ausreichend anzusehen ist, um den Lebensunterhalt von Kindern unter 14 Jahren zu sichern.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat durch Beschluss vom 27. Januar 2009 in beiden Fällen gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II verfassungsgemäß ist.
Montag, 26. Januar 2009
Hessisches Landessozialgericht: Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das G
Darmstadt, den 26. Januar 2009
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Dies hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts nach mündlicher Verhandlung am 29. Oktober 2008 festgestellt. Der ausführlich begründete Beschluss, das entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, liegt nun vor und kann im Internet abgerufen werden.
Familie klagte wegen zu geringer Hartz IV-Leistungen
Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meißner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 € und für die 1994 geborene Tochter in Höhe von 207 € bewilligt. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr existenzminimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 € für jedes Elternteil und 89 € für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt hat.
Bedarf von Familien mit Kindern nicht ausreichend berücksichtigt
Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung sowie einer umfangreichen Recherche (Gesetzesmaterialien, rechts- sowie sozialwissenschaftlicher Literatur und Rechtsprechung) beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Insbesondere fehle es für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser die außerschulischen Bildungsbedarfe von Kindern nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei, so das Landessozialgericht, bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Für die steuerrechtliche Verschonungsgrenze und das sozialrechtliche Existenzminimum seien aber die gleichen Maßstäbe geboten. Daher seien die Regelsätze weder mit der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot, dem Gleichheitsgebot und dem besonderen Diskriminierungsverbot gegenüber Familien sowie den Grundsätzen der Normenklarheit, Folgerichtigkeit und Systemgerechtigkeit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar.
(AZ L 6 AS 336/07 – Der Beschluss wurde unter www.rechtsprechung.hessen.de ins Internet eingestellt.)
Süddeutsche Zeitung: Der Staat zahlt zu wenig für Kinder
"Der Staat zahlt zu wenig für Kinder"
Hessische Sozialrichter rufen das Bundesverfassungsgericht an und wollen die staatlichen Leistungen für den Nachwuchs überprüfen lassen. Von M. Beise
Das Bundesverfassungsgericht soll die staatlichen Sozialleistungen an Familien überprüfen. Einen entsprechenden Antrag hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt soeben nach Karlsruhe überstellt. Damit schert das Gericht in Aufsehen erregender Art und Weise aus der Phalanx der bisherigen Urteile von hohen Sozialgerichten aus, die die neuen gesetzlichen Regelungen stets abgenickt hatten, und fordert eine letztinstanzliche Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts.
Freitag, 23. Januar 2009
Abzocke im Arbeitsamt (Badische Zeitung)
Quelle: Badische Zeitung, 23.1.2009
Mittwoch, 21. Januar 2009
Badische Zeitung: Das Sozialticket kommt in Bewegung
Dienstag, 20. Januar 2009
Badische Zeitung: Bäder und Kinos fehlen noch
Badische Zeitung: Neu Beim Freiburg-Pass
Das Heft mit allen Angeboten liegt im Sozial- und Jugendamt aus.
Münstereck: Es bleibt noch viel Spielraum (FreiburgPass)
Gerhard M. Kirk
Montag, 19. Januar 2009
Studie Hartz IV in BW- Stellungnahme von KDA und DGB
Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den
Auswirkungen des SGB II - Stellungnahme der Herausgeber
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Auftrag des DGB Landesbezirkes Baden-Württemberg, der Hans-Böckler Stiftung und der Kirchlichen Dienste in der Arbeitswelt der Evangelischen Landeskirchen Baden und Württemberg hat die Sozialwissenschaftlerin Anne Ames eine schriftliche Befragung von 429 Alg II EmpfängerInnen aus ganz Baden-Württemberg durchgeführt.
Aus der Perspektive der Bundes- und der Landesregierung werden die Arbeitsmarktreformen als erfolgreich beurteilt. Der statistische erfasste Rückgang der Arbeitslosenzahlen wird als eindeutiges Indiz dafür angesehen.
Die vorliegende Studie betrachtet die Umsetzung und Auswirkungen der Reformen aus der Perspektive von Betroffenen. Sie zeigt, dass die von Hartz IV Leistungen lebenden Menschen ihre Situation mehrheitlich als perspektivlos wahrnehmen. Sie fühlen sich abgekoppelt und ausgegrenzt. Der in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerte Generalverdacht, Arbeitslose seien in der Regel nicht arbeitswillig, meist nur unzureichend qualifiziert und verfügten über mangelnde Kompetenzen, wird durch die Studie widerlegt. Präzise Qualifizierungswünsche der Betroffenen, die über Bewerbungstraining, Arbeitserprobung und 1 €-Jobs hinausgehen, bleiben meist unerfüllt. Die geringe Berücksichtigung der individuellen Interessen an beruflicher Weiterbildung empfinden viele der Betroffenen als entwürdigend.
Beschädigung der Menschenwürde als Gefahr
Rund 90% der Befragten Alg II BezieherInnen sind in einer finanziellen Notlage, die ihre Teilhabemöglichkeiten in einer nicht zumutbaren Weise einschränkt. Fehlerhafte Berechnungen, ausbleibende oder verzögerte Auszahlungen verschärfen die schon vorhandene Notsituation in erheblichem Maß. Das Grundrecht, dass alle Menschen ein würdiges Leben führen können, in dem die materielle, physische und psychische Existenz gesichert ist wird in diesen Fällen verletzt. Mit der vorliegenden Studie drängt sich die Vermutung auf, dass sich die Berechnung des Regelsatzes für die Grundsicherung nicht am tatsächlichen Bedarf für das Existenzminimum orientiert hat.
Derartige Erfahrungen setzen eine Negativ-Spirale in Gang, welche die psychische Verfassung und Gesundheit der betroffenen Menschen stark in Mitleidenschaft zieht. Weitere negative Auswirkungen hat dies, so gibt die Studie zu erkennen, auf die Kinder, die sozialen Beziehungen und Partnerschaften. Resignation, Verlust an Lebensfreude und Schwierigkeiten, dauerhaft soziale und partnerschaftliche Beziehungen einzugehen, sind Folgen, die die Befragten als belastend erleben. Die Beeinträchtigung der psychosozialen Verfassung von Kindern mindern deren Zukunftschancen.
Dies widerspricht dem Anspruch, dass „Niemand …. von den grundlegenden Möglichkeiten zum Leben, weder materiell noch im Blick auf die Chancen einer eigenständigen Lebensführung, ausgeschlossen werden.“[darf]
Zu erinnern gilt in diesem Zusammenhang:
„Wenn sich … ein großer Teil der Bevölkerung als ausgeschlossen erlebt … kann es keine allseits als gerecht erlebte gesellschaftliche Entwicklung geben“. (EKD Denkschrift „Gerechte Teilhabe“, S. 10 )
Unverhältnismäßige Sanktionierungen werden von vielen Befragten als entwürdigend und bevormundend empfunden. Perspektivlose Verpflichtungen zu so genannten aktivierenden Maßnahmen sind für einen Großteil der Befragten ein Hinweis darauf, dass ihre persönliche Lebenslage nur unzureichend wahrgenommen oder respektiert wird.
Sensibilität und Verständnis für die individuelle Lebenslage, gute und unmittelbare Erreichbarkeit von Seiten der BeraterInnen, Auskunftsbereitschaft und die gemeinsame Suche nach Lösungswegen, die sich am persönlichen Bedarf orientierten, wurden der Studie zu Folge explizit als gut und förderlich erlebt und bewertet.
Handlungsoptionen
Es gilt festzuhalten: Eine moderne Arbeitsverwaltung, die kundenorientiert arbeiten will, muss auf die individuellen Bedarfe der Menschen eingehen. Diese Sichtweise hat sich bei aller Kundenorientierung in den Arbeitsverwaltungen bisher nicht immer durchsetzen können. Die gesetzlichen und organisatorischen Rahmen sollten so gestaltet werden, dass den BürgerInnen die Möglichkeit zur persönlichen Selbstbestimmung gewährt wird.
Eine notwendige Reform der Arbeitsmarktpolitik muss die Arbeitslosigkeit nicht als Folge von individuellem Fehlverhaltens sondern als gesellschaftliches Problem anerkennen.
Eine moderne Arbeitsmarktpolitik und deren Instrumente müssen dem Gesichtspunkt des Förderns deutlich mehr Rechnung tragen und an den individuellen Stärken der Betroffenen ansetzen. Persönliche Schwächen müssen wahrgenommen und dann auch bearbeitet werden. Dazu bieten das Profiling und auch die Eingliederungsvereinbarung gute Ansätze, weil hier mit den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten Betroffener gearbeitet wird. Die notwendigen Maßnahmen müssen deutlich mehr auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Einzelnen bezogen werden.
Druck und Fremdbestimmung erweisen sich weder als motivierend noch als wirkungsvoll. Vielmehr müssen die vorhandenen Kompetenzen und die Motivation der Erwerbslosen stärker genutzt werden. Die Beziehung zwischen Erwerbslosen und Arbeitsverwaltung sollte dazu mehr auf gleicher Augenhöhe gestaltet werden. Individuell zugeschnittene Lösungen müssen gemeinsam mit den Erwerbslosen entwickelt werden. Die Beschäftigten in den Arbeitsverwaltungen brauchen mehr Zeit und Entscheidungsfreiheit. Dazu bedarf es aber mehr personeller und materieller Ressourcen.
Um ein vertrauensvolles Klima schaffen zu können, muss die Erreichbarkeit und die Zuverlässigkeit der Leistungsabteilungen deutlich verbessert werden. Die Bereitschaft zur Fortbildung und zur Annahme von Maßnahmen, die dazu dienen, wieder in reguläre Arbeit zu kommen, ist recht hoch ist. Daran gilt es anzuknüpfen. Fördernde Maßnahmen müssen daher sehr sorgfältig und unter dem Gesichtspunkt des sinnvollen Einsatzes der persönlichen Fähigkeiten und der motivierenden Wirkung ausgewählt werden.
„Arbeit um jeden Preis“ darf nicht mehr allein die Richtschnur einer „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik sein. Einer Ausweitung prekärer Beschäftigung darf kein Vorschub geleistet werden, da sie keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige Existenz sichernde Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. 41 % der prekär Beschäftigten bewerten laut dem DGB Index „Gute Arbeit“ ihre Arbeit als schlecht, d.h. als schlecht bezahlt und unsicher, sowie stark belastend.
Das häufig eingesetzte Arbeitsmarktinstrument der „Ein-Euro-Jobs“ muss dringend überprüft werden. Die Mehrzahl der Befragten, die einen „Ein-Euro-Job“ absolviert haben, zweifeln an seinem Nutzen für ihre berufliche Perspektive. Manche verbinden mit diesen Jobs Hoffnungen, die zwangsläufig enttäuscht werden.
Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte sozialversicherungspflichtig sein, eine weiterführende Perspektive eröffnen und sich auf besonders benachteiligte Erwerbslose konzentrieren.
Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung, verbunden mit mangelnder Wertschätzung und einer nicht an den Gaben der Menschen orientierten Förderung, widersprechen dem Ziel und dem Anspruch unserer Gesellschaft, dass allen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen ist.
Daher gilt es, alles in unserer Macht stehende zu tun „damit jeder und jede mit ihren und seinen Gaben und Fähigkeiten in der Gesellschaft Anerkennung findet und zur eigenen Versorgung, sowie zum Wohl aller das ihm und ihr Mögliche beitragen kann.“ (EKD Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ S.15)
Eine von der Arbeitsverwaltung unabhängige Beratung würde die Rechtssicherheit von Erwerbslosen stärken. Angesichts der Ergebnisse der vorliegenden Studie sollten deshalb um der Menschen willen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, unabhängige Beratungsstellen finanziell zu unterstützen und zu fördern.
Bei Bedarf können Sie weitere Exemplare der Studie bei uns bestellen!
Die Herausgeber, Januar 2009
Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt in Baden und Württemberg,
Deutscher Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg
Samstag, 17. Januar 2009
Amtsblatt: Verbesserungen beim Freiburg-Pass Gültigkeitsdauer jetzt 12 Monate – Mehr Angebote
Freitag, 16. Januar 2009
Neuer Flyer zum FreiburgPass mit deutlich mehr Angeboten
die beim FreiburgPass mitmachen
Betr.: Neuer Flyer zum FreiburgPass mit deutlich mehr Angeboten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit 21 Einrichtungen startete am ersten Februar 2008 der neueingeführte FreiburgPass, der für viele sozial Benachteiligte die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Inzwischen hat sich die Zahl der Einrichtung und Organisationen, die den FreiburgPass akzeptieren, verdoppelt.
Aus diesem Grund und weil die erste Auflage längst vergriffen ist, wurde von der Stadt Freiburg eine Neuauflage des FreiburgPass - Flyers gedruckt, in dem alle uns aktuell bekannten Angebote enthalten sind.
Diesen neuen Flyer finden Sie in der Anlage.
Eine aktuelle Liste aller Angebote wird auch weiterhin auf der Homepage des Runden Tisches www.runder-tisch-freiburg.de und auch auf der Homepage der Stadt Freiburg unter: www.freiburg.de/freiburgpass veröffentlicht.
Am Montag, 19. Januar 2009 um 11.30 Uhr werden wir den neuen Flyer im Rahmen eines Pressegesprächs beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) Maienstr. 2, 79102 Freiburg, vorstellen. Wenn Sie die Gelegenheit wahrnehmen möchten, mit VertreterInnen der Presse über die Notwendigkeit des FreiburgPasses zu sprechen, sind Sie herzlich zur Teilnahme an diese Pressegespräch eingeladen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Anlage:
Neuauflage zum FreiburgPass
Antwortschreiben der VAG vom 16.1.2009
vielen Dank für Ihr ausführliches und konstruktives Schreiben vom 05.01.2009.
In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Freiburger Verkehrs AG können wir Ihnen folgendes mitteilen.
In der Aufsichtsratssitzung der VAG am 21.11.2008 hat der Aufsichtsrat die folgende Vorgehensweise zum Sozialticket beschlossen:
- Im ersten Schritt wird die Sozialverwaltung den Kreis der Bezugsberechtigten ermitteln. Hier werden gegebenenfalls mehrere Alternativen aufgezeigt.
- Die Klärung dieses Sachverhalts bildet dann die Grundlage für die anschließende Untersuchung durch einen externen Gutachter.
- Das Ergebnis des Gutachtens wird anschließend erneut beraten.
Für den weiteren Fortgang des Verfahrens ist aus unserer Sicht zu diesem Zeitpunkt die Ermittlung der Bezugsberechtigten zu priorisieren, daher werden wir den Vorsitzenden des VAG Aufsichtsrates bitten, einen entsprechenden Auftrag an die Sozialverwaltung zu erteilen.
Die Struktur und die Organisation für die politische Begleitung der Untersuchung werden in den nächsten Wochen geklärt.
Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
FREIBURGER VERKEHRS AG
Dr. Berger
Vorsitzender des Aufsichlsrates: Oberbürgermeister Dr. Dieter Salomon
Vorstand: Dr. Helgard Berger Prof. Dr.-lng. Rolf-Michael Kretschmer
Dienstag, 13. Januar 2009
Einladung zu Pressegespräch wegen FreiburgPass und Sozialticket
des RUNDEN TISCHES
unter Beteiligung der Gemeinderätlichen Projektgruppe Freiburg-Pass
am Montag, 19. Januar 2009 um 11.30 Uhr
beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA)
Maienstr. 2, 79102 Freiburg
Betr.:
Teil 1: 11.30 bis 12 Uhr: FreiburgPass: Verdoppelung des Angebots, Neuauflage des INFO-Flyers, Erweiterung des Personenkreises.
Teil 2: ab 12 Uhr: Thema Sozialticket - Beschluss des Aufsichtsrats der VAG und Kriterien für ein Mobilitätsgutachten
Samstag, 10. Januar 2009
Weitere Angebote des FreiburgPass
BZ-FreiburgPass-Abo (3 Monate für je 9 Euro pro Monat). Die Lieferung der Badischen Zeitung endet danach automatisch, ich gehe keine längere Verpflichtung ein. Ich oder im selben Haushalt lebende Personen sind in den letzten drei Monaten nicht Bezieher der Badischen Zeitung gewesen. Eine Kopie des FreiburgPasses füge ich der Bestellung bei bzw. reiche ich schnellstmöglich nach. Bestellformular >>
Theater Freiburg
Schon bislang konnten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II zum ermäßigten Preis von 7 Euro Vorstellungen des Theaters Freiburg besuchen. Anlässlich der Thementage „Capitalismus Now“ wurde dieser Preis auf 3,50 Euro reduziert, was die Besuchszahlen erheblich gesteigert hat (320 Karten im Aktionsmonat Februar statt zuvor durchschnittlich 15). Aufgrund der guten Erfahrungen soll der Eintrittspreis für diese Personengruppe daher ab der kommenden Spielzeit generell 3,50 Euro betragen, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderats.
WALDHOF e.V. - Haus der Weiterbildung und Begegnung
Im Waldhof 16, 79117 Freiburg, Telefon: 0761/67134, waldhof@t-online.de, www.waldhof-freiburg.de 25 % Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr an Kursen, Abendveranstaltungen, Wochenendseminaren und Exkursionen
Freiburger Tierärzte
bei vielen Freiburger Tierärzten (vorher nachfragen) bei Barzahlung 20% Rabatt auf nicht apotheken-und verschreibungspflichtige Medikamente sowie Diätfuttermittel. Leistungen 1-fachen Satz der Gebührenordnung. Die teilnehmenden Tierärzte können im Essenstreff erfragt werden.
Möbeltransporte, Getränkelieferungen Einkäufe per Fahrradanhänger Heinrich-Mann-Str. 20, 79100 Freiburg Telefon: 0761/4766597, E-Mail: fahrrad-lieferdienst@gmx.net Ermäßigung nach Absprache
Ganz gestrichen:
USC Volleyball
Donnerstag, 8. Januar 2009
Reaktion des Runden Tisches zum BZ-Artikel vom 8.1.2009 "Einheitstarif als Basis des Erfolgs"
nachrichtlich an
Frau Dr. Helgard Berger,
und Frau Dorothee Koch,
Sehr geehrte Frau Beule,
erlauben Sie, dass wir unserer Verwunderung Ausdruck verleihen über einige Aussagen im heutigen BZ-Artikel mit der Überschrift: "Einheitstarif als Basis des Erfolgs".
Nachdem in diesem Artikel Äußerungen von Frau Dr. Berger und Frau Koch zitiert sind, geht dieses Schreiben mit gleicher Post nachrichtlich auch an diese beiden Verantwortlichen von VAG und RVF.
Zum Inhaltlichen:
Der Artikel beginnt mit der "Aussage":
"Das Thema "Sozialticket" ist vorerst vom Tisch".
Begründet wird diese "Feststellung" mit der Behauptung: "Der Gemeinderat hat beschlossen, dass zunächst ein Gutachter klären soll, inwieweit es in Freiburg Bedarf gibt, Menschen mit wenig Geld eine verbilligte Monatskarte für Straßenbahnen und Busse anzubieten".
Dem Runden Tisch ist nicht bekannt, dass der Gemeinderat über die Einführung eines Sozialtickets oder ein Gutachten dazu etwas beschlossen hat. Von Frau Dr. Berger und Frau Koch kann diese Fehlinformation nicht stammen, weil beide Funktionen innerhalb der VAG innehaben und darüber informiert sind, dass nicht im GR, wohl aber im Aufsichtsrat der VAG über die Erstellung eines Gutachtens ein Beschluss gefasst wurde.
Der Runden Tisch weist darauf hin, dass leider der Vorschlag eines interfraktionellen Antrags im GR für einen Grundsatzbeschluss für ein Sozialticket und ein vorgelagertes Gurtachten nicht umgesetzt wurde, und stattdessen ein Beschluss im Aufsichtsrat der VAG erfolgte.
Von diesem Beschluss haben wir leider nur über Dritte erfahren, und möchten deshalb nochmals die Gelegenheit nutzen, Frau Dr. Berger zu bitten, uns den Wortlaut dieses Beschlusses zukommen zu lassen.
Der Runden Tisch weist weiter auf ein Schreiben hin, in dem wir die VAG aufgefordert haben, mit der gemeinderätlichen Projektgruppe FreiburgPass und dem Runden Tisch das Gespräch darüber aufzunehmen, nach welchen Kriterien ein Mobilitätsgutachten erstellt werden sollte, das die wirtschaftlichen Folgen der Einführung eines Sozialtickets möglichst realistisch darstellen könnte. Den Brief finden Sie in der Anlage.
Bei einem derartigen Gutachten kann es auch nicht - wie es im o.g. Artikel der BZ heißt - darum gehen, zu „klären, inwieweit es in Freiburg Bedarf gibt- für ein Sozialticket. In der Frage des Bedarfs gibt es unseres Wissens keine unterschiedliche Meinung zwischen Frau Dr. Berger oder Frau Koch und den InitiatorInnen des Sozialtickets. Geklärt werden soll durch das Mobilitätsgutachten die Frage, welche wirtschaftlichen Folgen die Einführung eines ST hätte. Erst dann wäre sachlich zu klären, wer für vermutete Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe in welcher Form aufkommen müsste.
Insgesamt bleibt festzustellen: Das Thema Sozialticket ist keineswegs vom Tisch, es findet sich, neu angeschoben durch Fachleute aus anderen Städten und viele interessierte FreiburgerInnen, dann eher auf dem Tisch wieder und wird in den nächsten Monaten breit diskutiert werden. Als spannendes Thema auch für den Kommunalwahlkampf, zumal sich GemeinderätInnen aus allen Fraktionen der Gemeinderats die Einführung eines solchen Tickets auf die Fahnen geschrieben haben.
Wir sind uns sicher, dass auch Freiburg ein Sozialticket dringend braucht und es deshalb bald ein Sozialticket geben wird: für Freiburg und die Regio!
Mit freundlichen Grüßen
und der Bitte, die Ungenauigkeiten in Ihrer Zeitung zu korrigieren. Wir stehen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
------
Badische Zeitung
Donnerstag, 08. Januar 2009
Einheitstarif als Basis des Erfolgs
Das Thema "Sozialticket" ist vorerst vom Tisch: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass zunächst ein Gutachter klären soll, inwieweit es in Freiburg Bedarf gibt, Menschen mit wenig Geld eine verbilligte Monatskarte für Straßenbahnen und Busse anzubieten. Hierbei soll es auch um die Frage gehen, welche Erfahrungen andere Städte gemacht haben. Klar ist allerdings schon jetzt: Keinesfalls möchten die Freiburger Verkehrs-AG (VAG) und der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) von ihrer einheitlichen Tarifstruktur abweichen.
Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs haben es in anderen Städten nicht immer ganz leicht: Um einen Fahrschein zu lösen, müssen sie sich im Tarifdschungel zurechtfinden. Je nachdem, wie lange die Fahrt dauert, kosten die Tickets unterschiedlich viel Geld. Außerdem gibt es Fahrscheine, die nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten.
Anders in Freiburg: Verschiedene Zonen gibt es nur bei Einzel- oder Mehrfachfahrscheinen. Diese machen jedoch nur zehn Prozent aller Fahrten aus. Die übrigen Fahrgäste sind mit der Regiokarte unterwegs. Und für dieses Monats-ticket zahlen alle das gleiche – egal, ob sie lediglich vom Stühlinger in die Wiehre pendeln oder täglich aus dem Schwarzwald in die Freiburger Innenstadt fah- ren.
Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern – obwohl Freiburg deutschlandweit mit seinem Modell alleine dasteht. "Wir sind überzeugt davon, dass das einheitliche Tarifsystem erst zu dem Erfolg des öffentlichen Nahverkehrs in der Region beigetragen hat", sagt VAG-Vorstandsmitglied Helgard Berger: "Das werden wir nicht opfern."
Ohne Einheitstarif funktioniere das gesamte System des Verkehrsverbunds nicht mehr, sagt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF und Prokuristin bei der VAG. Dies bestätigt eine Untersuchung des RVF. Da diese schon etliche Jahre zurückliegt, seien die Zahlen zwar nicht mehr aktuell, sagt Koch. Das Ergebnis gelte aber trotzdem auch heute noch: Das Prinzip der Regiokarte funktioniere nur in der derzeitigen Form. Wenn die Freiburger Kunden beispielsweise die Wahl hätten, eine preisgünstigere Monatskarte nur für den Innenstadtbereich zu erwerben, risse dies in die Gesamtbilanz ein zu großes Loch, sagt Koch. Denn: Ein Großteil der Regiokarten-Besitzer wohnt in der Stadt und nicht auf dem Land.
Genauere Informationen über die persönlichen Daten ihrer Kunden haben RVF und VAG allerdings nicht. Deshalb sei es beispielsweise auch schwierig, den Bedarf für ein Sozialticket zu schätzen, sagt Berger. Zwar gibt es Fahrgastzählungen. Aber die sagen zum Beispiel nichts über die Einkommenssituation der Kunden aus. In anderen Städten hätten die Prognosen zum Teil viel zu niedrige Zahlen ergeben. Deshalb müssten etliche Kommunen beim Sozialticket nun draufzahlen, sagt Berger. Damit das in Freiburg nicht passiert, soll nun zunächst ein Gutachten klären, wie viel Bedarf es eigentlich gibt.
Einig sind sich VAG und RVF, dass die Mehrkosten für das Sozialticket keinesfalls bei den Verkehrsverbünden hängen bleiben dürfen. "Das ist eine politische und keine unternehmerische Entscheidung", betont Berger. Diese könnte die Stadt Freiburg auch alleine fällen – obwohl zum RVF auch die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald gehören. Dies sei allerdings nur dann möglich, wenn das Sozialticket ausschließlich für bedürftige Freiburger gelte und sich an der bisherigen Tarifstruktur nichts ändere, erklärt Koch. Sobald an dem System insgesamt gerüttelt werde, müssten auch die Landkreise dem Modell zustimmen und sich entsprechend finanziell am Sozialticket beteiligen.
Mittwoch, 7. Januar 2009
Weiterhin Probleme wegen Kostenübernahme bei Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 – Bedarfsgemeinschaften
per Mail
Betr.: Weiterhin Probleme wegen Kostenübernahme bei Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften Information für die Schulleitungen und für die Fördervereine:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen aus unserem Schreiben vom 18.07.08 oder auch aus den entsprechenden Presseberichten bekannt ist, hat die ArGe Freiburg im Frühjahr 08 endlich die rechtswidrige Beschränkung der Kostenübernahme bei mehrtägigen Klassenfahrten für SchülerInnen aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften auf eine Höchstgrenze von 130.- aufgegeben, und auch öffentlich erklärt, derartige Beschränkungen nicht mehr anzuwenden. Dem Runden Tisch liegen Berichte vor, dass sich die ArGe Freiburg in mindestens einem Fall nicht an diese Zusage gehalten hat. Mit der für uns in keiner Weise nachvollziehbaren Begründung, die Antragssteller habe sich nicht um mögliche Zuschüsse, beispielsweise vom Förderverein der Schule, bemüht, wurde willkürlich die alte 130-Euro-Grenze wieder aufgegriffen und die volle Kostenübernahme abgelehnt.
In einem Schreiben erläutert das Dezernat II der Stadt Freiburg diesen Fall so: "der Grund" für dieses rechtswidrige Verhalten des Sachbearbeiters war ein Informationsschreiben der Schule zur Klassenfahrt, das ein Angebot des Schul-Fördervereins beinhaltete, im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung zu bieten. Die ArGe ist grundsätzlich verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt zu übernehmen. Es kann deshalb nach Auffassung des Runden Tisches nicht angehen, dass Schul-Fördervereine die Spendengelder von Eltern und Schülern für die Unterstützung bedürftiger SchülerInnen verwendet, deren Kosten für Klassenfahrten von der ArGe übernommen werden müssen.
Wir bitten Sie, insbesondere die VertreterInnen der Fördervereine und die ElternvertreterInnen darauf hinzuweisen, dass es für Kinder und Jugendliche aus ALG 2 - Bedarfsgemeinschaften keine pauschale Obergrenze für die Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt durch die ARGE gibt. Kinder und Jugendliche sollten in jedem Fall vor der Klassenfahrt die Kostenübernahme bei der ARGE beantragen. In der Regel muss diese dann gewährt werden.
Der RUNDE TISCH empfiehlt darüber hinaus, auch in Alt-Fällen, in denen (wegen der früher angewendeten 130-Euro-Grenze) Kosten einer Klassenfahrt nicht voll übernommen wurden, nachträglich bei der ARGE einen "Antrag auf Überprüfung" zu stellen. Sollten Ihnen Fälle bekannt werden, in denen sich auch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald ähnlich rechtswidrig verhalten haben wie die ARGE Freiburg, bitten wir darum, dies mitzuteilen und den SchülerInnen die gleiche Empfehlung weiterzugeben wie Freiburger SchülerInnen.
Samstag, 3. Januar 2009
Badische Zeitung: Kostenloser FreiburgPass
Für SGB II: Arge Freiburg, Lehener Straße 77, 79106 Freiburg, EG Bauteil C, Tel. 0761/2710721, E-Mail: ARGE-Stadt-Freiburg@arge-sgb2.de
Für SGB XII: Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 143, 79098 Freiburg, Erdgeschoss, Tel. 0761/201-3962(-3518; -3519), E-Mail: soju@stadt.freiburg.de