Leitet ein Elternteil Kindergeld zeitnah an das nicht
im gemeinsamen Haushalt lebende Kind weiter, ist dieses bei dem weiterleitenden
Elternteil nicht auf den ALG II-Anspruch anzurechnen, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 ALG
II-VO. Der Wortlaut von § 1 Abs. 1 Nr. 8 der ALG II-VO trifft keine Aussage
darüber, bis wann das Kindergeld weitergeleitet worden sein muss. Eine
Anrechnung scheidet jedenfalls bei zeitnaher Weiterleitung aus.