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Sonntag, 5. August 2018
Einkommen von Schülern unter 25 Jahren aus einer Erwerbstätigkeit
Zur Privilegierung von Schülereinkommen. Einkommen von Schülern unter 25 Jahren aus einer Erwerbstätigkeit, welche in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Jahr ausgeübt wird, ist bis zu einem Betrag von 1.200 € pro Kalenderjahr nicht auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialgeld) anzurechnen (§ 1 Abs. 4 ALG II-VO).
Gefunden beim https://www.sozialticker.com/einkommen-schuelern-25-jahren-erwerbstaetigkeit/
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Sonntag, 4. März 2018
50 Euro Taschengeld sind nicht auf Hartz IV anzurechnen
Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass 50 Euro
Taschengeld der Großmutter an den Leistungsberechtigten wegen grober
Unbilligkeit vom Jobcenter nicht auf Hartz IV anzurechnen sind. Der 24-jährige
Kläger aus Krefeld erzielte Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und
erhielt darüber hinaus 110 Euro monatlich von seiner Mutter und weitere 50 Euro
monatlich von seiner Großmutter.
Das Jobcenter bewilligte aufstockende
Grundsicherungsleistungen und berücksichtigte dabei alle Einnahmen. Dagegen
wandte sich der Kläger. Er forderte, dass das Taschengeld seiner Großmutter in
Höhe von 50 Euro nicht angerechnet werden dürfe, da dies grob unbillig sei.
Das SG Düsseldorf ist der Argumentation des Klägers
gefolgt und hat entschieden, dass 50 Euro Taschengeld nicht auf Hartz IV
anzurechnen sind.
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Montag, 22. Januar 2018
Jobcenter Schnüffelei auf privaten Webseiten
Jobcenter schnüffeln gerne mal Erwerbslosen im Internet hinterher. Das ergab
u.a. eine Recherche des „Correctiv Netzwerkes“ bereits 2015. Hierbei beriefen sie
sich auf ein jährliches Branchentreffen der kommunalen Jobcenter-Chefs in
Berlin.
„In einigen Fällen wurden nach der
Schnüffelei in sozialen Netzwerken Gelder gestrichen“, so Correctiv.Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses verneint und verbietet eine unkoordinierte Spionage durch die Mitarbeiter. Ich selbst werde immer wieder mit ähnlichen Fällen konfrontiert und weite dieses noch aus. Sind nicht nur soziale Netzwerke betroffen, so gibt es auch Jobcenter-Recherchen auf privaten Webseiten von Erwerbslosen. Gerade hier kommt es dann vor, dass durch die Jobcenter die Vermutung angestellt wird, dass die oder der Betroffene eine selbstständige Tätigkeit ausübe und aufgrund dessen aufgefordert wird einen Nachweis über das Einkommen einer selbstständigen (EKS) Tätigkeit vorzulegen.
Vollständiger Artikel und Quelle: Inge Hannemann
Gefunden beim http://www.sozialticker.com/jobcenter-schnueffelei-privaten-webseiten/
Sonntag, 26. November 2017
Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt
Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in
Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen
– und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.
Michael Hansen, sagt seine Anwältin Juliane Meuter, „ist eine gescheiterte Seele“.
Michael Hansen, sagt seine Anwältin Juliane Meuter, „ist eine gescheiterte Seele“.
Gefunden bei den http://www.nachdenkseiten.de/?p=41179#h10
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Dienstag, 5. September 2017
Hartz IV: Einkommensteuernachzahlung ist Betriebsausgabe
Müssen
selbständige ALG II-Bezieher Einkommensteuer für zurückliegende Jahre
nachzahlen, so ist diese Nachzahlung als Betriebsausgabe vom Einkommen aus
selbständiger Tätigkeit abzusetzen.
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Sonntag, 27. August 2017
Aufwandsentschädigungen gehören nicht zu berücksichtigenden Einkommen
Soweit der Kläger für die Monate Juni, August und Oktober 2013 höhere
Leistungen nach dem SGB II begehrt, hat die Revision keinen Erfolg. Die
Aufwandsentschädigungen nach §§ 1908i, 1835a BGB gehören nicht zu den nach §
11a Abs 3 Satz 1 SGB II nicht zu berücksichtigenden Einkommensarten, denn es
handelt sich nicht um Einnahmen, die in ihrer Verwendung zweckbestimmt sind.
Gefunden beim http://www.sozialticker.com/aufwandsentschaedigungen-gehoeren-beruecksichtigenden-einkommen/
Gefunden beim http://www.sozialticker.com/aufwandsentschaedigungen-gehoeren-beruecksichtigenden-einkommen/
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