Sonntag, 28. Juni 2009
S 16 AS 907/09 ER - Hartz IV Empfänger haben Recht auf Abwrackprämie Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf die staatliche Auto-Abwrackprämie von 2500
Arbeitslosengeld II: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Vorinstanz: Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 31. März 2009 - S 23 AS 547/09 ER
Quelle: Presse und Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Mai 2009 - L 7 AS 546/09 B ER
Hartz IV Empfänger: Jobcenter müssen Renovierungszuschlag vollständig übernehmen
Kassel/Berlin (DAV). Sieht der Mietvertrag eines Beziehers von Arbeitslosengeld II einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen vor, so ist dieser vollständig vom Jobcenter zu übernehmen.
Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. März 2008 (AZ: B 11b AS 31/06 R) teilen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Der Mietvertrag zweier Mieter, die Arbeitslosengeld II erhielten, sah einen „Anteil Instandhaltungskosten für vom Vermieter übernommene Schönheitsreparaturen“ von knapp 40 Euro monatlich vor. Das Jobcenter kürzte daraufhin die Summe, die es für die Miete zahlte. In dem Betrag, den ALG II-Bezieher erhielten, sei auch bereits ein Anteil für Instandhaltung und Reparatur der Wohnung in Höhe von rund 5,50 Euro monatlich enthalten. Dieser müsse auf die 40 Euro angerechnet werden.
Das Bundessozialgericht verurteilte das Jobcenter jedoch zur vollständigen Zahlung des Zuschlags. Mietzuschläge für Schönheitsreparaturen gehörten zu den „Unterkunftskosten“ und dürften nicht gekürzt werden. Der Anteil für Instandhaltung und Reparatur sei gedacht für kleinere Ausbesserungen, die der Mieter vornehmen müsse.
Quelle: Miete und Immobilien/Service/Recht - Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins - DAV
Wer schwanger ist darf sich eine eigene Wohnung nehmen
Dienstag, 23. Juni 2009
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen
die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde
ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender
ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der
Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen
und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit
der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im
Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher
Ausführungen zur Begründung bedürfe.
Mi. 24.6. Leiharbeit abschaffen - Film, Diskussion, Information
Mi 24.6. | 20 UHR | Egon 54 (Egonstr. 54)
Hiermit möchten wir auf eine Veranstaltung des Aktionsbündnis 'Leiharbeit abschaffen' hinweisen. Wir laden Sie recht herzlich zur Veranstaltung ein, und bitten Sie diese bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und freuen uns auf ihr kommen.
Das Aktionsbündnis "Leiharbeit abschaffen" lädt euch heute, 24. Juni um 20.00 Uhr zu einer Vorführung des Films "Leiharbeit Undercover" ein. Nach dem Film wird es einen Vortrag zur Leiharbeit geben, im Anschluß ist genug Zeit für Diskussionen. Auch wird es Infos zum geplanten Stadtrundgang am 1. Juli geben, bei dem wir neben dem für die unsäglichen Tarifverträge verantwortlichen DGB auch ein paar Zeitarbeitsfirmen einen Besuch abstatten wollen.
http://www.fau.org/ortsgruppen/freiburg/art_090608-145200
für das Aktionsbündnis 'Leiharbeit abschaffen'
es Grüßt die FAU-Freiburg
Kontakt:
FAU-Freiburg, c/o Infoladen KTS, Baslerstraße 103, 79100 Freiburg
www.fau.org/freiburg, faufr2@fau.org
Montag, 22. Juni 2009
Hartz IV Regelsatz: Prüfung der Verfassungswidrigkeit noch 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht?
Amtsgericht wegen Verweigerung von Beratungshilfe für Hartz IV–Bezieherin abgewatscht
Amtsgericht wegen Verweigerung von Beratungshilfe für Hartz IV–Bezieherin abgewatscht „Das Bundesverfassungsgericht hat eine vernünftige Entscheidung getroffen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit geringem Einkommen die Beratungshilfe in Rechtstreitigkeiten verweigert wird“, kommentiert Katja Kipping die Entscheidung der Karlsruher Richter, der Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin stattzugeben, der das Amtsgericht Zwickau die Unterstützung nach dem Beratungshilfegesetz verwehrt hatte. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: „Die Begründung des Amtsgerichts, man könne sich den Rat ja bei denen holen, mit denen man sich im Rechtsstreit befindet, ist völlig absurd. Jeder vernünftige Mensch lässt sich, wenn er sich hinsichtlich der Qualität eines Produkts unsicher ist, von unabhängigen Verbraucherschützern beraten. Er geht in diesem Fall nicht zum Anbieter des Produkts, der ihn ja möglicherweise übers Ohr gehauen hat. Dieser gesunde Menschenverstand scheint im zuständigen Amtsgericht nicht vorhanden gewesen zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleich noch eine zweite Watsche ausgeteilt. Die Ablehnung von Beratungshilfe damit zu begründen, dass auf diese Weise Kosten gespart werden könnten, sei nicht sachgerecht, so das Gericht. In einem Rechtstaat ist das Recht auf Rechtshilfe und Rechtsschutz keines nach Kassenlage.“ Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
Hartz-IV: Bei kurzem Zusammenleben muss Partner nicht immer zahlen
Arbeitslosengeld II: Darlehen für Mietkaution bei notwendigem Umzug
Donnerstag, 11. Juni 2009
Sind Veräusserungen von Haushaltsgegenständen, Blutspenden oder Geldgeschenke Einnahmen nach Paragraph 11 SGB II ?
Ein Hartz IV-Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen
Mittwoch, 10. Juni 2009
Urteil S 6 AS 2524/08 ER, Sozialgericht Freiburg zu 16 KdU-Bemühungen im Monat
Die Kammer verhehlt nicht, dass sie nicht völlig überzeugt ist, dass die Antragstellerin zu 1. wirklich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit nach Wohnungen sucht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Antragstellerin zu 1. versucht, die Zeit bis zum Wiedereintritt in ihre Stelle immer wieder zu überbrücken. Vor diesem Hintergrund wird die bloße Auflistung der Anrufe bei Wohnungsanbietern in der Zukunft nicht genügen: Die Antragsgegnerin zu 1. wird auch die entsprechenden Zeitungsausschnitte aufbewahren müssen, aus denen sich die Angebote ergeben, bei denen sie angerufen hat. Sie wird notieren müssen, was sie genau hinsichtlich welches Wohnungsangebots unternommen hat. Auch wird es nicht ausreichen, lediglich vier Eigenbemühungen pro Monat nachzuweisen. Realistischer dürften durchschnittliche Bemühungen um vier Wohnungen pro Woche sein. Wohnungsabsagen, weil ein Kinderspielplatz vor einem Fenster ist oder weil der Boden vergilbt ist, dürften in der Zukunft den Beweis, dass die Kostensenkung unmöglich oder unzumutbar ist, vereiteln.
...
Vollständiges Urteil S 6 AS 2524/08 ER
Samstag, 6. Juni 2009
Landessozialgericht BW: Gerichtsurteil zu KDU
*S 13 AS 4093/07*
*SG Freiburg*
*LANDESSOZIALGERICHT BADEN-WÜRTTEMBERG*
*Abdruck*
*Im Namen des Volkes*
*Urteil*
*in dem Rechtsstreit*
*xxx*
*- Klägerin und Berufungsbeldagte -*
*Proz.-Bev.: Rechtsanwalt Andreas Krumm,*
*Rotteckring 2, 79098 Freiburg*
*gegen*
*Arbeitsgemeinschaft Stadt Freiburg*
*vertreten durch die Geschäftsfiihrung*
*Lehenerstr. 77, 79106 Freiburg*
*- Beklagte und Berufungsklägerin -*
*Der 3. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in
Stuttgart*
*hat ohne mündliche Verhandlung am 21.01.2009 durch*
*den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht Straub,*
*die Richterin am Landessozialgericht Graf-Böhm und den Richter am
Sozialgericht Kaißer*
*sowie durch die ehrenamtlichen Richter Hans Dinse und Rüdiger
Strobel*
*für Recht erkannt:*
*Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 13. August*
*2008 wird zurückgewiesen.*
*Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch flur das Berufungsverfahren.*
*Die Revision wird zugelassen.*
*Tatbestand*
*Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin höhere Unterkunftsleistungen nach § 22*
*Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 15.06. bis 31.08.2007 zustehen.*