Um ihre Schulden zu begleichen müssen sich Teilzeitbeschäftigte eine
Vollzeitbeschäftigung suchen. Für viele überschuldete Menschen ist das
Insolvenzverfahren die einzige Möglichkeit, die Schulden in einem
überschaubaren Zeitraum zu regeln und am Ende von dem Rest der Schulden befreit
zu werden.
Normalerweise kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nach sechs
Jahren gewähren, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher, nach drei
oder fünf Jahren. Um die restlichen Schulden erlassen bekommen zu können, muss
der Schuldner aber seine „Erwerbsobliegenheit“ erfüllen, konkret heißt das, er
muss sich insbesondere um eine angemessene Beschäftigung zur Begleichung der
Schulden bemühen.