Samstag, 28. Februar 2009
Runder Tisch Freiburg - 1 Jahr im Internet!
Freitag, 27. Februar 2009
Hartz IV - wie klage ich richtig beim Sozialgericht Freiburg?
1. Schritt Wichtig ist, dass Ihr Name, die Adresse - also die ladungsfähige Anschrift erkennbar ist und es kein Postfach sein darf. Sollten Sie über ein Telefon verfügen, ist es manchmal ratsam, dieses mit anzugeben, denn bei Rücksprachen kann daher nicht nur Papier, sondern auch Zeit gespart werden. Dies ist wichtig, wenn es um finanzielle und existenzielle Dinge geht.
2. Schritt Das Datum. Beachten Sie, dass die Klage fristgerecht … d.h. bis spätestens 1 Monat nach Erhalt des Widerspruchbescheides beim zuständigen Sozialgericht eingegangen sein muss. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wann diese Frist genau abgelaufen sein könnte, dann legen Sie formlos Klage ein und teilen dem Gericht auf dem Klageschreiben mit, dass eine Begründung der Klage bis zum … Datum … zeitnah folgen wird. Sie können Klagen auch per Fax an das Gericht senden, jedoch nur unterschriebene mit dem Vermerk, dass die schriftliche Ausfertigung folgt und alle Unterlagen in 2 facher Ausfertigung dann vorliegen. Damit haben Sie fristgerecht gehandelt und eine Bearbeitung kann schon unter einem Aktenzeichen geführt werden.
3. Schritt Damit die Klage auch an das richtige Gericht zugestellt werden kann, nutzen Sie die auf dem Widerspruchsbescheid aufgeführte Anschrift des Sozialgerichts, oder falls dieses nicht angegeben wurde, erkundigen Sie sich, welches Sozialgericht für Sie zuständig ist. Dies kann der Fall sein, dass schon Klage erhoben werden muss, bevor ein Widerspruchsbescheid erlassen wurde und zeitliche Eile besteht. Manche ARGEN sind ja Spezialisten in Sachen Zeitspiel und glauben sich so der Gerichtsbarkeit entziehen zu können.
4. Schritt Nachdem der sogenannte Brief / Klagekopf fertiggestellt wurde, erfolgt ein dickes Wort zum Sachverhalt - KLAGE - gefolgt von … wer gegen wen klagt - im Schritt 5 weiterführend erklärt. Sie müssen dazu die Angaben der Beklagten, d.h. in dem Fall die Behörde/ARGE, von der der Widerspruchsbescheid stammt - zusammen mit dem Geschäftszeichen / Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids und dem Datum, von wann der Widerspruchsbescheid ist - aufführen. Es macht sich auch sehr praktisch, wenn man auch den Tag der Zustellung erwähnt, denn viele ARGEN nutzen ein Trick, indem diese den Widerspruchsbescheid verspätet zustellen und dann mit einem zurückdatiertem Bescheiderstellungsdatum - um diesen nicht mehr zur Klage zuzulassen. In dem Falle hilft dann nur noch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - um die Entscheidung nochmals aufarbeiten zu lassen. Entsprechende Formulare finden Sie beim Sozialticker in den Infoseiten bzw. bei den Vorlagen. In machen Fällen ist statt des Wortes - KLAGE - auch der Begriff - EILANTRAG auf KLAGE - zu verwenden, um z.B. einstweilige Anordnungen zu beantragen, wo schnelle Entscheidungen vom Gericht gefordert werden. Gerade bei Umzugs, Strom, Wasser Streitigkeiten … also von existenzieller Problematik geprägte Bereiche, sind schnelle Beschlüsse erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden. Manchmal reicht dann sogar ein Kurz-Fax vom Gericht an die entsprechende ARGE, um deren Besinnlichkeit wieder herzustellen. Seit der menschenverachtenden Einführung und Abkehr der aufschiebenden Wirkung beim Widerspruch, entzieht jeder verkehrt ausgestellte Bescheid dem Leistungsberechtigten seine Lebensgrundlage so lange, bis ein ordentliches Gericht diesen Bescheid aufgehoben hat. In derzeitiger Lage - kann dies sogar bis zu 3 Jahre dauern und endet in vielen Fällen auch beim Tod des Antragstellers vor der Urteilsfindung bzw. Umsetzung des Beschlusses.
5. Schritt Nun erfolgt die Erklärung, dass Sie gegen die Behörde (ARGE) Klage erheben und dem Gericht den Auftrag erteilen, entsprechend der gesetzlichen Lage den Streit zu bescheiden … urteilen. Dies kann in einem einfachen Satz erfolgen und bedarf keiner weiteren Ausführung. Bedenken Sie aber, dass für jedes BG-Mitglied dieser Satz zu erfolgen hat, denn nach neuster Rechtsprechung, dürfen Klage nicht mehr als sogenannte Sammelklagen formuliert sein. Sie können auch schon in der Klageerhebung das Gericht erbitten, das Verfahren entweder in schriftlicher, oder aber in mündlicher Form zu führen, was ein mögliches Erscheinen vor Gericht nach sich ziehen würde. Diese Empfehlung sollte jeder selbst für sich treffen, denn zu oft werden emotionale Dinge mit fachlicher Kompetenz vertauscht und könnten sogar Tumulte beim Gericht erwirken. Die Sachlichkeit sollte in jedem Fall bewahrt bleiben. Beispiel: Familie mit 2 Kindern im Hartz IV Bezug klagt gegen den Bescheid der Behörde XY. Dann muss das BG - Mitglied - A ,BG - Mitglied - B,BG - Mitglied - C undBG - Mitglied - D gegen: ARGE XY, Jobcenter, Agentur … ect. , vollständige Anschrift die Klage erheben. (Untereinander aufgeführt - gefolgt von … erhebt Klage gegen … ) Der Grund ist, dass bei einigen Klagen auch Einzelfallentscheidungen getroffen werden müssen bzw. könnten und es da zu Unterschieden in den darauf folgenden Bescheiden kommen kann. Ist zwar etwas verwirrend, aber verständlich, sobald im Beispiel 1 BG Mitglied sanktioniert werden soll und die ARGE gleich mal die gesamte BG bluten lässt.
6. Schritt Nun erfolgt die eigentliche Begründung, warum gegen den Bescheid vom … Datum … geklagt wird. Dies kann je nach Umfang viele Seiten umfassen, oder aber auch in kurzen knappen Stichpunkten, welche schriftlich ausgeführt werden und das Gericht in die Lage versetzt, was der Kläger eigentlich mit der Klage sagen will. Begründungen können auch bereits vorangegangene Urteile oder Beschlüsse sein, obwohl da jedes Gericht eine gewisse Eitelkeit besitzt und gerne ihre Fälle selber urteilen möchte. Die Begründung sollte aber alle Fakten enthalten, welche zum Fall aussagekräftig sind und sich auch nur darauf beziehen. Eine fachliche und juristische Diplomarbeit ist in keinem Fall gefordert, so dass auch jeder sein Recht auf Recht einfordern kann, der sich nicht so mit der Sachlichkeit auskennt. Außerdem besteht auch noch der Amtsermittlungsgrundsatz, was im Grunde auch bei einer fachlich fehlerhaften Klagebegründung seitens des Gerichtes - “Gnade vor Recht” walten lassen kann, solange das Gericht den Sinn des Inhaltes verstanden hat, um sich in den Fall einzuarbeiten. Das dessen juristischer Blick meist schon ausreichend sein kann, um zu erkennen, um was es zum Schluss eigentlich geht, kommt dem Antragsteller zwar entgegen, sollte aber nicht missbraucht werden. Beispiel: Unterkunftskosten - diese wurden nicht vollständig gewährt und sollen daher per Klage eingefordert werden. Mit der Entstehung der Welt zu beginnen, ermüdet nur das Gericht und bringt nichts weiter zum Thema hervor. Nur Fakten zu nennen, dass diese Kosten zu übernehmen sind helfen da mehr, indem z.B. bei Umzugsaufforderung dem Gericht klar gemacht wird, dass es keinen örtlichen Wohnraum zu dem verlangten Preis gibt, welchen die ARGEN gerne hätten und demzufolge eine Übernahme der Gesamtkosten über die 6 Monate hinaus zu erfolgen hat. Entsprechende Grundsatzentscheidungen liefern die entsprechenden Textbausteine, welche in die Klagebegründung zitatweise mit einfließen können. Beispiele finden Sie in den Seiten des Sozialtickers, indem Sie die Suche verwenden oder aber auch nach Aktenzeichen spezielle Auskunft erhalten könnten.
7. Schritt Nun erfolgt der Antrag. Hört sich recht schwierig an, ist es aber nicht, denn in dem Antrag wird einfach nur das formuliert, was man von der Gegenseite erwartet und das Gericht entscheiden soll. Beispiel: Das Gericht möge feststellen, dass der Bescheid vom … aufzuheben ist und mit o.g. Begründung unter Beachtung der Klage neu zu bescheiden sei …Den Antragsgegner (ARGE ) zu verurteilen, die xy Kosten an den / die Antragssteller in xy Höhe auszuzahlen und entsprechende Bescheidänderungen zum Termin xy dem Antragsteller auszufertigen …… die Liste ist lang, was an Gründen zur Klage vorliegen könnten. Je nach Klage, kann dieses im Umfang recht unterschiedlich sein und sollte aber auf keiner Klageschrift fehlen, denn nach den aufgeführten Punkten, kann sich das Gericht den Forderungen stellen, oder aber diese abweisen und in der Beschlussbegründung, welche dem Kläger ebenfalls zugeht - entsprechend begründen. Gerade bei schriftlich geführten Klagen, sollten die Anträge so gestellt sein, als wenn man persönlich dem Antragsgegner gegenüber sitzt und entsprechende Forderungen stellt. Dies schriftlich niedergelegt, zeigt dem Gericht, auf was es dem Kläger ankommt.
8. Schritt Die Unterschrift. Es ist sehr wichtig, dass die Klage von jedem der aufgeführten Antragsteller eigenhändig unterschrieben wird. Sind minderjährige BG Mitglieder vorhanden, so sind diese vom gesetzlichen Vertreter per Unterschrift einzeln zu vertreten. Nur solche … korrekt unterschriebene Klagen … werden zur Erhebung freigegeben, denn ein bloßer PC Ausdruck oder gar nur eine Kopie, reichen nicht aus, um seine Rechte vor dem Gericht durchzusetzen. Achten Sie daher auch auf den Klagekopieschreiben genaustes auf die Vollständigkeit der Unterschrift. Entsprechender Formfehler könnte Sie um Ihre Ansprüche bringen und in den bereits bestehenden Ruin tiefer hinein bringen.
9. Schritt - In welcher Ausfertigung muss die Klage eingereicht werden? Auch dies ist ein wichtiger Punkt, denn gerade die Gerichte im Hartz IV Bereich sind schon so überlastet, dass Kopien und mehrfache Ausfertigungen neben der nicht vorhandenen Zeit auch Geld kosten und diese Kosten in Höhe beziffert auch irgendwo abgerechnet werden müssen. Zu einer ordentlichen Klage ist daher unbedingt die 2 fache Ausfertigung aller Unterlagen, sowie des Klageschreibens vorgeschrieben. Ergo - es müssen insgesamt 3 “Häufchen” sein, welche an Unterlagen gesammelt und chronologisch sortiert sein sollten. - 2 x als Komplettpaket … Klageschreiben incl. aller auf die Klage sich beziehende Bescheide, Widersprüche und Widerspruchsbescheide- 1 x als Komplettpaket für Ihre Unterlagen, um beim Schriftwechsel die Gedanken vom Gericht und der Gegenseite folgen zu können und sich damit einheitlich bewegen.- vorteilhaft für das Gericht sowie der Gegenseite wäre auch eine Nummerierung aller Seiten, denn damit ist auch eine zeitliche Ordnung machbar. Viel Glück … denn wenn Sie Ihr Recht auch in Zukunft behalten wollen, bleibt in vielen Fällen nur der Weg zum Gericht übrig … formuliert als Klage. Zur letzten Frage - und als
10. Punkt - was das alles kosten wird … NICHTS - denn Sozialgerichtsverfahren sind noch für Hartz IV ( ALG II ) Bezieher kostenfrei, bis der politische Diätenkader neue Fallstricke als Knüppel in Paragraphen eingebracht hat. Aber Achtung !!! - sinnlose oder gar unbegründete Klagen können schnell als Bumerang zur Kostenfalle werden, denn wenn ein Gericht feststellt, dass Klagen willkürlich erhoben wurden, werden auch Missbrauchsgebühren verhangen, um so die kostbare Zeit der Gerichte vergütet zu wissen. Alles zu schwer ??? - Dann ab … zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, welcher sicherlich auch für Sie tätig wird !!!
Montag, 23. Februar 2009
Aktion: Wer sucht, wird finden ... nur keine Wohnung zu ARGE-Preisen!
Besuchsaktion des Runden Tisches gegen ARGE-Schikanen
Freitag, 20. Februar 2009
Donnerstag, 19. Februar 2009
Di. 24.2. Treffen der AG Sozialticket
am Die, 24. Februar 09, ab 18 Uhr im Treffpunkt (unmittelbar vor unserem Motzabend)
Liebe MitstreiterInnen für den FreiburgPass mit einem Sozialticket
wir werden die Fortsetzungsveranstaltung zum Sozialticket voraussichtlich am 2.4.09 durchführen; dieses Mal mit Leuten aus den Unterstützergruppen und mit PolitikerInnen aus dem Umland.Über die ersten Reaktionen auf unsere Einladungen und unser weiteres Vorgehen wird zu beraten sein.
Di. 24.2. "Motz-Abend" im Treffpunkt
und an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Interessierte,
Zum nächsten "Motz-Abend" laden wir alle Interessierten herzlich ein für:
Dienstag, 24.02.09, wie immer ab 19 Uhr im Treffpunkt (ZO in der Oberwiehre), trotz Fasnet...
wer sich ärgert, wundert oder einfach nur wütend ist über die Zwänge unter Hartz IV, wer konkrete Missstände bei der Freiburger ARGE erleidet, und wer sich nicht damit abfinden will, dass dies eben so läuft, und sich mit anderen gemeinsam wehren, sich anhören, und sich gegenseitig unterstützen will, ist richtig bei unseren "Motzabenden" - immer am vierten Dienstag im Monat.
Wichtig: unsere Aktion: "Besuch bei den Freiburger Wohnungsgesellschaften" am Montag, den 16. Februar ist sehr gut gelaufen.Wir werden - falls gewünscht - darüber berichten, vielleicht schon mit Videos, und die weiteren Schritte beraten.
Übrigens: das Vorbereitungsteam für die nächste Veranstaltung zum Sozialticket (geplant für Do, 2.4.09) trifft sich unmittelbar vor dem Motzabend um 18 Uhr ebenfalls im Treffpunkt; extra Einladung folgt.
Montag, 16. Februar 2009
Aktion gegen Schikane der ARGE Freiburg: Mietsenkungsverfahren! Live Telefonat, Radio Dreyeckland
Mo. 16.2. Aktion den Runden Tisches: Wir halten nix von ARGEn Schikanen
Donnerstag, 12. Februar 2009
Pressemitteilung: Weitere INFOs zur Besuchsaktion des Runden Tisches bei den Freiburger Wohnbaugesellschaften am 16.2.09
vielen Dank für die interessierten Rückmeldungen, die uns bereits erreicht haben. Nach unseren letzten Absprachen möchten wir Ihnen gerne einige weitere Details zur geplanten Aktion mitteilen:
Natürlich verbinden wir mit unserer Aktion konkrete Forderungen an die Arge und an die politisch Verantwortlichen bezüglich des Umgangs mit von "Mietsenkungsverfahren" Betroffenen, wie auch der immer noch zu geringen Mietobergrenzen in Freiburg.
Über diese Forderungen werden wir im Lauf der Besuche ausführlich informieren.
Selbstverständlich haben wir die ARGE Freiburg und den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg um die Übermittlung aktueller Zahlen zu den Mietsenkungsverfahren in Freiburg gebeten. Sofern wir bis Montag Antworten vorliegen haben, geben wir auch darüber gerne Auskunft.
Auch über die (teilweise bereits schriftlich eingegangenen) Antworten der Wohnbaugesellschaften wird zu berichten sein, wie auch über die Zusammenhänge zwischen den vom Gemeinderat herbeigeführten Mieterhöhungen in Freiburg und der großen Zahl von Mietsenkungsverfahren.
Wir würden uns freuen, wenn Sie bei verschiedenen Stationen unserer Besuchsreise durch die Stadt dabei sein könnten. Wenn es sinnvoll erscheint, werden wir nach dem letzten Besuch (beim Amt für Wohnraumversorgung ab 14 Uhr) noch einmal für Stellungnahmen zu den Ergebnissen zur Verfügung stehen. Sprechen Sie uns dazu bitte im Lauf des Tages einfach an.
Wir sehen mit Interesse einem durchaus spannenden Vormittag entgegen, und freuen uns auch auf Ihre Begleitung.
Hier noch einmal der Zeitplan für
Montag, den 16. Februar 2009, von 9.00 bis 14.30 Uhr
Bauverein Breisgau eG Zähringer Str. 48, 79108 Freiburg, T: 51044-0
Start: Zähringer- Ecke Tullastraß 4 (9.00 Uhr)
Heimbau Freiburg, Stefan-Meierstr. 157, 79104 Freiburg, T:38558-0
nach 1,5 km: zwischen Tennenbacherstr. und Rennweg (10.00 Uhr)
Familienheim Freiburg Baugenossenschaft e.G, Gaußstr. 5, 79114 Freiburg, T: 88887-0
nach 3,5 km: Seitenstraße von Sundgauallee (11.00 Uhr)
GAGFAH Kundencenter, Haslacherstr. 126, 79115 Freiburg 01801-424324
nach 3 km: Haslach/Weingarten (12.00 Uhr)
Freiburger Stadtbau, Am Karlsplatz 2, 79098 Freiburg i.Br. Tel: 0761 / 2105-0
nach 3,5 km: Karlsplatz (13.15 Uhr)
Amt für Wohnraumversorgung Auf der Zinnen 1,79098 Freiburg, T: 2 01-32 01
nach 0,2 km: Karlsplatz (14.00 Uhr)
LEG, Hans-Sachs-Gasse 9, 79098 Freiburg, T: 0761-38376-0
Gegenüber Hauptbahnhof (Telefonisch)
Für Rückfragen und Absprachen, auch für einzelne Teilabschnitte, schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
Do. 12.2. AG Sozialticket
Mittwoch, 11. Februar 2009
13.-15.2. Veranstaltungen Stadttheater: Capitalism Now
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der seit zwei Jahren laufenden Reihe »Capitalism Now« stellen wir die Frage: Können wir uns eine Alternative zum Kapitalismus vorstellen?
*Im Folgenden möchten wir Sie auf einige Veranstaltungen und Aktionen des Theater Freiburg hinweisen, die aktuell an diesen Themenkomplex anknüpfen: Das Schauspielprojekt »Bettleroper«, das Themenwochenende »Capitalism Now - Das Potential der Krise« und eine einmalige Aktion für Hartz IV-/ Sozialhilfe-/ Grundsicherungs- Empfänger/innen.*
»Bettleroper« - Ein Schauspiel. Mit Musik von Bernadette La Hengst Am 23. Januar hatte im Kleinen Haus das Schauspielprojekt »Bettleroper« in der Inszenierung von Christoph Frick Premiere. Im Zentrum unseres Interesses stehen hierbei die aktuelle Situation zwischen Arm und Reich in Deutschland sowie Freiburger Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger/innen, mit denen wir gemeinsam diesen Theaterabend gestalten. Termine und weitere Informationen unter www.theater.freiburg.de
Thementage »Capitalism Now - Das Potential der Krise« 13.-15.2.09 In einer aktuellen Erweiterung der Reihe »Capitalism Now« widmet sich das Theater Freiburg vom 13. bis 15. Februar ein Wochenende lang der Krise unseres Finanz- und Wirtschaftssystems, zu dem wir Sie herzlich einladen. Es erwarten Sie Vorträge von Prof. Dr. Bernhard Neumärker und Prof. Dr. Max Otte, Stücke, Diskussionsrunden, Konzerte und Partys. Das detaillierte Programm finden sie im Anhang.
*Aktionsmonat für Hartz IV-/ Sozialhilfe-/ Grundsicherungs-Empfänger/ innen*
Anlässlich der Thementage machen wir den Februar zu einem Aktionsmonat:
Hartz IV-/ Sozialhilfe-/ Grundsicherungs-Empfänger/innen können sämtliche Vorstellungen bis zum 28. Februar zum Aktionspreis von 3.50 Euro besuchen. Nähere Informationen können Sie ebenfalls dem beigefügten Anhang entnehmen.
Wir würden uns freuen, Sie beim kommenden Themenwochenende oder bei einer Vorstellung der »Bettleroper« zahlreich im Theater Freiburg begrüßen zu dürfen!
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Feldhaus
Assistentin Öffentlichkeitsarbeit
Dienstag, 10. Februar 2009
Plenum: Di 10.02.09 ab 19 Uhr
und an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Interessierte,
zum Plenum des RUNDEN TISCHES am Dienstag, 10.02.2009, von 19.00 bis 21.00 Uhr laden wir Euch herzlich ein
Vorschlag Tagesordnung:
- Berichte
- FreiburgPass mit Sozialticket
- Auswirkungen von Hartz IV
- Arbeit des Runden Tisches
- Mitarbeit am Bollerwagen
- Mietobergrenzen - Aktion: Besuch aller Wohnbaugesellschaften. am Montag, 16.2.09
- Verschiedenes
Treffpunkt Freiburg, Schwarzwaldstr. 78, Freiburg (Zentrum Oberwiehre/Rückseite)
Montag, 9. Februar 2009
SWR: Arm trotz Arbeit
Samstag, 7. Februar 2009
Brief an VAG und StadträtInnen bezüglich Erstellung eines Mobilitätsgutachten für ein Sozialticket
an Frau Dr. Helgard Berger,
an die Stadträtinnen und Stadträte im Aufsichtsrat der VAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 16.1.09 (siehe Anlage) mit den gewünschten Informationen zum Beschluss der VAG am 21.11.08 und Ihren Plänen für das weitere Verfahren.
Wie bei unserer Veranstaltung im November angekündigt, werden wir in Kürze eine Fortsetzungsveranstaltung zur Thema Sozialticket durchführen. Geplant ist diese öffentliche Veranstaltung für den 17. März 2009.
Ziel dieser Veranstaltung soll es sein, die vielen an einem Sozialticket Interessierten zu informieren über:
- unsere konkreten Vorstellungen für ein Sozialticket für Freiburg und die Regio,
- die Schritte, die vom Runden Tisch, von der VAG und von den Fraktionen im Gemeinderat inzwischen erfolgt sind,
- den weiteren Zeitplan für die Verwirklichung des Projektes Sozialticket,
- und die Möglichkeiten, das Sozialticket von Anfang an für die ganze Regio einzuführen.
Wir werden zu dieser Veranstaltung VertreterInnen von Organisationen einladen, die wie wir, das Sozialticket für dringend nötig halten und PolitikerInnen aus der Regio, um die Fragen nach der Akzeptanz im Verkehrsverbund mit in die Diskussion einbringen zu können.
Damit nicht viel Zeit auf der Strecke bleibt, und damit wir die Interessierten und die Öffentlichkeit auch bei dieser Veranstaltung im März - umfassend und sachgerecht informieren können, wären weiter Informationen wichtig, die wir Sie bitten, uns zukommen zu lassen:
- Wurde der Kreis der Bezugsberechtigten inzwischen durch die Sozialverwaltung ermittelt, und welche Ergebnisse sind Ihnen inzwischen zugegangen?
- Hat die politische Begleit-Arbeitsgruppe bereits getagt, und mit welchen Ergebnissen?
- Wurde bereits über mögliche Gutachter gesprochen?
- Wie könnte ein Zeitplan für den Prozess in Richtung auf ein Sozialticket aussehen? Unserer Auffassung nach können verschiedene notwendige Schritte teilweise auch parallel zueinander gegangen werden, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.
- Wären unsere bereits zugeschickten Kriterien für ein Mobilitätsgutachten Ihrer Einschätzung nach eine geeignet Grundlage für die Ausschreibung für ein Gutachten?
Grundsätzlich halten wir es für richtig, durch die Sozialverwaltung den Kreis der Bezugsberechtigten ermitteln zu lassen und dabei mehrere Alternativen aufzuzeigen.
Auch die anschließende Beratung der Ergebnisse des Mobilitätsgutachtens ist im Hinblick auf mögliche folgende Beschlüsse zur Einführung eines Sozialtickets auch aus unserer Sicht notwendig. Wichtig ist für uns dabei ein sehr zügiges Herangehen an dieses anspruchsvolle Projekt
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals eine gemeinsame Beratung mit den Mitarbeitenden in der gemeinderätlichen Projektgruppe Freiburg-Pass über Inhalt und Art der Erstellung dieses Gutachtens, wie auch bezüglich der Auswahl eines geeigneten Instituts vorschlagen, damit die Kompetenz der GemeinderätInnen und MitarbeiterInnen des Runden Tisches, die seit langem an diesem Thema arbeiten, der Sache zu gute kommen kann.
Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn Sie uns für ein erstes Treffen einige Terminvorschläge zukommen lassen könnten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Donnerstag, 5. Februar 2009
Arme ins Theater: Oper für 3,50 Euro (Badische Zeitung)
Mittwoch, 4. Februar 2009
Mo. 2.3. Gespräch mit Jürgen Höfflin (DGB) zu 1-Euro-Jobs
März um 17.00-18.30 Uhr im Veranstaltungsraum im Keller vom DGB
Haus, Hebelstr. 10, Freiburg. (12.02. war leider nicht möglich!)
Dienstag, 3. Februar 2009
Di. 24.2. "Motzabend"
Ort: Treffpunkt Freiburg, Schwarzwaldstr. 78, Freiburg (Zentrum Oberwiehre/Rückseite)


