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Donnerstag, 4. April 2013

Bundessozialgericht vernichtet schrittweise das Menschenrecht auf Wohnen

Das Sozialgericht Mainz, genauer dessen 17. Kammer, hat im Sommer 2012 eine umfangreich begründete Entscheidung zu den „Hartz IV“-Unterkunftskosten (KdU) gefällt. Das SG Mainz hat sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Regelleistung (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, Az.: 1 BvL 1/09 u.a.) orientiert. Nachfolgend seien diesem Artikel deshalb die zentralen Ausführungen des SG Mainz zum Menschenrecht auf Wohnen im Rahmen des SGB II vorangestellt:

Mittwoch, 6. Februar 2013

Abzocke mit Sozialwohnungen

Preistreiberei auf Kosten von Geringverdienern

Tausende von Sozialmietern sind von drastischen Mietsteigerungen betroffen. Dabei soll der staatliche geförderte Wohnraum Geringverdiener vor Mietpreissprüngen schützen.

Mittwoch, 30. Januar 2013

Freiburger Mietstudie 2012

Der Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze hat in den Monaten Juli und August 2012 die Freiburger Wohnungsanzeigen erneut ausgewertet. Mit unserer Vorjahresmietstudie wurden insgesamt über 1.700 Wohnungsanzeigen erfasst. Bei der aktuellen Mietstudie wurden zum erstenmal Auswertungen für Stadtteile gemacht.



Download Mietstudie 2012 (.pdf)

Online-Datenbank

Mittwoch, 21. November 2012

Sozialgericht stützt Rathaus

Urteil zu Mietobergrenzen.


Die Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger, die der Gemeinderat vor knapp einem Jahr neu geregelt hat, sind rechtmäßig. Das hat das Sozialgericht entschieden. Einer Mitteilung vom Dienstag zufolge hätten mehrere Kammern des Sozialgerichts die neue Praxis akzeptiert. Danach gilt der durchschnittliche Preis laut Mietspiegel für eine einfache Wohnung als Obergrenze dessen, was die Stadt bezahlt. Die neue Berechnung war nötig geworden, nachdem ein Kläger bis vors Bundessozialgericht gezogen war und im April vergangenen Jahres Recht bekommen hatte.

Sonntag, 18. November 2012

Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

Im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (”Hartz-IV”) sind die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn sie angemessen sind. Hält das Jobcenter die Kosten für unangemessen, muss es nach der Rechtsprechung den Hilfebedürftigen darauf hinweisen, damit dieser sich in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten ggf. eine angemessene Wohnung suchen kann. Ob eine solche Kostensenkungsaufforderung, die Voraussetzung für eine Leistungskürzung ist, wiederholt werden muss, wenn der Bezug von Leistungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen war, ist nach erneuter Antragstellung anhand aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Das hat der 6. Senat des Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

Donnerstag, 13. September 2012

Hartz IV-Wohnung: Verfassungswidriger 22 SGB II zum Bundesverfassungsgericht

Hartz4-Plattform unterstützt Kläger gegen Jobcenter Diepholz auf dem Rechtsweg nach Karlsruhe zur Überprüfung der „Angemessenheitsregelung“
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 auch zur Frage der „Angemessenheit“ einer Hartz IV-Wohnung exakt denselben Anspruch an den Gesetzgeber gestellt wie beim Regelsatz. Dieser Arbeitsauftrag der Verfassungsrichter steht bis heute unerledigt in Sozialministerin von der Leyens Hausaufgabenheft. Zwar hat sie den Regelsatz mit viel Tamtam und öffentlicher Begleitmusik – wenn auch mit beschämendem Erfolg – durchs Parlament gejagt. Dass auch die „Unterkunft“ vom Bundesverfassungsgericht zum „menschenwürdigen Existenzminimum“ gezählt wurde, hat sie einfach mal eben klammheimlich unter den Tisch der Verfassungsrichter fallen lassen. Dabei hatten ihr die Verfassungsrichter angeordnet, auch das „unterkunftsbezogene Existenzminimum“ ebenso wie den Regelsatz „transparent, sachgerecht, realitätsgerecht sowie nachvollziehbar“ zu berechnen und im demokratisch-parlamentarischen Verfahren mit „unverfügbarem“ Leistungsanspruch in Gesetzesform zu gießen. Stattdessen ist das lebenswichtige Dach über dem Kopf für Hartz IV-Betroffene bis heute dem verfassungswidrigen, bisweilen willkürlichen Spiel von Verwaltung und Judikative ausgeliefert.

Montag, 27. August 2012

Sozialwohnungen sterben aus

Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, der findet auf den Wohnungsmärkten in den Ballungsgebieten immer schwerer eine Bleibe. In Deutschland fehlen rund 4 Millionen Sozialwohnungen, haben jetzt Sozialexperten in einer Studie des Pestel-Instituts in Hannover ausgerechnet. Derzeit sind bundesweit nur 1,6 Millionen Sozialwohnungen verfügbar. Den aktuellen Bedarf schätzt das Institut aber auf rund 5,6 Millionen Sozialwohnungen. Nur jeder fünfte finanzschwache Haushalt hat damit überhaupt eine Chance, derzeit eine Sozialmietwohnung zu bekommen, hieß es in der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie. “In den vergangenen zehn Jahren sind im Schnitt 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr vom Markt verschwunden”, erklärte der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. Dies sei eine “dramatische Entwicklung”. – Günther fordert den Bau von mindestens 130.000 Sozialwohnungen jährlich. Die Studie war von der “Wohnungsbau-Initiative” in Auftrag gegeben worden, der unter anderem auch der Deutsche Mieterbund und die IG BAU angehören. Die Förderung des Wohnungsbaus ist Angelegenheit der Länder. Es gibt zwar einen Zuschuss vom Bund – dessen Verlängerung über das Jahr 2013 hinaus ist aber nicht garantiert.
Quelle: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2012%2F08%2F24%2Fa0054&cHash=cfa2a4e83c7dc43fae7ca912be62659e

Freitag, 20. April 2012

Freiburger Mietstudie 2011

Links zum Thema:
  1. Download der Studie als PDF-Datei
  2. OpenOffice-Spreadsheet mit allen Wohnungsangeboten
  3. Badische Zeitung: Mietobergrenze neu, Problem alt
  4. Beitrag von Radio Dreyeckland
  5. Studiogespräch bei Radio Dreyeckland

Die Chancen von BezieherInnen von ALG II auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt Freiburg

Ergebnis einer Auswertung von Wohnungsanzeigen in Freiburg
  • WohnungenzudenfürBezieherInnenvonALGIIfestgesetztenBedingungen sind auch nach der Erhöhung der Mietobergrenze, Dezember 2011, auf dem freien Wohnungsmarkt praktisch nicht vorhanden.
  • FreiburgerMietensteigen 

Donnerstag, 15. Dezember 2011

Überprüfungsantrag Kosten der Unterkunft

Wenn ein Bescheid nicht richtig ist, sollte man Widerspruch einlegen. Wenn die Frist dafür vorbei ist, aknn man statt dessen einen Überprüfungsantrag stellen. Die Behörde muss den rechtswidrigen Bescheid dann zurücknehmen und (wenn sie erst zu wenig bewilligt hat) höhere Leistungen bewilligen.

In der Sozialhilfe und im SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") gilt muss nur für ein Jahr rückwirkend gezahlt werden. Dabei wird nur das volle Kalenderjahr gerechnet. Das heißt: Das "angeknabberte" Kalenderjahr rechnet nicht mit:

Wenn man am 2.1.2012 einen Überprüfungsantrage für die Vergangenheit stellt, dann muss die Behörde ab 1.1.2011 nachzahlen. Wenn man den Antrag am 31.12.2011 stellt, muss ab 1.1.2010 nachgezahlt werden.

Hier finden Sie ein Formular, mit dem Sie ganz leicht selbst einen Überprüfungsantrag stellen, in dem es um Grundsicherungsleistungen in Freiburg und Kosten der Unterkunft geht. Natürlich können Sie den Antrag auch für andere Träger bzw. Orte umformulieren.

Quelle: Sozialrecht in Freiburg

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Muster:

Ihr Zeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Grundsicherungsangelegenheit beantrage ich:
Die Bescheide über Leistungen nach dem SGB II für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden für den Zeitraum ab dem 1.1.2010 insoweit zurückgenommen, als nicht die vollen Kosten der Unterkunft als angemessen anerkennt wurden.

Die Kosten der Unterkunft werden ab 1.1.2010 in voller Höhe als Bedarf berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Betrag wird nachgezahlt.

Ich erwarte, dass der beantragte Änderungsbescheid innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten ergeht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, Untätigkeitsklage zu erheben, wenn diese Frist verstreicht, ohne dass der beantragte Rücknahme- und Änderungsbescheid ergangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Radio Dreyeckland: Sparen wir das Geld doch bei den Armen

Keiner ist so arm dass da nicht noch etwas weniger ginge. So oder ähnlich die heutige realexsitsierende Sozialpolitik im Freiburger Gemeinderat. Zu erst den Mietspiegel kreativ bearbeiten und dann klingelingeling machen. Zum Hintergrund: Gemeinderat beschließt neue Mietobergrenze und die Betroffene haben weiterhin Wohnungen zu suchen, die es nicht gibt, da alle Wohnungen in dieser günstigen Preislage bereits bemietet sind. Menschen die von Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII leben, erhalten neben den Regelsätzen die "angemessenen" Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit der Einführung von Hartz IV 2005 hat die Stadt Freiburg als zulässige Kaltmiete, den von der Sozialhilfe, festgelegten Wert von 5,62 €/qm, übernommen. Diese viel zu niedrige Obergrenze führte dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre Miete zu senken.

Michel von RDL und Jürgen Rombach vom Runden Tisch im Gespräch.

Freiburg, 12. Dezember 2011 Menschen die von Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII leben, erhalten neben den Regelsätzen die "angemessenen" Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit der Einführung von Hartz IV 2005 hat die Stadt Freiburg als zulässige Kaltmiete, den von der Sozialhilfe, festgelegten Wert von 5,62 €/qm, übernommen. Diese viel zu niedrige Obergrenze führte dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre Miete zu senken. Auf Drängen des Runden Tisch Freiburg hat der Gemeinderat 2006 eine neue Mietobergrenze beschlossen, gestaffelt nach Haushaltsgrößen, indem Abschläge auf einen nicht in ausreichender Zahl vorhandenen Baustandard gemacht wurden ( Balkon, einfache Bodenausstattung und Baualter). Aufgrund jener Erhöhung sollten 80 % der Mietsenkungsverfahren beendet werden. Tatsächlich wurden nur 14 % beendet. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom April 2011 diese Praxis der Bestimmung der Mietobergrenze durch die Stadt Freiburg als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R). Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am Dienstag,13.12.2011 ein neues Verfahren zur Bestimmung von nach dem BSG-Urteil rechtskonformen Mietobergrenzen beschließen. Für die Vergangenheit und die Gegenwart sollen als Richtwert die Basismieten der Mietspiegel von 2007, 2009 und 2011 ohne Abschläge gelten. Das führt zu einer Anhebung der Mietobergrenze von knapp 10 %. Der Runde Tisch weiß aufgrund einer eigenen aktuellen Mietstudie (wird 2012 veröffentlicht), daß eine Anhebung um 10% nicht ausreicht, um den im Mietsenkungsverfahren befindlichen Personen, besonders Familien, die Möglichkeit zum Umzug in "angemessenen" Wohnraum zu geben. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil 2006 (BSG - B 7b AS 18/06 R – 07.11.2006) bereits den Nachweis gefordert, dass die Betroffenen "tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können." Das Ausmaß dieses Skandals wird deutlich an der Zahl von 1800 Menschen (BZ vom 12.12.2011), die von der Erhöhung betroffen wären. Wieviele Tausend es tatsächlich nach 7 Jahren Hartz IV sind, kann nur vermutet werden?

Montag, 12. Dezember 2011

Gemeinderat beschließt neue Mietobergrenze - Betroffene werden weiterhin unter Druck gesetzt, Wohnungen zu suchen, die es nicht gibt.


RUNDER TISCH
zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg
Mail: runder-tisch-freiburg@web.de
Internet: www.runder-tisch-freiburg.de
Freiburg, 12. Dezember 2011

Menschen die von Hartz IV,  Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe nach SGB XII leben, erhalten neben den Regelsätzen die „angemessenen“ Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Mit der Einführung von Hartz IV 2005 hat die Stadt Freiburg  als zulässige Kaltmiete, den von der Sozialhilfe, festgelegten Wert von  5,62 €/qm, übernommen. Diese viel zu niedrige Obergrenze führte dazu, dass viele BezieherInnen von Alg II eine Aufforderung bekamen, ihre  Miete zu senken. Auf Drängen des Runden Tisch Freiburg hat der Gemeinderat 2006 eine neue Mietobergrenze beschlossen, gestaffelt nach Haushaltsgrößen, indem  Abschläge auf einen nicht in ausreichender Zahl vorhandenen Baustandard  gemacht wurden ( Balkon, einfache Bodenausstattung und Baualter). Aufgrund jener Erhöhung sollten 80 % der   Mietsenkungsverfahren beendet werden. Tatsächlich wurden nur 14 % beendet.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom April 2011 diese Praxis der Bestimmung der Mietobergrenze durch die Stadt Freiburg als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R). Der Gemeinderat soll in seiner Sitzung am Dienstag,13.12.2011 ein neues Verfahren zur Bestimmung  von nach dem BSG-Urteil rechtskonformen Mietobergrenzen beschließen. Für die Vergangenheit und die Gegenwart sollen als Richtwert  die Basismieten der Mietspiegel von 2007, 2009 und 2011 ohne Abschläge gelten. Das führt zu einer Anhebung der Mietobergrenze von knapp 10 %.  Der Runde Tisch weiß aufgrund einer eigenen aktuellen Mietstudie (wird 2012 veröffentlicht), daß eine Anhebung um 10% nicht ausreicht, um den im Mietsenkungsverfahren befindlichen Personen, besonders Familien, die Möglichkeit zum Umzug in „angemessenen“ Wohnraum zu geben. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil 2006 (BSG - B 7b AS 18/06 R – 07.11.2006) bereits den Nachweis gefordert, dass die Betroffenen „tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben, eine abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung konkret auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können.“

Das Ausmaß dieses Skandals wird deutlich an der Zahl von 1800 Menschen (BZ vom 12.12.2011), die von der Erhöhung betroffen wären. Wieviele Tausend es tatsächlich nach 7 Jahren Hartz IV sind, kann nur vermutet werden?

Der Runde Tisch fordert deswegen:

• die sofortige Beendigung aller Mietsenkungsverfahren  für Bezieher von ALG 2, Sozialhilfe und Grundsicherung durch Übernahme der vollen Wohnkosten bis zum Inkrafttreten einer rechtskonformen Regelung
• Beendigung aller Klagen durch Übernahme der vollen Kosten der Unterkunft
• Ermittlung einer rechtskonformen Mietobergrenze nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtsurteils vom 13. April 2011

Betroffenen empfehlen wir:

Legen Sie gegen aktuelle Bescheide Widerspruch beim Jobcenter ein, stellen Sie noch 2011 einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X und klagen Sie ihr Recht ein.
Unterstützung: http://www.runder-tisch-freiburg.de/ oder am Bollerwagen montags und mittwochs: 10-12:00 Uhr vor dem Jobcenter Freiburg

Dienstag, 3. Mai 2011

BSG kippt Freiburger „Mietobergrenzen“ für Hartz IV-Empfänger

dies ist ein Erfolg all der BezieherInnen von ALG 2, die sich gegen die viel zu niedrig angesetzten Freiburger Mietobergrenzen zur Wehr gesetzt haben,
dies ist auch ein Erfolg des Runden Tisches und seiner MitarbeiterInnen, zumal u.a. die Studie des Runden Tisches " von 2006 "Die Chancen von BezieherInnen von ALG II auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt Freiburg
" im Verfahren eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat,
und es ist ein Erfolg der Rechtsanwälte Fritz un Kollegen, (Kanzlei "Sozialrecht in Freiburg"), die nicht nachgelassen haben, bis sich das Bundessozialgericht mit der Sache befasst hat.

Sozialrecht in Freiburg – www.srif.de – 14.4.2011 - alle wichtigen Dokumente
BSG kippt Freiburger „Mietobergrenzen“ für Hartz IV-Empfänger
Am Mittwoch hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die von der Stadt Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen (B 14 AS 106/10 R). Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Stadt haben.

Montag, 2. Mai 2011

Probleme wegen Hartz IV? -- Mietkosten und Sanktionen !


Öffentliche Veranstaltung
Donnerstag, 5. Mai 2011, Beginn: 20 Uhr in Freiburg-Weingarten im Stadtteilbüro im EKZ*

Für alle BezieherInnen von ALG 2
und alle am Thema InteressiertenFür alle BezieherInnen von ALG 2
und alle am Thema Interessierten

Eine öffentliche Veranstaltung des
Runden Tisches zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg,
des Forums Weingarten 2000
und der Bürgerinitiative “Wohnen ist Menschenrecht” (WiM)


*Stadtteilbüro Weingarten: Krozingerstr. 11 im EKZ. per Straßenbahn: Linie  Haltestelle: Krozingerstraße

DGB-Kundgebung zum 1. Mai 2011 Redebeitrag für den Runden Tisch


DGB-Kundgebung zum 1. Mai 2011
Stühlinger Kirchplatz, Freiburg
Redebeitrag für den Runden Tisch
Martin Klauss
(Der Redebeitrag konnte wegen einsetzendem Regen nicht vollständig gehalten werden)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn wir die Tische ein wenig umstellen würden – wir hätten ganz schnell einen großen Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz – Gesetz in Freiburg beisammen.
Der einleuchtende Grund: Es sind ganz sicher nicht Viele unter uns, die gar nicht unter den Auswirkungen von Hartz I bis IV zu leiden hatten und/oder noch haben.
Woran das liegt? Die Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV waren eben außerordentlich erfolgreich! In einem zentralen Ziel zumindest.
Erfolgreich ist etwas ja wohl dann, wenn ein gewünschtes Ergebnis auch eintritt.
Der damalige Bundeskanzler bejubelte jedenfalls bereits 2005 einen zentralen Erfolg der Hartz-Gesetze mit den Worten:

Donnerstag, 28. April 2011

Gemeinsamen Veranstaltung des Quartiersbüros Unterwiehre und des RUNDEN TISCHES

Dienstag, 03. Mai 2011, 18 Uhr

Probleme wegen Hartz IV?
-- Mietkosten und Sanktionen --
Beginn: 18 Uhr, Bewohnerraum, Langemarckstr. 97*
Für alle BezieherInnen von ALG 2
und alle am Thema Interessierten
* So findet Ihr zum Bewohnerraum in der Langemarckstr. 97
Die Langemarckstraße ist eine Parallelstraße zur Merzhauserstraße.
Ihr geht oder fahrt stadtauswärts entlang der Merzhauserstraße, vor dem Bahnübergang biegt Ihr rechts ab in die Admiral-Spee-Straße, dann an der nächsten Ecke links abbiegen in die Langemarckstraße.

Montag, 25. April 2011

Mittwoch, 20. April 2011

Was tun, wenn ein Teil der Miete aus dem Regelsatz bezahlt wird?

Wir raten allen BezieherInnen von  „Hartz IV“, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen, die einen Teil der Mietkosten selbst tragen,  Widerspruch gegen alle Bewilligungsbescheide einzulegen, die sie bekommen oder bereits bekommen haben. Aller Voraussicht nach wird das dazu führen, dass sie nach Abschluss des laufenden Verfahrens spürbar mehr Geld bekommen als im Moment. Außerdem raten wir, die Überprüfung der Bescheide zu beantragen, deren Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist. Rechtliche Begründung dazu 
Muster für Überprüfungsantrag

Ebenfalls rechtswidrig: Mietobergrenzen im Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Ebenfalls rechtswidrig sind die Berechnungsmethoden der sog. Mietobergrenzen im: Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

BZ 20.4.2011 Erfolg für einen Widerspruch

Das Bundessozialgericht stellt die in Freiburg gängige Praxis von "angemessenen" Mietobergrenzen in Frage und will Nachweise

Von unserem Redakteur Gerhard M. Kirk
Das Bundessozialgericht (BSG) hat dem Freiburger Konzept der Mietobergrenzen sozusagen ein Armutszeugnis ausgestellt. Im Herbst 2007 nämlich beschloss der Gemeinderat, für Empfänger von Hartz IV und Grundsicherung sei eine Mietobergrenze von (heute) etwa 305 Euro Kaltmiete für einen Einpersonenhaushalt angemessen. Daran richteten sich seither die von der Stadt übers Jobcenter gezahlten Kosten für die Unterkunft aus — unabhängig davon, ob es solche Wohnungen in der Stadt in ausreichender Zahl überhaupt gibt. Das aber gehe so nicht, meint nun das BSG.


Deshalb hat es den Fall einer Freiburgerin an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Sie hatte Widerspruch dagegen erhoben, dass ihr mit Verweis auf die "angemessenen" Mietobergrenzen nicht die vollen Kosten der Unterkunft gezahlt wurden.