Sonntag, 28. Februar 2010
Freitag, 26. Februar 2010
fudder.de: Aktion am Samstag: Schwarzfahren für das Sozialticket
„Schwarzfahren für das Sozialticket“ – so lautet der Aufruf des Runden Tischs zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg. Morgen wollen Aktivisten in einer konzertierten Aktion gemeinsam ohne Ticket mit der Straßenbahn fahren.
Mit der Aktion möchte der Runde Tisch auf seine Forderung nach einem Sozialticket aufmerksam machen. Für monatlich 14 Euro (statt regulär 45 Euro) soll jeder, der ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhält, ein Regioticket erstehen können. „Ursprünglich wollten wir die Berechtigung für ein Sozialticket an einer Einkommensgrenze von circa 900 Euro festmachen. Aber damit werden wir nicht durchkommen“, sagt Martin Klauss vom Runden Tisch. Die 14 Euro orientieren sich an dem Betrag der bei der Berechnung des Hartz IV Satzes für Fahrten mit dem ÖPNV berücksichtigt wird.
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Mit der Aktion möchte der Runde Tisch auf seine Forderung nach einem Sozialticket aufmerksam machen. Für monatlich 14 Euro (statt regulär 45 Euro) soll jeder, der ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld erhält, ein Regioticket erstehen können. „Ursprünglich wollten wir die Berechtigung für ein Sozialticket an einer Einkommensgrenze von circa 900 Euro festmachen. Aber damit werden wir nicht durchkommen“, sagt Martin Klauss vom Runden Tisch. Die 14 Euro orientieren sich an dem Betrag der bei der Berechnung des Hartz IV Satzes für Fahrten mit dem ÖPNV berücksichtigt wird.
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BZ: Kein Freibrief für einen illegalen Protest
Protest ohne Fahrschein in den Straßenbahnen: Der "Runde Tisch " kämpft für die schnelle Einführung eines Sozialtickets.
Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg" und seine Mitstreiter und Sympathisanten wollen am Samstag schwarzfahren. Mit der Aktion wollen sie auf die Dringlichkeit eines Sozialtickets, einer stark verbilligten Regiokarte für bedürftige Freiburgerinnen und Freiburger, aufmerksam machen. Die Idee: Die 30 Teilnehmer wollen am Samstag ab 12.15 Uhr etwa zwei Stunden lang in Gruppen von acht bis zehn Personen an der Haltestelle Bertoldsbrunnen in Straßenbahnen einsteigen, während der Fahrt über das Sozialticket informieren und dazu Flyer verteilen. Die Krux aus Sicht der Freiburger Verkehrs AG (VAG): Der Protest in den Bahnen soll ohne gültigen Fahrschein vonstatten gehen.
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Der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg" und seine Mitstreiter und Sympathisanten wollen am Samstag schwarzfahren. Mit der Aktion wollen sie auf die Dringlichkeit eines Sozialtickets, einer stark verbilligten Regiokarte für bedürftige Freiburgerinnen und Freiburger, aufmerksam machen. Die Idee: Die 30 Teilnehmer wollen am Samstag ab 12.15 Uhr etwa zwei Stunden lang in Gruppen von acht bis zehn Personen an der Haltestelle Bertoldsbrunnen in Straßenbahnen einsteigen, während der Fahrt über das Sozialticket informieren und dazu Flyer verteilen. Die Krux aus Sicht der Freiburger Verkehrs AG (VAG): Der Protest in den Bahnen soll ohne gültigen Fahrschein vonstatten gehen.
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Grüne Alternative Freiburg: „Schwarz“fahren in Green City
Diesen Samstag (27.02.2010 um 12:00 Uhr am Bertoldsbrunnen) lädt die Gruppe “Runder Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg” ein, zum „Schwarzfahren für das Sozialticket“.
Ziel dieser Aktion ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass viele Menschen aus finanziellen Gründen von der Nutzung des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen sind. In Freiburg haben wir zwar ein relativ gutes öffentliches Verkehrsnetz, die Nutzung aber ist nicht günstig. Vielen Menschen wird durch diese finanzielle Schranke das Recht auf Mobilität verweigert. Die Situation ist nicht neu: Die Leute mit niedrigem Einkommen, sei es durch Arbeitslosengeld II, niedrigem Lohn usw., sind gezwungen, in anderen wichtigen Lebensbereichen (Essen & Kleidung) zu sparen, um mobil sein zu können.
Anstatt jedoch anzuerkennen, dass der öffentliche Verkehr in Freiburg einfach zu teuer ist und über andere Finanzierungskonzepte nachzudenken, sind die Verantwortlichen erfinderisch in der Taktik des Verzögerns.
Wir halten es sowohl vom sozialen Standpunkt als auch aus der ökologischen Perspektive für notwendig, dass der öffentliche Verkehr von allen genutzt werden kann und setzen uns für die Einführung des Sozialtickets ein.
Ziel dieser Aktion ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass viele Menschen aus finanziellen Gründen von der Nutzung des öffentlichen Verkehrs ausgeschlossen sind. In Freiburg haben wir zwar ein relativ gutes öffentliches Verkehrsnetz, die Nutzung aber ist nicht günstig. Vielen Menschen wird durch diese finanzielle Schranke das Recht auf Mobilität verweigert. Die Situation ist nicht neu: Die Leute mit niedrigem Einkommen, sei es durch Arbeitslosengeld II, niedrigem Lohn usw., sind gezwungen, in anderen wichtigen Lebensbereichen (Essen & Kleidung) zu sparen, um mobil sein zu können.
Anstatt jedoch anzuerkennen, dass der öffentliche Verkehr in Freiburg einfach zu teuer ist und über andere Finanzierungskonzepte nachzudenken, sind die Verantwortlichen erfinderisch in der Taktik des Verzögerns.
Wir halten es sowohl vom sozialen Standpunkt als auch aus der ökologischen Perspektive für notwendig, dass der öffentliche Verkehr von allen genutzt werden kann und setzen uns für die Einführung des Sozialtickets ein.
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Erklärung der Grünen zur "Schwarzfahraktion"
Sehr geehrte Damen und Herren des Runden Tisch,
wie Sie wissen, hat die Fraktion JF/DIE GRÜNEN bereits im November 2008 das u.a. auch von Ihnen aufgegriffene Thema "Sozialticket" zum Anlass genommen, im Aufsichtsrat der VAG eine fundierte Prüfung einer "rabattierten ÖPNV-Nutzung für besondere Bedarfsgruppen" zu beantragen. Zur Sicherheit haben wir Ihnen das diesbezügliche Schreiben an den OB und VAG-Aufsichtsratsvorsitzenden, das Ihnen zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls zur Kenntnisnahme zuging, nochmals in der Anlage beigefügt.
Unser Anliegen wurde vom Aufsichtsrat und von der VAG bekanntlich positiv aufgenommen und konstruktiv umgesetzt. Eine entsprechende Kommission des VAG-Aufsichtsrates zur politischen Begleitung des Prozesses wurde eingesetzt und hat bereits mehrfach getagt. Ein Gutachter ist ausgewählt, die repräsentative Befragung zur Erhebung der erforderlichen Daten soll noch im Frühjahr d.J. erfolgen. Nach deren Abschluss und Auswertung werden die Ergebnisse dem VAG-Aufsichtsrat sowie dem Gemeinderat vorgelegt - als Grundlage für die Entscheidung, ob und falls ja in welcher konkreten Ausprägung ein Sozialticket o.ä. für Freiburg eingeführt werden soll und welche Kosten dies ggf. für den städtischen Haushalt haben würde.
Angesichts dieses sehr positiven Zwischenstandes halten wir Ihre Veranstaltung nicht für zielführend und werden uns daran auch nicht beteiligen. Ihr Vorgehen erscheint uns eher als bloßer Aktionismus, der der eigentlichen Sache im Zweifel eher schaden als nutzen könnte. Auch die Vermutung, dass Ihr Vorhaben mehr eine Wahlkampfaktion zur bevorstehenden OB-Wahl sein könnte, als einem konstruktiven inhaltlich-politischen Fortkommen des Themas "Sozialticket" dienen sollte, kann wohl nicht von der Hand gewiesen werden.
Die Medien, die Gemeinderatsfraktionen sowie die VAG und die Stadtverwaltung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Friebis
Stadtrat
Fraktionsgeschäftsführer
wie Sie wissen, hat die Fraktion JF/DIE GRÜNEN bereits im November 2008 das u.a. auch von Ihnen aufgegriffene Thema "Sozialticket" zum Anlass genommen, im Aufsichtsrat der VAG eine fundierte Prüfung einer "rabattierten ÖPNV-Nutzung für besondere Bedarfsgruppen" zu beantragen. Zur Sicherheit haben wir Ihnen das diesbezügliche Schreiben an den OB und VAG-Aufsichtsratsvorsitzenden, das Ihnen zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls zur Kenntnisnahme zuging, nochmals in der Anlage beigefügt.
Unser Anliegen wurde vom Aufsichtsrat und von der VAG bekanntlich positiv aufgenommen und konstruktiv umgesetzt. Eine entsprechende Kommission des VAG-Aufsichtsrates zur politischen Begleitung des Prozesses wurde eingesetzt und hat bereits mehrfach getagt. Ein Gutachter ist ausgewählt, die repräsentative Befragung zur Erhebung der erforderlichen Daten soll noch im Frühjahr d.J. erfolgen. Nach deren Abschluss und Auswertung werden die Ergebnisse dem VAG-Aufsichtsrat sowie dem Gemeinderat vorgelegt - als Grundlage für die Entscheidung, ob und falls ja in welcher konkreten Ausprägung ein Sozialticket o.ä. für Freiburg eingeführt werden soll und welche Kosten dies ggf. für den städtischen Haushalt haben würde.
Angesichts dieses sehr positiven Zwischenstandes halten wir Ihre Veranstaltung nicht für zielführend und werden uns daran auch nicht beteiligen. Ihr Vorgehen erscheint uns eher als bloßer Aktionismus, der der eigentlichen Sache im Zweifel eher schaden als nutzen könnte. Auch die Vermutung, dass Ihr Vorhaben mehr eine Wahlkampfaktion zur bevorstehenden OB-Wahl sein könnte, als einem konstruktiven inhaltlich-politischen Fortkommen des Themas "Sozialticket" dienen sollte, kann wohl nicht von der Hand gewiesen werden.
Die Medien, die Gemeinderatsfraktionen sowie die VAG und die Stadtverwaltung erhalten Nachricht von diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Friebis
Stadtrat
Fraktionsgeschäftsführer
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Dienstag, 23. Februar 2010
Öffentliche Aktion des RUNDEN TISCHES: Schwarzfahren für das Sozialticket am Samstag, 27.2.2010
Beginn 12 Uhr am Bertoldsbrunnen
An die
Freiburger Presse,
Rundfunk und TV
Freiburg, 23.2.2010
per Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Motto:
Heute: Schwarzfahren für ein Sozialticket - für Freiburg und die Regio!
Morgen: Sozialticket statt Schwarzfahren
werden MitarbeiterInnen des Runden Tisches und andere UnterstützerInnen der Initiative für ein Sozialticket öffentlich für die schnelle Einführung eines Sozialtickets werben.
Diese Aktion enthält keinerlei Kritik an den Verkehrsbetrieben.
Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Schwarzfahren! Im Gegenteil: durch die Einführung eines Sozialtickets wird für viele Tausend FreiburgerInnen ein wesentlicher Grund fürs Schwarzfahren hinfällig. Dies lässt sich u.a. sehr deutlich aus der Auswertungsstudie nach der Einführung des Kölner Sozialtickets ableiten.
Dass wir in Freiburg keine Urheberrecht auf die Idee einer solchen Aktion beanspruchen, können Sie an den Beispielen aus mehreren anderen Orten in der Anlage ablesen.
Zum Ablauf:
Samstag, den 27. Februar 2010, um 12 Uhr
Beginn: am Bertoldsbrunnen im Zentrum Freiburgs
mit öffentlichen Informationen zu unserer Aktion.
Warum wir das Sozialticket brauchen: Stellungnahmen
Solidarische Grußworte von Persönlichkeiten aus den Fraktionen, von Gewerkschaften und anderen Verbänden
ab ca. 12.15 Uhr steigen eine oder mehrere Gruppen zu je etwa 10 Personen in Straßenbahnen ein, fahren auf ausgewählten Linien ein Stück weit mit, dann kehren wir mit einer Bahn in Gegenrichtung zum Bertoldbrunnen zurück.
Mit einem Flyer informieren wir während der Fahrten die anderen Fahrgäste über unsere Aktion und wollen uns mit möglichst vielen Leuten über unser Ziel austauschen und Unterstützungs- Unterschriften sammeln.
Die Leitung der VAG und die Fraktionen im GR haben wir genauso informiert und zur Teilnahme eingeladen, wie auch die drei Kandidaten für die OB-Wahl in Freiburg
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zur Teilnahme an und Berichterstattung über diese Aktion.
Selbstverständlich wird auch Gelegenheit sein, Menschen, die ein Sozialticket benötigen, zum Thema des Tages zu befragen.
An die
Freiburger Presse,
Rundfunk und TV
Freiburg, 23.2.2010
per Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Motto:
Heute: Schwarzfahren für ein Sozialticket - für Freiburg und die Regio!
Morgen: Sozialticket statt Schwarzfahren
werden MitarbeiterInnen des Runden Tisches und andere UnterstützerInnen der Initiative für ein Sozialticket öffentlich für die schnelle Einführung eines Sozialtickets werben.
Diese Aktion enthält keinerlei Kritik an den Verkehrsbetrieben.
Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Schwarzfahren! Im Gegenteil: durch die Einführung eines Sozialtickets wird für viele Tausend FreiburgerInnen ein wesentlicher Grund fürs Schwarzfahren hinfällig. Dies lässt sich u.a. sehr deutlich aus der Auswertungsstudie nach der Einführung des Kölner Sozialtickets ableiten.
Dass wir in Freiburg keine Urheberrecht auf die Idee einer solchen Aktion beanspruchen, können Sie an den Beispielen aus mehreren anderen Orten in der Anlage ablesen.
Zum Ablauf:
Samstag, den 27. Februar 2010, um 12 Uhr
Beginn: am Bertoldsbrunnen im Zentrum Freiburgs
mit öffentlichen Informationen zu unserer Aktion.
Warum wir das Sozialticket brauchen: Stellungnahmen
Solidarische Grußworte von Persönlichkeiten aus den Fraktionen, von Gewerkschaften und anderen Verbänden
ab ca. 12.15 Uhr steigen eine oder mehrere Gruppen zu je etwa 10 Personen in Straßenbahnen ein, fahren auf ausgewählten Linien ein Stück weit mit, dann kehren wir mit einer Bahn in Gegenrichtung zum Bertoldbrunnen zurück.
Mit einem Flyer informieren wir während der Fahrten die anderen Fahrgäste über unsere Aktion und wollen uns mit möglichst vielen Leuten über unser Ziel austauschen und Unterstützungs- Unterschriften sammeln.
Die Leitung der VAG und die Fraktionen im GR haben wir genauso informiert und zur Teilnahme eingeladen, wie auch die drei Kandidaten für die OB-Wahl in Freiburg
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zur Teilnahme an und Berichterstattung über diese Aktion.
Selbstverständlich wird auch Gelegenheit sein, Menschen, die ein Sozialticket benötigen, zum Thema des Tages zu befragen.
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Dienstag, 16. Februar 2010
Do 18.02. 19:00 - Treffen des RUNDER TISCH Freiburg-Land
zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg
Mail: runder-tisch-freiburg-land@gmx.de
Freiburg, 16.2.10
Liebe an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Freiburg-Land Interessierte,
wir laden alle Interessierten ein zum nächsten Treffen am kommenden Donnerstag, 18. Februar 2010 19 Uhr im Treffpunkt Freiburg.
Mail: runder-tisch-freiburg-land@gmx.de
Freiburg, 16.2.10
Liebe an der Arbeit des RUNDEN TISCHES Freiburg-Land Interessierte,
wir laden alle Interessierten ein zum nächsten Treffen am kommenden Donnerstag, 18. Februar 2010 19 Uhr im Treffpunkt Freiburg.
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Runder-Tisch-Freiburg-Land
Montag, 15. Februar 2010
Wohnungslose werden durch unangemessen niedrige Mietobergrenzen am Bezug einer Wohnung gehindert. Das ist nicht akzeptabel. Der Gemeinderat muss handeln
An die Fraktionen
im Freiburger Gemeinderat
nachrichtlich an den Sozialbürgermeister und an die ARGE Freiburg
und an die Freiburger Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wohnungslose werden durch unangemessen niedrige Mietobergrenzen am Bezug einer Wohnung gehindert. Das ist nicht akzeptabel. Der Gemeinderat muss handeln
Wir fordern Sie als Fraktion im Freiburger Gemeinderat deshalb auf, möglichst schnell dem GR einen Antrag zum Beschluss vorzulegen, um diesem Missstand abzuhelfen. Inhaltlich müsste dieser Antrag enthalten:
1. Der Freiburger GR beschließt, dass für Wohnungslose im Hartz IV - Bezug beim Anmieten einer Wohnung die selben Kulanzgrenzen gelten, wie sie für Hartz IV – BezieherInnen in bereits bestehenden Mietverhältnissen im Mai letzten Jahres beschlossen wurden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Betroffenen und UnterstützerInnen neue, angemessene Mietobergrenzen für Freiburg zu erarbeiten.
3. Die Stadt Freiburg wirkt darauf hin, dass die Mieten der Freiburger Stadtbau nicht oberhalb der Mietobergrenzen für Hartz IV – BezieherInnen liegen.
Näheres zur Begründung entnehmen Sie bitte der Anlage.
im Freiburger Gemeinderat
nachrichtlich an den Sozialbürgermeister und an die ARGE Freiburg
und an die Freiburger Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wohnungslose werden durch unangemessen niedrige Mietobergrenzen am Bezug einer Wohnung gehindert. Das ist nicht akzeptabel. Der Gemeinderat muss handeln
Wir fordern Sie als Fraktion im Freiburger Gemeinderat deshalb auf, möglichst schnell dem GR einen Antrag zum Beschluss vorzulegen, um diesem Missstand abzuhelfen. Inhaltlich müsste dieser Antrag enthalten:
1. Der Freiburger GR beschließt, dass für Wohnungslose im Hartz IV - Bezug beim Anmieten einer Wohnung die selben Kulanzgrenzen gelten, wie sie für Hartz IV – BezieherInnen in bereits bestehenden Mietverhältnissen im Mai letzten Jahres beschlossen wurden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Betroffenen und UnterstützerInnen neue, angemessene Mietobergrenzen für Freiburg zu erarbeiten.
3. Die Stadt Freiburg wirkt darauf hin, dass die Mieten der Freiburger Stadtbau nicht oberhalb der Mietobergrenzen für Hartz IV – BezieherInnen liegen.
Näheres zur Begründung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Mittwoch, 10. Februar 2010
Presseerklärung zum Urteil des BVerfG zu den Regelsätzen
Das Urteil des BVerfG zu den Regelsätzen ist eine schallende Ohrfeige für alle, die dieses Gesetz durchgesetzt haben und bis heute prinzipiell für richtig halten.
Es ist ein Skandal, dass sich die Verantwortlichen vom höchsten Gericht darauf hinweisen lassen müssen, dass sie die Missachtung der Menschenwürde von Millionen MitbürgerInnen in den Hartz-Gesetzen festgeschrieben haben.
Empfehlung: ab sofort allen Sonderbedarf geltend machen, der durch die bisherigen Regelsätze nicht gedeckt ist.
Das BVerfG stellt fest, dass die Festsetzung der Regelsätze dem in der Verfassung festgelegten Grundrecht auf Menschenwürde widerspricht. Die Gründe für das Urteil des hohen Gerichts sind nicht neu, sie sind vielmehr spätestens seit Ende 2004 allen bekannt, wurden allerdings jahrelang von Rot-Grün und Schwarz-Gelb gleichermaßen als Unsinn abgetan. Es ist erfreulich, dass dieses betrügerische Zurechtrechnen von Bedarfen, getrieben von dem einzigen Wunsch, auf Kosten Erwerbsloser Milliarden einzusparen, jetzt auch von den höchsten Richtern entlarvt wird.
Jetzt gilt es, gestärkt durch die obersten Richter den politisch Verantwortlichen klar zu machen, dass Sozialpolitik am Maßstab der Menschenwürde ausgerichtet werden muss, und nicht die von Arbeitslosigkeit Betroffenen die Zeche zu zahlen haben für eine Politik der Spaltung unserer Gesellschaft in arm und reich.
In Anlehnung an das Urteil empfiehlt der Runde Tisch allen Betroffenen, ab sofort allen Sonderbedarf geltend zu machen, der durch die bisherigen Regelsätze nicht gedeckt ist.
Dies gilt insbesondere für Schulmaterial, Klassenausflüge, Musikunterricht u.v.m. für gute Bildung Notwendiges, wie auch für Mehrbedarf für Kranke.
Es wird viel zu tun sein, bis der „Geist“ dieses heutigen Urteils sich in die Lebenswirklichkeiten ausgebreitet hat. Wir arbeiten daran.
Es ist ein Skandal, dass sich die Verantwortlichen vom höchsten Gericht darauf hinweisen lassen müssen, dass sie die Missachtung der Menschenwürde von Millionen MitbürgerInnen in den Hartz-Gesetzen festgeschrieben haben.
Empfehlung: ab sofort allen Sonderbedarf geltend machen, der durch die bisherigen Regelsätze nicht gedeckt ist.
Das BVerfG stellt fest, dass die Festsetzung der Regelsätze dem in der Verfassung festgelegten Grundrecht auf Menschenwürde widerspricht. Die Gründe für das Urteil des hohen Gerichts sind nicht neu, sie sind vielmehr spätestens seit Ende 2004 allen bekannt, wurden allerdings jahrelang von Rot-Grün und Schwarz-Gelb gleichermaßen als Unsinn abgetan. Es ist erfreulich, dass dieses betrügerische Zurechtrechnen von Bedarfen, getrieben von dem einzigen Wunsch, auf Kosten Erwerbsloser Milliarden einzusparen, jetzt auch von den höchsten Richtern entlarvt wird.
Jetzt gilt es, gestärkt durch die obersten Richter den politisch Verantwortlichen klar zu machen, dass Sozialpolitik am Maßstab der Menschenwürde ausgerichtet werden muss, und nicht die von Arbeitslosigkeit Betroffenen die Zeche zu zahlen haben für eine Politik der Spaltung unserer Gesellschaft in arm und reich.
In Anlehnung an das Urteil empfiehlt der Runde Tisch allen Betroffenen, ab sofort allen Sonderbedarf geltend zu machen, der durch die bisherigen Regelsätze nicht gedeckt ist.
Dies gilt insbesondere für Schulmaterial, Klassenausflüge, Musikunterricht u.v.m. für gute Bildung Notwendiges, wie auch für Mehrbedarf für Kranke.
Es wird viel zu tun sein, bis der „Geist“ dieses heutigen Urteils sich in die Lebenswirklichkeiten ausgebreitet hat. Wir arbeiten daran.
Harald Thóme: Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Randziffer 219.
Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider aufgrund der zum Teil enttäuschenden Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.
Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider aufgrund der zum Teil enttäuschenden Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.
Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Dienstag, 9. Februar 2010
TV Südbaden: Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV, Reaktionen aus Südbaden
Die Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zur Begründung heißt es: die Leistungen seien nicht ermittelt worden. Nun werden alle Sätzebis Ende des Jahres neu berechnet. Was aber nicht unbedingt heißt, dass es mehr Geld gibt.
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Regelleistungen nach SGB II (”Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.
Auszüge aus der Entscheidung:
1. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
2. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
3. Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
4. Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt.
5. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Auszüge aus der Entscheidung:
1. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
2. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
3. Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
4. Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt.
5. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
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Regelsatz
Urteilstext des BVerG zum Regelsatz vom 09. Februar 2009
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Regelsatz
RDL: Keine Kulanz bei Mietobergrenze für Obdachlose?
Eigentlich sollte nach den Entscheidungen vor acht Monaten alles Klar sein.
Gewisse "Kulanzen" bei Überschreitung der sog. Mietobergrenzen (MOG) will der Gemeinderat bei Alleinerziehenden in Kauf nehmen. Ausgerechnet bei Wohnsitzlosen gilt das jedoch nicht. Selbst in den städtischen Notunterkünften liegen die Preise teilweise über den Mietobergenzen. Deshalb fordert der runde Tisch jetzt, die "Kulanzen" auch bei Wohnsitzlosen zu beachten udn natürlich auf das städtische Liegenschaftsamt und FSB einzuwirken, das Wohnungen auch unter den MOG angeboten werden.
Gewisse "Kulanzen" bei Überschreitung der sog. Mietobergrenzen (MOG) will der Gemeinderat bei Alleinerziehenden in Kauf nehmen. Ausgerechnet bei Wohnsitzlosen gilt das jedoch nicht. Selbst in den städtischen Notunterkünften liegen die Preise teilweise über den Mietobergenzen. Deshalb fordert der runde Tisch jetzt, die "Kulanzen" auch bei Wohnsitzlosen zu beachten udn natürlich auf das städtische Liegenschaftsamt und FSB einzuwirken, das Wohnungen auch unter den MOG angeboten werden.
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RDL: Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV Karlsruhe
09.02.10 ab 10 Uhr urteilte das BVerfG bezüglich der Rechtmäßigkeit der Regelleistungen im Hartz 4 Bezug. Ein Gespräch mit Brigitte Vallenthin, von der Hartz 4 Plattform, Wiesbaden, die vor Ort der Urteilsverkündung lauschte.
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Zeit.de: Hartz-IV-Urteil aus Karlsruhe Das Ende der Willkür
Selten hat ein Urteil sozialpolitische Ignoranz so bloßgestellt wie der Richterspruch zu Hartz IV. Er ist ein Offenbarungseid für die Politik.
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Montag, 8. Februar 2010
Öffentliche Aktion und Stellungnahme des RUNDEN TISCHES zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen am Dienstag, 9.2.2010 um 12 Uhr
am Bollerwagen auf dem Platz vor der Arbeitsagentur Freiburg
Lehener Str. 77 79106 Freiburg
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zur Teilnahme an und Berichterstattung über die Öffentliche Stellungnahme des RUNDEN TISCHES zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen am Dienstag, 9.2.2010 um 12 Uhr Am Dienstag, 09. Februar um 10.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "HartzIV-Regelsätze" verkünden.
[ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html ]
Wie in vielen anderen Städten werden wir an diesem Tag vor der ARGE präsent sein und öffentlich Stellung nehmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Zustandekommen der armutsfördernden Regelsätze und der jahrelangen Kritik daran. Vieles, was der Runde Tisch in Übereinstimmung mit Betroffenen seit Jahren anprangert, findet sich nun in den Begründungen des obersten Gerichtes wieder.
Wir werden auch, wie in anderen Städten am gleichen Tag, Unterschriften für die Petition zur Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II sammeln. Und natürlich auch Unterschriften für das Sozialticket, dessen Einführung in Freiburg dringend und schnell durchgesetzt werden muss. Weiterhin wird der Aufruf der Bündnisplattform 500 Euro-Eckregelsatz verteilt.
Selbstverständlich wird auch Gelegenheit sein, von Hartz IV Betroffene zum Thema des Tages zu befragen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen könnten.
Sollten Sie aus Zeitgründen verhindert sein, teilen Sie uns bitte mit, in welcher Form wir Sie weiter über die vorliegenden Themen und über unsere daraus abgeleiteten politischen Forderungen informieren dürfen.
Lehener Str. 77 79106 Freiburg
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zur Teilnahme an und Berichterstattung über die Öffentliche Stellungnahme des RUNDEN TISCHES zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen am Dienstag, 9.2.2010 um 12 Uhr Am Dienstag, 09. Februar um 10.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen "HartzIV-Regelsätze" verkünden.
[ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-004.html ]
Wie in vielen anderen Städten werden wir an diesem Tag vor der ARGE präsent sein und öffentlich Stellung nehmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Zustandekommen der armutsfördernden Regelsätze und der jahrelangen Kritik daran. Vieles, was der Runde Tisch in Übereinstimmung mit Betroffenen seit Jahren anprangert, findet sich nun in den Begründungen des obersten Gerichtes wieder.
Wir werden auch, wie in anderen Städten am gleichen Tag, Unterschriften für die Petition zur Abschaffung des Sanktionsparagraphen 31 SGB II sammeln. Und natürlich auch Unterschriften für das Sozialticket, dessen Einführung in Freiburg dringend und schnell durchgesetzt werden muss. Weiterhin wird der Aufruf der Bündnisplattform 500 Euro-Eckregelsatz verteilt.
Selbstverständlich wird auch Gelegenheit sein, von Hartz IV Betroffene zum Thema des Tages zu befragen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen könnten.
Sollten Sie aus Zeitgründen verhindert sein, teilen Sie uns bitte mit, in welcher Form wir Sie weiter über die vorliegenden Themen und über unsere daraus abgeleiteten politischen Forderungen informieren dürfen.
Mahnwache gegen Bundeswehrwerbung bei der Agentur für Arbeit
Das Freiburger Friedensforum veranstaltet eine Mahnwache
gegen Bundeswehrwerbung bei der Agentur für Arbeit
am Montag, 8.2. in der Lehenerstr. 77.
Beginn: 13.30 Uhr
Eine Initiative des Freiburger Friedensforums
Resolution:
Keine Militär-Werbeshows in der Agentur für Arbeit in Freiburg und in allen anderen Städten!
Die Bundeswehr benötigt für ihre zunehmenden Einsätze im In- und Ausland, die auch nach Auffassung von Rechtsexperten zum Teil völkerrechtswidrig sind, immer mehr Soldaten und Soldatinnen, die sich mit Leib und nötigenfalls ihrem Leben der Bundeswehr verschreiben. Sie bietet jungen Menschen, die von Lehrstellenmangel, Studiengebühren, Armut und existenziellem Druck durch Hartz IV bedroht sind, eine gut bezahlte Ausbildung oder ein gut bezahltes Studium. Wer unterschreibt, verpflichtet sich allerdings auch zu mindestens einem Jahr im Ausland, zu einer Ausbildung zum Töten und bezahlt diese Ausbildung möglicherweise mit dem Leben.
Wir wehren uns dagegen, dass sich die Bundeswehr an Benachteiligte und Perspektivlose in unserer Gesellschaft wendet, um sie für ihre Kriege zu gewinnen.
Wir fordern die Agentur für Arbeit in Freiburg auf, sich nicht an diesen Werbeveranstaltungen zu beteiligen und allen Bundeswehrangehörigen die Genehmigung zur Durchführung sog. Informations-, oder Beratungsveranstaltungen in Ihren Räumen zu untersagen.
Wir fordern die Agentur für Arbeit in Freiburg auf, stattdessen die von ihr betreuten Erwerbslosen realitätsnah über die persönlichen und gesellschaftlich/politischen Folgen einer Verpflichtung bei der Bundeswehr aufzuklären.
Fast 70 Bundeswehrangehörige starben seit 1993 bei Einsätzen im Ausland (Stand 2007). Wie viele Menschen dabei von deutschen Soldaten getötet wurden, wird nicht bekannt gegeben.
Soldat ist kein normaler Beruf
und die Bundeswehr kein normaler Betrieb
gegen Bundeswehrwerbung bei der Agentur für Arbeit
am Montag, 8.2. in der Lehenerstr. 77.
Beginn: 13.30 Uhr
Eine Initiative des Freiburger Friedensforums
Resolution:
Keine Militär-Werbeshows in der Agentur für Arbeit in Freiburg und in allen anderen Städten!
Die Bundeswehr benötigt für ihre zunehmenden Einsätze im In- und Ausland, die auch nach Auffassung von Rechtsexperten zum Teil völkerrechtswidrig sind, immer mehr Soldaten und Soldatinnen, die sich mit Leib und nötigenfalls ihrem Leben der Bundeswehr verschreiben. Sie bietet jungen Menschen, die von Lehrstellenmangel, Studiengebühren, Armut und existenziellem Druck durch Hartz IV bedroht sind, eine gut bezahlte Ausbildung oder ein gut bezahltes Studium. Wer unterschreibt, verpflichtet sich allerdings auch zu mindestens einem Jahr im Ausland, zu einer Ausbildung zum Töten und bezahlt diese Ausbildung möglicherweise mit dem Leben.
Wir wehren uns dagegen, dass sich die Bundeswehr an Benachteiligte und Perspektivlose in unserer Gesellschaft wendet, um sie für ihre Kriege zu gewinnen.
Wir fordern die Agentur für Arbeit in Freiburg auf, sich nicht an diesen Werbeveranstaltungen zu beteiligen und allen Bundeswehrangehörigen die Genehmigung zur Durchführung sog. Informations-, oder Beratungsveranstaltungen in Ihren Räumen zu untersagen.
Wir fordern die Agentur für Arbeit in Freiburg auf, stattdessen die von ihr betreuten Erwerbslosen realitätsnah über die persönlichen und gesellschaftlich/politischen Folgen einer Verpflichtung bei der Bundeswehr aufzuklären.
Fast 70 Bundeswehrangehörige starben seit 1993 bei Einsätzen im Ausland (Stand 2007). Wie viele Menschen dabei von deutschen Soldaten getötet wurden, wird nicht bekannt gegeben.
Soldat ist kein normaler Beruf
und die Bundeswehr kein normaler Betrieb
Mittwoch, 3. Februar 2010
Hartz IV: Endspurt für Regelsatz - Überprüfungsanträge Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
Liebe MitarbeiterInnen in
Stadtteilzentren und Beratungsstellen,
weil das BVG am 9. Febr. 2010 das Urteil zu den Regelsätzen verkünden wird und zumindest für die Kinderregelsätze eine Erhöhung realistisch ist, möchten wir versuchen, noch möglichst viele Menschen mit Kindern zu erreichen, damit diese spätestens bis zum 8. Febr. einen Antrag auf Überprüfung stellen und möglicherweise rückwirkend profitieren (falsches Wort: kriegen, was ihnen zusteht).
"Hartz4-Plattform" und "Der Sozialticker", die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar 2010 ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).
Für den Fall, dass ein "materielles Unrecht" in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den "Rechtsbehelfsbelehrungen" genannten Fristen eingehalten werden.
Entsprechende Musteranträge wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt und sind unter:
* Chefduzen, * Hartz IV Plattform
verlinkt einsehbar.
Quelle: Presse - Der Sozialticker - Hartz4-Plattform
Stadtteilzentren und Beratungsstellen,
weil das BVG am 9. Febr. 2010 das Urteil zu den Regelsätzen verkünden wird und zumindest für die Kinderregelsätze eine Erhöhung realistisch ist, möchten wir versuchen, noch möglichst viele Menschen mit Kindern zu erreichen, damit diese spätestens bis zum 8. Febr. einen Antrag auf Überprüfung stellen und möglicherweise rückwirkend profitieren (falsches Wort: kriegen, was ihnen zusteht).
"Hartz4-Plattform" und "Der Sozialticker", die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar 2010 ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).
Für den Fall, dass ein "materielles Unrecht" in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den "Rechtsbehelfsbelehrungen" genannten Fristen eingehalten werden.
Entsprechende Musteranträge wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay
* Chefduzen
verlinkt einsehbar.
Quelle: Presse - Der Sozialticker - Hartz4-Plattform
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