An Herrn
Bürgermeister von Kirchbach
nachrichtlich an die ARGE Freiburg
und an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat
Sehr geehrter Herr von Kirchbach,
der Freiburger Gemeinderat beschloss am 05.05.2009 eine 6-Monats-Frist für Wohnungsbewerbungen von BezieherInnen von ALG 2 in einem Mietprüfungsverfahren, „wenn nach 4 Nachweisen innerhalb eines Monats festgestellt wird, dass eine entsprechende Wohnung auf dem Wohnungsmarkt nicht gefunden werden kann bzw. nicht nachweisbar ist“.
Dieser Beschluss wurde von den GemeinderätInnen offensichtlich so interpretiert, dass dadurch die ausufernden Forderungen nach Wohnungsbewerbungen ein Ende fänden, die in keiner Weise dem Angebot an verfügbaren Wohnungen zu Preisen unterhalb der Freiburger MOG entsprachen.
Im Sommer 2009 machte der Runde Tisch darauf aufmerksam, dass trotz dieses Beschlusses noch im Juli 2009 von einer Betroffenen 35 Wohnungsnachweise für etwa ein halbes Jahr verlangt wurden.
Auf unseren Protest hin wurde dieses Verlangen zurückgenommen, und öffentlich erklärt, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall gewesen sei, und dass entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss nach 4 Bewerbungen innerhalb eines Monats die Betroffenen ein halbes Jahr Ruhe hätten. Inhaltlich Gleiches wurde auch von Ihnen mündlich, wie auch schriftlich bestätigt.
Von Ausnahmen von dieser Regel war dabei nie die Rede.
Umso erstaunter musste der Runde Tisch feststellen, dass der Leiter der ARGE, Herr Lang, uns mitteilte:
„Bei atypisch hohen Mieten kann von der 6-Monats-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren wurde in der Arbeitsanleitung nach Absprache mit der Amtsleitung des Sozial- und Jugendamtes sowie des Rechtsamtes festgeschrieben.“,
und: „Insgesamt fallen höchstens 10% der Fälle im Mietprüfverfahren unter diese Regelung. Diese Praxis wurde durch das Rechtsamt der Stadt Freiburg geprüft, mit dem Sozial- und Jugendamt sowie dem Dezernat III abgestimmt und wird seit Mitte 2009 so angewandt“
Unserer Bitte nach Einsicht in die Arbeitsanleitung wurde seitens der ARGE nicht entsprochen.
Wir bitten Sie deshalb um Aufklärung darüber,
auf welcher rechtlichen Grundlage in bis zu 10% der Fälle von der öffentlich bekannt gemachten Regelung abgewichen wurde, inwiefern die Fraktionen bzw. die beschließenden GemeinderätInnen über die offensichtlich nachträgliche vom allgemeinen Verständnis abweichende Interpretation des GR-Beschlusses vom 5.5.2009 unterrichtet wurden, wie Sie diesen Vorgang politisch bewerten, durch den wiederum viele MitbürgerInnen in Freiburg gezwungen werden, sich auch für „unangemessene Wohnungen“ zu bewerben, weil es „angemessene Wohnungen“ bei weitem nicht in der geforderten Anzahl gibt.
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort,
Mit freundlichen Grüßen
Für den Runden Tisch