An die
Schulleiterinnen und Schulleiter
der Freiburger Schulen
nachrichtlich an die ARGE Freiburg und die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald,
an die Schulbürgermeisterin und an den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat sich als notwendig herausgestellt, den Schulleitungen und Kollegien der allgemeinbildenden Schulen eine Art Handwerkszeug zum korrekten Umgang mit Familien, die von ALG II leben, an die Hand zu geben, um immer wieder entstehenden Irritationen der Betroffenen mit der Arbeitsgemeinschaft Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald (im folgenden: ARGE) künftig vorzubeugen.
Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen, das beiliegend INFO-Blatt an Elternbeiräte, Förderverein und KollegInnen weiterzugeben, und gegebenenfalls im Kollegium zu besprechen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Sonntag, 31. Januar 2010
Samstag, 30. Januar 2010
BZ: Hartz IV– umstritten wie am ersten Tag
Fünf Jahre Hartz IV – die Bilanz in Freiburg fällt, erwartungsgemäß, unterschiedlich aus. Während der Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze in Freiburg keine Wende hin zum Guten erkennt, verweist man bei der Arge Freiburg auf die Statistik. Und die sagt: Seit 2005 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen um satte 30 Prozent auf zuletzt im Dezember 1734 Langzeitarbeitslose gefallen. Auch die Jugendarbeitslosigkeit ging in Freiburg deutlich zurück– wie übrigens im Durchschnitt auch bundesweit.
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Presse
Freitag, 29. Januar 2010
BZ: Die Arge geht, mehr Bürokratie kommt
Die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger muss neu geregelt werden – so will es das Bundesverfassungsgericht. Die Arbeitsagentur und die Stadt Freiburg warten händeringend auf neue Vorgaben aus Berlin.
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Montag, 25. Januar 2010
Erlebnisbericht - Brief an die ARGE Freiburg
Sehr geehrter Herr Lang,
hiermit möchte ich Sie bitten mir in folgender Angelegenheit weiterzuhelfen.
Meine Beschäftigung als Ergotherapeutin endete am 13.11.2009. Ich hatte als Krankheitsvertretung in der Schweiz gearbeitet - und auf meinem Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt habe ich bis zum 10.02.2010 Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen. Das Arbeitsamt teilte mir dann auch schriftlich mit, dass ich mich schnellstens bei der ARGE melden sollte, damit ich weiterhin Geld bekommen könnte.
Ich habe also eine Nummer gezogen, an der Theke angemeldet und bekam dort den gelben Fragebogen.
Dann bekam ich von Frau XX (die übrigens genau, wie die Dame von der Theke, sehr freundlich war!) einen Antrag ausgehändigt mit der Liste der Dinge, die ich mitzubringen habe und 2 Terminen am 21.01.2010.
hiermit möchte ich Sie bitten mir in folgender Angelegenheit weiterzuhelfen.
Meine Beschäftigung als Ergotherapeutin endete am 13.11.2009. Ich hatte als Krankheitsvertretung in der Schweiz gearbeitet - und auf meinem Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt habe ich bis zum 10.02.2010 Arbeitslosengeld I bewilligt bekommen. Das Arbeitsamt teilte mir dann auch schriftlich mit, dass ich mich schnellstens bei der ARGE melden sollte, damit ich weiterhin Geld bekommen könnte.
Ich habe also eine Nummer gezogen, an der Theke angemeldet und bekam dort den gelben Fragebogen.
Dann bekam ich von Frau XX (die übrigens genau, wie die Dame von der Theke, sehr freundlich war!) einen Antrag ausgehändigt mit der Liste der Dinge, die ich mitzubringen habe und 2 Terminen am 21.01.2010.
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Dienstag, 19. Januar 2010
BZ: "Runder Tisch" hält Hartz IV für gescheitert
Seit fünf Jahren gibt es mittlerweile den "Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze", die rührige Freiburger Lobby- und Selbsthilfegruppe für Erwerbslose – ebenso lange wie die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform und damit auch das Arbeitslosengeld II (ALG-II), mit deren Folgen er sich befasst.
Die Gesetzesreform, welche die Arbeitslosigkeit hierzulande deutlich senken sollte, sei ganz offensichtlich gescheitert, so lautet in Kurzform die Zwischenbilanz des "Runden Tisches" zum fünfjährigen Bestehen. Stattdessen hätten die Hartz-Gesetze die Armut gemehrt, Angst und Druck bei weiten Bevölkerungsgruppen deutlich verstärkt, den Niedriglohnsektor wachsen lassen und zudem zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit geführt.
"Es sind erwiesenermaßen derart viele ALG-II-Bescheide falsch, dass jeder, der sich nicht wehrt, fürchten muss, dass ihm Leistungen vorenthalten werden", so Martin Klauss vom "Runden Tisch". Der pensionierte Lehrer stellte gemeinsam mit den Hartz-IV-Betroffenen Inge Zeller, Werner Altmann und Dorothee Thiel im Ferdinand-Weiß-Haus der Freiburger Diakonie die Position des "Runden Tisches" vor.
Stadt soll zulässige Mietobergrenzen erhöhen
Die Stadtverwaltung sei aufgefordert, angesichts des Mangels an günstigem Wohnraum in Freiburg die zulässigen Mietobergrenzen für ALG-II-Bezieher nochmals zu erhöhen. Außerdem müssten unabhängige Hartz-IV-Beratungsstellen finanziell besser unterstützt werden.
Beim "Runden Tisch" arbeiten nach Angaben von Klauss etwa 20 Menschen aktiv ehrenamtlich mit. Ein großer Teil von ihnen sei selbst von den Hartz-Gesetzen betroffen. Jeweils montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr gibt es vor der Arbeitsagentur an der Lehener Straße einen "Info-Bollerwagen", wo Erwerbslose bei Mitarbeitern des "Runden Tisches" Rat und Hilfe bekommen können.
Zu den größten Erfolgen des "Runden Tisches" bisher zählt laut Martin Klauss die Einführung des Freiburg-Passes im Februar 2008. Mit dem Pass erhalten unter anderem ALG-II-Bezieher zahlreiche Vergünstigungen, damit sie trotz ihrer knappen Finanzen vermehrt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Die Gesetzesreform, welche die Arbeitslosigkeit hierzulande deutlich senken sollte, sei ganz offensichtlich gescheitert, so lautet in Kurzform die Zwischenbilanz des "Runden Tisches" zum fünfjährigen Bestehen. Stattdessen hätten die Hartz-Gesetze die Armut gemehrt, Angst und Druck bei weiten Bevölkerungsgruppen deutlich verstärkt, den Niedriglohnsektor wachsen lassen und zudem zu beträchtlicher Rechtsunsicherheit geführt.
"Es sind erwiesenermaßen derart viele ALG-II-Bescheide falsch, dass jeder, der sich nicht wehrt, fürchten muss, dass ihm Leistungen vorenthalten werden", so Martin Klauss vom "Runden Tisch". Der pensionierte Lehrer stellte gemeinsam mit den Hartz-IV-Betroffenen Inge Zeller, Werner Altmann und Dorothee Thiel im Ferdinand-Weiß-Haus der Freiburger Diakonie die Position des "Runden Tisches" vor.
Stadt soll zulässige Mietobergrenzen erhöhen
Die Stadtverwaltung sei aufgefordert, angesichts des Mangels an günstigem Wohnraum in Freiburg die zulässigen Mietobergrenzen für ALG-II-Bezieher nochmals zu erhöhen. Außerdem müssten unabhängige Hartz-IV-Beratungsstellen finanziell besser unterstützt werden.
Beim "Runden Tisch" arbeiten nach Angaben von Klauss etwa 20 Menschen aktiv ehrenamtlich mit. Ein großer Teil von ihnen sei selbst von den Hartz-Gesetzen betroffen. Jeweils montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr gibt es vor der Arbeitsagentur an der Lehener Straße einen "Info-Bollerwagen", wo Erwerbslose bei Mitarbeitern des "Runden Tisches" Rat und Hilfe bekommen können.
Zu den größten Erfolgen des "Runden Tisches" bisher zählt laut Martin Klauss die Einführung des Freiburg-Passes im Februar 2008. Mit dem Pass erhalten unter anderem ALG-II-Bezieher zahlreiche Vergünstigungen, damit sie trotz ihrer knappen Finanzen vermehrt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
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Montag, 18. Januar 2010
Samstag, 16. Januar 2010
BZ Leserbrief: Hartz IV-Elternhäuser
Viele bieten ihren Kindern eine lebenswerte Jugend. Müssen Sie denn immer die gleichen verzerrten Bilder vom düsteren Rand der Gesellschaft zeichnen? Nicht, dass es das nicht gibt, aber es gibt auch viel Buntes und Freundliches im sogenannten Hartz IV-Milieu. Ich kenne mehrere allein erziehende Mütter in Hartz IV, die das wenige Geld, über das sie verfügen, in Privatschulen für ihre Kinder investieren, um ihnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Andere sind als Elternbeiräte tätig. Viele machen sich Gedanken, wie sie ihren Kindern trotz knapper Kasse eine schöne Kindheit und Jugend bieten können, in der nicht nur der ständige Mangel vorherrscht.
Eltern, die von Hartz IV leben, müssen einige Anstrengungen unternehmen, um ihren Kindern ein lebenswertes Leben jenseits von Markennamen und teuren Kurzurlauben vorzuleben. Das gelingt nicht allen, und viele versuchen es auch nicht. Aber ich würde doch herzlich darum bitten, nicht ständig die gleichen Dummheiten über arbeitsfaule und vernachlässigende Hartz IV-Elternhäuser zu verbreiten.
Eltern, die von Hartz IV leben, müssen einige Anstrengungen unternehmen, um ihren Kindern ein lebenswertes Leben jenseits von Markennamen und teuren Kurzurlauben vorzuleben. Das gelingt nicht allen, und viele versuchen es auch nicht. Aber ich würde doch herzlich darum bitten, nicht ständig die gleichen Dummheiten über arbeitsfaule und vernachlässigende Hartz IV-Elternhäuser zu verbreiten.
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Montag, 11. Januar 2010
Mehr als 270.000 falsche Hartz IV- Bescheide in 2009
Vorstand Alt räumt "erhebliche" Defizite ein
Mainz. Deutschlands Hartz IV-Ämter haben im vergangenen Jahr (ohne
Dezember) 267.612 falsche Bescheide an Hilfebedürftige ausgestellt.
Diese mussten in Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Das räumt eine
Sprecherin der Bundesarbeitsagentur (BA) gegenüber REPORT MAINZ ein.
Mehr als jeder dritte Widerspruch war erfolgreich, 36,4 Prozent von
735.200 Widerspruchsverfahren insgesamt. Im Durchschnitt dauerte die
Bearbeitung der Widersprüche 2,9 Monate.
Mainz. Deutschlands Hartz IV-Ämter haben im vergangenen Jahr (ohne
Dezember) 267.612 falsche Bescheide an Hilfebedürftige ausgestellt.
Diese mussten in Widerspruchsverfahren korrigiert werden. Das räumt eine
Sprecherin der Bundesarbeitsagentur (BA) gegenüber REPORT MAINZ ein.
Mehr als jeder dritte Widerspruch war erfolgreich, 36,4 Prozent von
735.200 Widerspruchsverfahren insgesamt. Im Durchschnitt dauerte die
Bearbeitung der Widersprüche 2,9 Monate.
Plenum des RUNDEN TISCHES am Dienstag, 12. Januar 2010
Liebe TeilnehmerInnen am RUNDEN TISCH,
und an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Interessierte,
zum Plenum des RUNDEN TISCHES am Dienstag, 12. Januar 2010,
von 19.00 bis 21.00 Uhr
laden wir Euch herzlich ein. Das Plenum wird wie immer in den Räumen des "Treffpunkts" im ZO (Zentrum Oberwiehre) stattfinden.
und an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Interessierte,
zum Plenum des RUNDEN TISCHES am Dienstag, 12. Januar 2010,
von 19.00 bis 21.00 Uhr
laden wir Euch herzlich ein. Das Plenum wird wie immer in den Räumen des "Treffpunkts" im ZO (Zentrum Oberwiehre) stattfinden.
Geplante Änderungen im SGB II
Herr Rüttgers hat klargestellt, dass es zu einer „Generalrevision“ einschließlich Namenänderung im SGB II kommen wird. Er hat auch klargestellt, dass dies nach den NRW Wahlen im Mai 2010 erfolgen wird.
Hier wird von der neuen Regierung nichts Positives zu erwarten sein. Die Leistungsbezieher begünstigenden Regelungen kommen vor der Wahl (wie Erhöhung des Vermögens mit Verwertungsausschluss auf 750 EUR) Nach den Wahlen wird neoliberale Politik in Reinform hochkommen, mit Bundestags- und Bundesratsmehrheit kann die Regierung sich das dann erlauben.
Hier wird es Zeit, auf den verschieden Ebenen Widerspruch und Protest entgegenzusetzen. Eine Ebene davon ist auch, dass die Betroffenen sich dringend mehr rühren müssen, so sollten z.B. bundesweit Zahltage eingerichtet werden. Die Sozial- und Wohlfahrtsverbände müssen aktiver werden und parteiischer. Druck jedweder Art muss auf der Straße, in Wahlkampfveranstaltungen, bei Abgeordneten ausgeübt werden. Das was diese Regierungskoalition an demokratischen und sozialen Rechten zurückdrehen wird, wird bis auf weiteres nicht mehr korrigierbar sein. Hier ist Widerspruch und Protest ziemlich nötig.
Hier wird von der neuen Regierung nichts Positives zu erwarten sein. Die Leistungsbezieher begünstigenden Regelungen kommen vor der Wahl (wie Erhöhung des Vermögens mit Verwertungsausschluss auf 750 EUR) Nach den Wahlen wird neoliberale Politik in Reinform hochkommen, mit Bundestags- und Bundesratsmehrheit kann die Regierung sich das dann erlauben.
Hier wird es Zeit, auf den verschieden Ebenen Widerspruch und Protest entgegenzusetzen. Eine Ebene davon ist auch, dass die Betroffenen sich dringend mehr rühren müssen, so sollten z.B. bundesweit Zahltage eingerichtet werden. Die Sozial- und Wohlfahrtsverbände müssen aktiver werden und parteiischer. Druck jedweder Art muss auf der Straße, in Wahlkampfveranstaltungen, bei Abgeordneten ausgeübt werden. Das was diese Regierungskoalition an demokratischen und sozialen Rechten zurückdrehen wird, wird bis auf weiteres nicht mehr korrigierbar sein. Hier ist Widerspruch und Protest ziemlich nötig.
Weisung der BA zur „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“
Mit dieser Weisung wird die Geschäftspolitik der BA in der Widerspruchs- und Klagebearbeitung klargestellt. Es wird u.a. angewiesen, sog. Stattgaben in Widerspruchsverfahren bis Sommer 2010 von derzeit ca. 60 % auf 30 % zu senken. Es wird zwar nicht mehr ausgeführt, wie dieses Ziel umgesetzt werden soll, aber es lässt sich nur umsetzen durch die bisherige Praxis: „Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen“, so die BA mit vorheriger Weisung vom 29.9.2008 (http://www.harald-thome.de/media/files/E-Mail_Info_29_9_08_zu_WS.pdf). Veröffentlichung dazu: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RuecknahmeWiderspruch.aspx
Mit den neuen Maßgaben für das Jahr 2010 wird deutlich gemacht, dass an der bisherigen rechtswidrigen Praxis nichts geändert werden soll. Die dortigen „Erfolgsquoten“ sollen zu Lasten der Betroffenen durchgezogen werden. Die Weisung ist hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Leistungsgewaehrung.html
Mit den neuen Maßgaben für das Jahr 2010 wird deutlich gemacht, dass an der bisherigen rechtswidrigen Praxis nichts geändert werden soll. Die dortigen „Erfolgsquoten“ sollen zu Lasten der Betroffenen durchgezogen werden. Die Weisung ist hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Leistungsgewaehrung.html
Sachstand Überprüfungsanträge bzgl. Verfassungsklage/Regelsätze
Es ist zu erwarten, dass es im Jan. oder Feb. zur Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen kommen wird. Dies begründet sich aus § 30 Abs. 1 BVerfGG und aber auch daraus, dass Herr Papier in Rente gehen wird.
Betroffene sollten daher mit Nachdruck nochmal darauf verwiesen werden, dass sie vorsorglich Überprüfungsanträge stellen sollen. Ich möchte nochmals betonen: dies betrifft Bezieher von Leistungen nach SGB II- / SGB XII- und AsylbLG. Die Stellung des Überprüfungsantrags ist bis einen Tag vor der BVerfG – Urteils –Verkündung möglich.
Die BA und das BMAS reagieren nun ziemlich unsauber auf die Überprüfungsanträge: so wird falsch behauptet, es ginge beim BVerfG nur um Kinderregelleistungen oder man müsse präzise die jeweiligen Bescheide benennen, die zu überprüfen seien.
Was BA/BMAS hier mit Millionen von Leistungsbeziehern abzieht geht schon in die Richtung des vorsätzlichen Rechtsbruchs. Es ist üblich, dass offene Rechtsfragen bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt oder Bescheide für vorläufig erklärt werden (s. z.B. § 40 Abs. 1 Nr. 1a SGB II i.V. m. 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Im vorliegenden Fall ist das Verfahren der BA aber so, dass sogar Sonderkapazitäten mobilisiert werden (es sollen sogar befristet Stellen zur Ablehnung von Überprüfungsanträgen eingerichtet worden seien) um die Ü-Anträge zeitnah abzulehnen.
Dazu wird es aber bald auf der Tachelesseite nochmals eine Veröffentlichung geben. Infos und Musterüberprüfungsanträge gibt es hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
Weisung der BA zu den Ablehnungen hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Ueberpruefungsantraege.html
Betroffene sollten daher mit Nachdruck nochmal darauf verwiesen werden, dass sie vorsorglich Überprüfungsanträge stellen sollen. Ich möchte nochmals betonen: dies betrifft Bezieher von Leistungen nach SGB II- / SGB XII- und AsylbLG. Die Stellung des Überprüfungsantrags ist bis einen Tag vor der BVerfG – Urteils –Verkündung möglich.
Die BA und das BMAS reagieren nun ziemlich unsauber auf die Überprüfungsanträge: so wird falsch behauptet, es ginge beim BVerfG nur um Kinderregelleistungen oder man müsse präzise die jeweiligen Bescheide benennen, die zu überprüfen seien.
Was BA/BMAS hier mit Millionen von Leistungsbeziehern abzieht geht schon in die Richtung des vorsätzlichen Rechtsbruchs. Es ist üblich, dass offene Rechtsfragen bis zur endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt oder Bescheide für vorläufig erklärt werden (s. z.B. § 40 Abs. 1 Nr. 1a SGB II i.V. m. 328 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Im vorliegenden Fall ist das Verfahren der BA aber so, dass sogar Sonderkapazitäten mobilisiert werden (es sollen sogar befristet Stellen zur Ablehnung von Überprüfungsanträgen eingerichtet worden seien) um die Ü-Anträge zeitnah abzulehnen.
Dazu wird es aber bald auf der Tachelesseite nochmals eine Veröffentlichung geben. Infos und Musterüberprüfungsanträge gibt es hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
Weisung der BA zu den Ablehnungen hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Ueberpruefungsantraege.html
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