Samstag, 31. Oktober 2009

Datenskandal der BA – Erwerbslose sollten Datenherausgabe stoppen und Dritten die Weitergabe untersagen

Bonn – Nach den bekannt gewordenen Datenpannen bei der Bundesagentur für Arbeit rät das Erwerbslosen Forum Deutschland allen Hartz IV-Beziehern nur noch absolut notwenige Daten heraus zu geben und beteiligten Dritten die Weitergabe von Daten zu untersagen. „Wir sehen uns zu diesem Schritt veranlasst, nachdem offenbar Mitarbeiter der Hartz IV-Behörden ein äußerst gestörtes Verhältnis zum Sozialdatenschutz haben. Dies wird durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, indem sie sich über Bedenken von Datenschützern hinweg setzt und trotzdem ihr System zum Einsatz bringt. Damit versucht die BA faktische Voraussetzungen für die Aushöhlung des Sozialdatenschutzes zu schaffen. Wir fordern den Rücktritt von Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise, als Konsequenz für den nicht wieder gut zu machenden Schaden“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. mehr:

Freitag, 30. Oktober 2009

Hartz IV Schüler müssen Monatskarte bezahlen

Unerhörtes Urteil vom Bundessozialgericht: Schüler, die in sog. Hartz IV Familien leben, müssen die Monats-Fahrkarten selbst bezahlen. mehr:

Online-Stellenbörse, Datenschützer kritisiert sorglose Bundesagentur

Die Internet-Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit hat nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ein ernstes Datenschutzproblem. Demnach kann sich praktisch jeder illegal Zugang zu vertraulichen Bewerbungsunterlagen verschaffen, Kontrollen finden nicht statt.

Mehr:

Hartz-IV-Skandal: Zehntausende Arbeitsvermittler konnten intimste Daten einsehen

Die Bundesagentur für Arbeit hat Zeitungsberichten zufolge weit größere Datenschutzprobleme als bekannt. Sie setzt ein Computersystem ein, über das gut 100.000 Mitarbeiter unter anderem Suchtkrankheiten, Verschuldung und Familienprobleme von Hartz-IV-Empfängern abrufen konnten. mehr:

Dienstag, 27. Oktober 2009

Jahrelanger Betrug bei Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern auf Grund von falschen Daten?

Hartz IV-Eckreglesatz offenbar mit gefakten Daten zurecht gebogen Bonn - Die Berechnungen des Hartz-IV-Eckregesatz basiert offenbar auf fragwürdigen Datensätzen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen im Normenkontrollverfahren zur Höhe der Sätze Hinweise vor, dass bereits die – für die Kalkulation entscheidende – “Einkommens- und Verbrauchsstichprobe” mangelhaft sein könnte. Dies berichtete SPIEGEL-ONLINE (24.10.2009). Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von vorsätzlichem jahrelangem Betrug an Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern, sollten sich die Angaben bewahrheiten. Zur Bestimmung des „soziokulturellen Existenzminimums” wird dabei das unterste Fünftel der Einkommensbezieher zum Vergleich herangezogen. Sozialhilfebezieher werden dabei ausgeklammert, damit keine „Selbstreferenz“ entsteht, was die Ergebnisse verfälschen würde. Genau dies scheint den Angaben zur Folge jedoch passiert sein. Laut einem Gutachten, das einer der Kläger nun vorgelegt hat, haben 52 Prozent dieser Referenzhaushalte angegeben, keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dies könnte ein Indiz sein, dass die Vergleichsgruppe doch zur Hälfte aus Sozialhilfeempfänger bestand, die von GEZ befreit sind. „Damit wäre auch zu verstehen, warum trotz, aller plausiblen Erklärungen der Stichprobe von Seiten der rot-grünen und schwarz-roten Regierungen, der Eckregelsatz nie reicht. Es besteht aber auch de Verdacht, dass jahrelang Hartz IV-Bezieher und womöglich schon jahrelang vorher Sozialhilfebezieher systematisch betrogen wurden. Bei 52 Prozent fehlerhafter Daten, wäre die Stichprobe falsch und darf nicht verwendet werden. Uns wird damit auch klar, warum es zischen unseren und anderen Berechnungen ´so derartige Differenzen gab, was das soziokulturelle Existenzminimum angeht. Aber auch Wohlfahrtverbände müssten hiernach neue Berechnungen aufstellen, die in Richtung 500 Euro gehen. Sollten die Angaben stimmen, hat die neue Regierung die moralische Verpflichtung Wiedergutmachungen in mehren Milliarden Euro zu leisten und dies auch bei den Asyl- und Sozialhilfebeziehern, deren Eckregelsätze auch von der Einkommens- und Verbraucherstichprobe(EVS) abhängen”, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland

Montag, 26. Oktober 2009

Auszug aus Koalitionsvertrag im Bezug ALG II + Soziales

Hier findet ihr die wesentlichen Stellen im Koalitionsvertrag im Kontext SGB II. Fast alle Punkte haben gravierende Auswirkungen, besonders die getrennte Trägerschaft wird ein Alptraum werden. Auch wenn sich die Regierung nach der Position des BVerfG zur Regelleistung und Menschenwürde voraussichtlich jedwede Regelleistungskürzung von der Backe schmieren kann, wird der Angriff zur Leistungskürzung voraussichtlich über die Pauschalierungen der KdU und Heiz- und Nebenkosten kommen. Außerdem wird überlegt, Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammenzulegen, Beratungshilfe zu effektiveren dieser Katalog spricht für eine Vielzahl von Angriffen auf Mindeststanddarets. Eine erste unvollständige Zusammenstellung gibt es hier:

ARGE Kundenzufriedenheitsumfrage zur Nachahmung

Es gab eine Reihe Anfragen von interessierten Organisationen, ob wir das Formular unserer Umfrage nicht für Nachahmung zur Verfügung stellen können, dieser Aufforderung möchte ich gerne nachkommen und es als editierbares RTF-Dokument zur Verfügung stellen, es ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Kundenzufriedenheitsumfrage_dt02.rtf und darf explizit verwendet werden.

ARGE Planungsbrief 2010

Der Planungsbrief isrt das zentrale Steuerungsinstrument der SGB II - Leistungsgewährung. Durch einen IFG - Antrag musste die BA nun den Planungsbrief für 2010 „rausgerücken“. Dadurch ist im Groben und ausgehend von der derzeitigen Rechtslage klar, wie die BA sich die SGB II-Leistungsgewährung 2010 vorstellt. Der Planungsbrief ist hier zu finden:

Regelleistungen vor dem Bundesverfassungsgericht

Es ist klar geworden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Kinderregelleistungen, sondern genauso die Erwachsenen Regelleistungen prüfen wird. Die Regierungsvertreter sind wohl in der Anhörung ziemlich ins Schleudern gekommen und die willkürliche Festlegung der Regelleistung ist offenbar geworden. Dazu gibt es auf der Seite eines Tachelesprozessbeobachters einen sehr umfassenden Bericht:  http://www.400-euro.de/bverfg.html

Ferner haben wir auf der Tachelesseite eine umfangreiche Stellungnahme einer von dem Kläger eingebrachten Stellungnahme veröffentlicht, aus der das Ausmaß und die Details der Manipulationen der Bundesregierung öffentlich werden, diese ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Ermittlung_Regelleistungen_Stellungnahme.aspx

Außerdem ein Grußwort und auch Kurzeinschätzung des Klägers Thomas Kalley an die soziale Bewegung und Betroffenen unter dem Motto: "Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!", dieses ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Verfassungsgericht_Stellungnahme_Kalley.aspx

Schließlich noch eine erste Kurzeinschätzung von mir dazu auf der Tachelesseite, in der es um erste politische Einschätzungen geht und aber auch um die Frage, inwieweit Überprüfungsanträge jetzt Sinn machen.

Zur Frage der Überprüfungsanträge eine vorläufige Einschätzung der rechtlichen Lage: Es gab am 20. Oktober eine mündlicher Erörterung und keine Urteilsverkündung. Der Ausschluss eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X über § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III gilt damit nicht ab dem 20. Oktober, wie wir es zunächst auf der Tachelesseite eingeschätzt hatten, sondern erst ab Urteilsverkündung, voraussichtlich im Januar 2010. Es ist demnach weiterhin bis zur Urteilsverkündung möglich Überprüfungsanträge zu stellen!

Weiterhin sind die Chancen gestiegen, dass das BVerfG feststellt, die Regelleistungen seien verfassungswidrig und auch für die Vergangenheit neu zu bemessen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, rechtzeitig einen Überprüfungsantrag zu stellen oder neu erlassene Bescheide mit Widerspruch anzugreifen, um etwaige Ansprüche rückwirkend zu sichern.

Wir werden nun die bereits veröffentlichten Überprüfungsanträge überarbeiten und an die neue Situation anpassen. Außerdem werden wie sie um Musterwidersprüche gegen neu erlassene laufende Bescheide und gegen abgelehnte Überprüfungsanträge ergänzen sowie die zugehörigen Verfahrenstipps bereitstellen.

Mehr dazu hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/HartzIV_Verfassungsgericht.aspx

Freitag, 23. Oktober 2009

Badische Zeitung: "Schöner wohnen mit Hartz IV"

Sie saßen vor dem Rathaus im Zelt und standen am Bollerwagen – mit Transparenten wie "Schöner wohnen mit Hartz IV". Wenn’s nach dem "Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" geht, soll sich der neue Gemeinderat auf eine Diskussion von Anfang an einstellen: Über die vom Gemeinderat festgelegten Mietobergrenzen für Menschen, die mit Arbeitslosengeld II leben. Darum überreichten Vertreter des "Runden Tischs" gestern vor der ersten Gemeinderatssitzung den Fraktionen und Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach (SPD) ihr Fazit einer Aktion.



>> Weiteres Video zur Aktion

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Gottesdienst im Freiburger Münster am 27.10.09 um 18.30 Uhr

Liebe Freund/innen von KunstHartz,

ich möchte Sie/euch alle herzlich einladen zu einem Gottesdienst im Freiburger Münster am 27.10.09 um 18.30 Uhr, den Künstler von KunstHartz und der Bettlerchor des Theaters Freiburg mit gestalten werden. Der Gottesdienst findet zum Gedenken an
verstorbene Menschen von der Straße und ihren Helfern statt.

Da wir uns auch in diesem Bereich engagieren, wurden wir von der Caritas-Anlaufstelle für Menschen ohne Wohnsitz "Pflasterstub" gebeten, einen künstlerischen Beitrag zum Gottesdienst zu leisten.

Wir freuen uns, dass sich auch der Bettlerchor des Theaters Freiburg bereit erklärt hat, uns hierin tatkräftig zu unterstützen.

Durch den Gottesdienst führt Bischof Uhl, der uns auch bei der Auswahl geeigneter Beiträge behilflich war. Es wäre schön, wenn dieses Gedenken auch Ihre/eure Unterstützung fände.

Bundessozialgericht - Verwirkung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II?

Der 1961 geborene Kläger arbeitete als Auszubildender in einem Dentallabor. Von Februar 2005 bis Januar 2006 bezog er von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld (Alg) nach dem Sozial­gesetzbuch Drittes Buch (SGB III), zunächst in Höhe von monatlich 113,10 Euro und ab Oktober 2005 Arbeits­losengeld in Höhe von 126,30 Euro. Am 9. Juni 2005 sprach der Kläger bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular aus­gehändigt, auf das im Feld “Tag der Antragstellung” der Stempel “9.6.05″ aufgebracht wurde. Persön­liche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr ausgefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 3. Januar 2006 Arbeitslosengeld II; das Begehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 9. Juni 2005 zu erbringen, wurde von dem Beklagten abschlägig beschieden. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Sozialgericht Erfolg; das Landessozialgericht hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger habe zwar am 9. Juni 2005 wirk­sam einen Antrag gestellt; dem stehe auch nicht entgegen, dass bei der Vorsprache an diesem Tag keine weiteren Daten aufgenommen worden seien. Die mit dem Antrag des Klägers vom 9. Juni 2005 geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber durch Verwirkung erloschen. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine Ansprüche weiter zu ver­folgen. Insbesondere habe er das aus­gefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antrag­stellung vorgelegt. Mit der Revision macht der Kläger geltend, das Landessozialgericht habe den aus dem bürgerlichen Recht abgeleiteten Grundsatz der Verwirkung unzutreffend angewandt. Hierfür sei erforderlich, dass bei dem Leistungsempfänger ein illoyales Verhalten vorliege, was hier nicht der Fall sei. Soweit bei einem Antrag auf Sozialleistungen klare und sachdienliche Angaben fehlten, dürfe der Antrag nicht einfach abgelehnt oder zurückgestellt werden. Vielmehr müsse der Leistungsträger dem Antragsteller bei der konkreten Wahrnehmung seines Rechts in dem nach den Umständen des Einzelfalles gebotenen Umfang behilflich sein. Im vorliegenden Fall habe sich die Beklagte bei der Abgabe des Antragsformulars offensichtlich keine Auf­zeichnungen darüber gemacht, dass er ‑ der Kläger ‑ einen mündlichen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt habe. Bei unzulänglicher Mitwirkung des Antragstellers dürfe sich der Leistungsträger aber nur der Instrumente der §§ 60 ff SGB I bedienen. Da der Beklagte hiervon keinen Gebrauch gemacht habe, sei er verpflichtet, Arbeitslosengeld II ab Antragstellung zu erbringen. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts wird am Mittwoch, dem 28. Oktober 2009 um 11.45 Uhr (Saal I) im Verfahren B 14 AS 56/08 R nach mündlicher Verhandlung über die Revision des Klägers entscheiden. Hinweis zur Rechtslage § 37 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. … § 41 SGB II
(4) Satz 4: Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. § 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdien­liche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. § 66 SGB I
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er­schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. … Az.: B 14 AS 56/08 R Quelle: Bundessozialgericht - Pressestelle

Wohnungskündigung unzulässig, wenn Jobcenter unpünktliche Zahlung verschuldet

Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht “Die Entscheidung ist richtig. Unpünktliche Mietzahlungen des Jobcenters dürfen nicht zu einer Kündigung des Mieters führen”, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 64/09). “Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern im Jobcenter auftreten, dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden.” Ein Vermieter hatte seinen Mietern fristlos gekündigt, weil die Mietzahlungen nicht zu Beginn des Monats, sondern am 11. April, 7. Mai, 6. Juni bzw. 8. Juli und damit unpünktlich eingingen. Die Mietzahlungen erfolgten durch das Jobcenter. Obwohl der Mieter das Jobcenter auf die Abmahnung des Vermieters hinwies, änderte die Behörde ihr Verhalten nicht und zahlte weiterhin unpünktlich. Siebenkotten: “Wichtig ist, dass der Bundesgerichtshof auch klarstellt, dass sich der Mieter das Verschulden des Jobcenters nicht zurechnen lassen muss und dass es keinen Unterschied macht, ob die Miete an den Hilfebedürftigen selbst oder direkt an den Vermieter gezahlt wird.” Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. - Pressestelle

Armut: Abrechnung in Karlsruhe

Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wurde. Ausgangspunkt der Berechnung war ein scheinbar harmloser Datensatz des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden. Darin hatte die Behörde zusammengefasst, wofür die einkommensschwächsten 20 Prozent der alleinlebenden Deutschen ihr Geld ausgeben und über welches Vermögen sie verfügen. Die Daten beruhten auf der sogenannten Einkaufs- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre stattfindet. 2003 landeten sie in einer Bonner Zweigstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, im Referat V B4. Mit Hilfe der Wiesbadener Daten sollten die Mitarbeiter im Auftrag der Bundesregierung einen angemessenen Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger ermitteln und anschließend daraus die Bezüge für Lebenspartner und Kinder ableiten. Dafür sollten sie prüfen, welche Ausgaben der einkommensschwächsten Single-Haushalte mutmaßlich überflüssig sind und nicht zu einem "soziokulturellen Existenzminimum" gehören, das der Sozialstaat arbeitslosen Menschen gewährleisten soll. Die Bundesregierung hatte auch schon eine Vorstellung, was einem Erwachsenen vermutlich reichen könnte: 345 Euro plus Heizung und Miete. Die Beamten gingen nach der Top-Down-Methode vor, die in vielen Unternehmen beliebt ist: Das gewünschte Ergebnis wird vorgegeben, und anschließend werden die Parameter so lange manipuliert, bis die Rechnung aufgeht. So ähnlich verfuhr jetzt notgedrungen auch das Referat V B4. Man rechnete so lange, bis man bei 345 Euro gelandet war. Um sicherzugehen, wurde der Betrag vorsorglich am 24. Dezember 2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. "Mit Rechtsstaatlichkeit hatte diese Reihenfolge natürlich gar nichts zu tun", sagt die Darmstädte Rechtsprofessorin Anna Lenze.

Quelle: Spiegel Online
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,druck-655928,00.html

Karlsruhe rüttelt an Hartz-IV-Sätzen

Die geltenden Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger drohen vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Die Richter des Ersten Senats äußerten in der mündlichen Verhandlung am Dienstag massive Zweifel, ob die Hartz-IV-Sätze für Kinder und Alleinstehende den Bedürfnissen der Empfänger gerecht werden.

Quelle: FTD
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:milliardenrisiko-karlsruhe-ruettelt-an-hartz-iv-saetzen/50026197.html

Freitag, 16. Oktober 2009

OFFENER BRIEF: Das Recht aller BürgerInnen Freiburgs auf ein eigenes Giro-Konto muss umgehend umgesetzt werden.


Sehr geehrter Herr Dr. Salomon,

ein Girokonto ist eine unverzichtbare Voraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dieses Recht wird auch in Freiburg oft ausgerechnet solchen Menschen verwehrt, die aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit und daraus resultierender Folgeprobleme bereits unterhalb der Armutsgrenzen leben müssen. (Vgl. BZ Artikel vom 22.08.2009 "Das Recht auf ein Guthabenkonto für jedermann")

Bereits im Jahr 1995 hat sich die gesamte Kreditwirtschaft - also Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken - bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. In der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) heißt es wörtlich: "Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern."

Gesetzlich verankert wurde dieser Anspruch jedoch nur in den Sparkassenverordnungen aller neuen und einiger alter Bundesländer (Nordrhein -Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein).

Auch wenn dieses Recht für Baden-Württemberg (noch) nicht gesetzlich verankert ist, halten wir es für dringend geboten, entsprechend der "Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" (siehe Anlage) das Recht auf ein Guthaben-Giro-Konto für Freiburg umgehend zu realisieren.

In einem ersten Schritt sollte unseres Erachtens die Sparkasse Freiburg als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut dieses Recht umfassend in ihrer Sparkassenverordnung verankern und damit ein positives Signal setzen, im Sinne einer "Verantwortung für die Gemeinschaft", wie die Sparkassen-Finanzgruppe selber mit Ihrem Anspruch wirbt.

Als Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Sparkasse Freiburg bitten wir Sie, dieses Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen und die Realisierung auf den Weg zu bringen.

Mit der Umsetzung dieses Rechts würde die Kommune u. E. ihrer Pflicht nachkommen, Ausgrenzung zu vermeiden und allen Bürgerinnen und Bürgern eine Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrer Stadt zu ermöglichen.


Nachrichtlich an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat, den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg und an die örtliche Presse.

Donnerstag, 15. Oktober 2009

Verlust von Arbeitslosengeld II bei großer Erbschaft

Verfügt ein Erblasser zu Gunsten eines „Hartz IV“- Leistungsbeziehers, dass die Erbschaft nur insoweit ausgezahlt wird, als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen weiterhin bezogen werden können, darf die Grundsicherungsbehörde gleichwohl ihre Leistungen einstellen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 52-jährigen Langzeitarbeitslosen aus Dortmund, der von seiner Mutter eine Erbschaft im Wert von rund 240.000,- Euro gemacht hat. In ihrem notariellen Testament hatte die Mutter verfügt, ihr Bruder habe als Testamentsvollstrecker und Nacherbe dafür Sorge zu tragen, dass der Nachlass möglichst erhalten bleibe und ihr Sohn als Vorerbe in den Genuss der Früchte des Nachlasses komme, ohne dass ihm öffentliche Zuwendungen verloren gingen. Geldbeträge u.a. für Geschenke zu Feiertagen, Urlaube, Kleidung, die Befriedigung geistiger und künstlerischer Bedürfnisse, Hobbys, Mitgliedschaften in Vereinen und für gesundheitliche Belange könnten ausgezahlt werden, soweit dies nicht zur Anrechnung auf Zuwendungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch führe. Das JobCenter/ Arbeitsgemeinschaft Dortmund stellte daraufhin die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) ein. Das Sozialgericht Dortmund lehnte es ab, die Behörde im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Weiterzahlung von Alg II zu verpflichten. Der Antragsteller könne kurzfristig seinen Lebensunterhalt durch die Verwertung von in seinem Besitz befindlichen Aktien sicherstellen. Zur Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit sei er gehalten, das sittenwidrige Testament anzufechten. Die Testierfreiheit könne nicht so weit gehen, dass dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten wie Hobbys und Reisen aus dem Nachlass finanziert würden, während für den Lebensunterhalt der Steuerzahler aufkommen solle. Anders als in Fällen des sog. Behindertentestamentes benötige der gesunde und erwerbsfähige Antragsteller nicht die Fürsorge seiner Mutter, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Quelle: Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 25.09.2009, Az.: S 29 AS 309/09 ER

Dienstag, 13. Oktober 2009

Stadt Freiburg zur Anfrage der Fraktion Unabhängiger Listen bzgl. Mietobergrenze



Do 15.10. 19:00 Uhr - Umland-Initiative trifft sich im Treffpunkt Freiburg

Ort: Freiburg im Breisgau, Germany
Liebe an der Umland-Initiative des RUNDEN TISCHES Interessierte, wir laden alle Interessierten ein zum nächsten Treffen am kommenden Donnerstag, 15. Oktober 09 ab 19 Uhr im Treffpunkt Freiburg. Hauptsächlich wird es darum gehen, von welchen Reaktionen auf Einladungen an einige Einrichtungen im Kreis zu berichten sein wird, und welche weiteren Möglichkeiten wir sehen, unser Anliegen unter die Leute zu bringen.

Samstag, 10. Oktober 2009

Ab sofort 3 Monate Badische Zeitung für nur 9 Euro je Monat für InhaberInnen des FreiburgPasses

Wir begrüßen es sehr, dass die Badische Zeitung allen InhaberInnen des FreiburgPasses ein Abo zu einem deutlich ermäßigten Preis anbietet und bitten Sie, Ihre LeserInnen darüber zu informieren.

Der Weg zu diesem Abo ist sehr einfach:

Von der Homepage des Runden Tisches www.runder-tisch-freiburg.de oder der Stadt Freiburg www.freiburg.de wird ein Pdf-Bestellformular heruntergeladen und ausgefüllt zur BZ gebracht, geschickt oder gefaxt - jeweils mit der Kopie des eigenen FreiburgPasses.

Den FreiburgPass gibt es übrigens bei der ARGE Freiburg oder dem Sozialamt der Stadt Freiburg für alle Berechtigten.

Wir bitten, in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass auch das Freiburger Theater in die neue Spielzeit mit einem deutlich ermäßigten Angebot für InhaberInnen des FreiburgPasses hineingeht: Statt bisher 7 Euro pro Vorstellung müssen nur noch 3,50 Euro als Eintrittspreis bezahlt werden. (Unsere ausführlichere Info dazu schicken wir als Anlage nochmals mit).

Formular: BZ-Abo für FreiburgPass-Inhaber, 9 Euro je Monat

Ja, ich bestelle das BZ-FreiburgPass-Abo (3 Monate für je 9 Euro pro Monat). Die Lieferung der Badischen Zeitung endet danach automatisch, ich gehe keine längere Verpflichtung ein. Ich oder im selben Haushalt lebende Personen sind in den letzten drei Monaten nicht Bezieher der Badischen Zeitung gewesen. Eine Kopie des FreiburgPasses füge ich der Bestellung bei bzw. reiche ich schnellstmöglich nach. 

Bestellformular >>

Badische Zeitung: Problem für Wohnungslose

Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze" fordert vom neuen Gemeinderat eine neue Diskussion über die Mietobergrenzen für Menschen, die mit Arbeitslosengeld II leben (die BZ berichtete). Besonders schlecht ist die Lage von Wohnungslosen, die einen Weg aus der Wohnungslosigkeit suchen, kritisieren die Vertreter des "Runden Tischs".

Den ganzen Artikel lesen:

Bürgergeld der FDP = Regelleistungsabsenkung

Die FDP will das Bürgergeld 662 EUR für Erwachsene. Davon seien Miete, Heizung, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Lebensunterhalt, Mehrbedarfe, Kleidung, Hausrat, medizinische Bedarfe schlichtweg alles zu begleichen. Wer nicht damit auskommt, soll arbeiten gehen, so die Logik der FDP, wer nicht arbeiten kann oder keine Arbeit bekommt, der bleibt auf der Strecke. Damit hätten wir den Wunschtraum der Regelleistungsabsenkung auf rund 225 EUR oder weniger, wie Gunkel (Ex-BDA Vorsitzender) noch vor zwei Jahren (in der FAZ vom 13.3.06) gefordert hat. "Aus verfassungsrechtlichen Gründen spricht nichts gegen eine Senkung des Regelsatzes auf 225 ", dies wäre "unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen".

(Rechenweg: 662 - 140 Kranken- und Pflegeversicherung - 300 Miete und Heizung = 222 zum Überleben). Damit hätten wir aber auch die Aufgabe des Sozialstaatprinzips und der Menschenwürde in diesem Lande.

Dazu möchte ich nur anmerken, ich denke es wird Zeit das ein Ruck durch dieses Land geht, der sich spürbar gegen solche Projekte wendet.

Quelle: Harald Thomé, Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal

Anstehende Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen am 20. Okt.

Am 20. Okt. wird das BVerfG zu der Höhe der Regelleistungen im SGB II entscheiden. Diese Entscheidung verspricht in verschiedener Hinsicht wichtig zu sein. Die Entscheidung könnte jedwede Überlegung hinsichtlich des neoliberalen Bürgergelds sofort vom Tisch wischen, wenn sich das BVerfG hier klar und eindeutig positioniert. Insofern ist der Termin kurz nach den Wahlen hervorragend gewählt. Dann wird es erstmalig zu einer juristischen Überprüfung und Bewertung kommen wie das BVerfG sich folgende Definition vorstellt: „der Staat ist aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 – Az.: 1 BvL 20/86 u.a. = BVerfGE 82, 60, 85)“ und ob das mit den SGB II - Regelsätzen erfüllbar ist oder halt auch nicht.
Ferner wird die Frage zu klären sein, dass die Bundesregierung die Regelsätze politisch in Form eines Betrages festgelegt hat und das sie erst später diesen Betrag durch die EVS sich hat bestätigen lassen. Schließlich geht es noch um die Frage, ob die Regelung der Pauschalierung und des Ausschlusses der Öffnung, bzw., individuelle Erhöhung der Regelleistung verfassungskonform ist.
Es wird also am 20. Okt. um eine Reihe entscheidender Punkte gehen und vor allem ob der Generalangriff auf das Sozialstaatsprinzip durch das Bürgergeld dort schon im Ansatz scheitert.

Zur BVerfG - Entscheidung eines Hintergrundmaterial:
- Interview mit dem Kläger:  http://www.hartz4-plattform.de/images/Interview_09.10.09.pdf
- Interview mit Prof. Arne Lenze: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1047161/
- Artikel von Prof. Arne Lenze dazu: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RegelleistungenKinder.aspx
- Interview mit Richter vom LSG Hessen Dr. Jürgen Borchert: * http://www.freilaw.de/journal/de/ausgabe_12/12_Borchert_Interview.pdf
- Diverses Stellungnahmen von Verbänden, Regierungen, Ministerien zur Verfassungsbeschwerde: http://www.harald-thome.de/download.html >>> Sonderinfo: Material zur Entscheidung Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen und als letztes: Rückwirkend Ansprüche sichern? - Rechtliche Tipps zur anstehenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über die Regelleistungen, hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Freitag, 9. Oktober 2009

Di 13.10. 19:00 Plenum im Zentrum Oberwiehre (ZO)

Liebe TeilnehmerInnen am RUNDEN TISCH,
und an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Interessierte,

zum Plenum des RUNDEN TISCHES am Dienstag, 13. Oktober 2009, von 19.00 bis 21.00 Uhr laden wir Euch herzlich ein. Das Plenum wird wie immer in den Räumen des "Treffpunkts" im ZO (Zentrum Oberwiehre) stattfinden.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 20. Oktober zur Höhe der Hartz IV-Leistungen

Es geht um ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 20. Oktober zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen. Der Bericht sagt aus, dass - im Falle eines positiven Urteils - nur diejenigen rückwirkende Leistungen erhalten, die bis zum 20. Okt. einen Widerspruch gegen die bisherige Höhe ihrer Leistungen eingelegt haben.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

Aktion zu Mietobergrenzen - Brief von Kirchbach


Dienstag, 6. Oktober 2009

Badische Zeitung: Ulrich Lang neuer Chef der Arge

Die Arge hat einen neuen Leiter. Ulrich Lang führt die Einrichtung, die für das Arbeitslosengeld II zuständig ist. Seine wichtigste Aufgabe: Das ramponierte Ansehen der Arge aufzupolieren.

Den ganzen Artikel lesen:

Montag, 5. Oktober 2009

Arbeitslosengeld II-ARGE darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen

Arbeitslosengeld II-ARGE darf Betriebskostennachzahlung nicht pauschal ablehnen Einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem nunmehr bekannt gegebenen Urteil vom 2. September 2009 entschieden. Die 57 Jahre alte Klägerin aus Dresden lebte mit ihrer damals 16 Jahre alten Tochter von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine Betriebskostennachzahlung von knapp 250 €. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten durch die ARGE Dresden. Die Behörde lehnte zunächst ab. Im Widerspruchsverfahren bewilligte sie 75 €. Auch das hielt sie später für zu viel. Aus der Abrechnung ergebe sich im Einzelnen, dass die Klägerin über das Jahr gesehen Warmwasserkosten von knapp 400 € gehabt habe. Diese müsse sie selbst tragen. Die ARGE übernehme nur die kalten Betriebskosten und die reinen Heizkosten. Die Klägerin zog vor das Sozialgericht Dresden und hatte nun Erfolg. Die 34. Kammer des Sozialgerichts weist darauf hin, dass die ARGE nur die Übernahme der reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung ablehnen darf. In der Betriebskostenabrechnung waren unter „Warmwasserkosten“ aber auch die Kosten für Warmwasserzähler, Mietservicegebühr, Heizkostenverteiler, Pumpenwartung, Kundendienstgebühr und vor allem die Kosten für das Wasser (Kaltwasser) als solches enthalten. Daher durfte die ARGE hier nur eine sogenannte „Warmwasserpauschale“ abziehen. Die ARGE wurde zur Übernahme weiterer 165 € verurteilt.
Az.: S 34 AS 634/08 (nicht rechtskräftig) Quelle: Sozialgerichts Dresden - Pressestelle

Freitag, 2. Oktober 2009

Volle Unterkunftskosten auch bei unwirksamer Mietvertragsvereinbarung

Bundessozialgericht gibt Hartz-IV-Empfänger Recht

„Die Entscheidung ist richtig. Das Jobcenter bzw. die Behörden müssen auch dann die Wohn- und Unterkunftskosten in voller Höhe zahlen, wenn sich herausstellt, dass eine Vereinbarung in einem Staffelmietvertrag unwirksam ist“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundessozialgerichts (B 4 AS 8/09 R).

Das Jobcenter hatte ursprünglich der dreiköpfigen Familie die Miete in Höhe von 525,61 Euro für ihre 65 Quadratmeter große Wohnung gezahlt. Als aber aufgrund des Staffelmietvertrages die erste Mieterhöhung in Höhe von 23 Euro fällig wurde, weigerte sich das Jobcenter mit der Begründung, die Staffelmietvereinbarung sei unwirksam. Das Bundessozialgericht entschied jetzt, dass die Behörde Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen hat. Allenfalls könnte das Jobcenter die Familie zur Senkung von unangemessen hohen Kosten auffordern. Dann müsste den betroffenen Mietern die Rechtslage so deutlich gemacht und erklärt werden, dass die ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchsetzen können.

Lukas Siebenkotten: „Die Bewertung durch das Gericht ist sachgerecht und vernünftig. Nach unseren Erfahrungen ist es aber so, dass viele Ämter und Behörden mit den mietrechtlichen Problemen oft überfordert sind und häufig nicht wissen, ob Vermieter- bzw. Mieteransprüche zu Recht bestehen oder nicht. Gut wäre es auch, wenn in vergleichbaren Fällen von Anfang an sichergestellt würde, dass Mieter vor Unterschrift unter einen Mietvertrag, vor Zahlung einer Mieterhöhung oder eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung eine Rechtsberatung erhielten. Wir, das heißt unsere 322 örtlichen Mietervereine in Deutschland, bieten den zuständigen Behörden an, die Wohnungsfragen zu klären und die Beratungen durchzuführen.“