Betroffene müssen sich bis Ende 2015 selbst versichern
Ab dem 31. Dezember 2015 entfällt der Vorrang der Familienversicherung
für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Das heißt, sie müssen ab Ende des
Jahres eigenständiges Mitglied in einer Krankenkasse ihrer Wahl werden.
Hierbei sollten die ALG II-Bezieher besonders auf die Höhe des
Zusatzbeitrags achten. […]
Quelle: http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/alg_ii/69966/keine_familienversicherung_fuer_alg_ii-bezieher_ab_2016
Gefunden bei den http://www.nachdenkseiten.de/?p=27405