Stellungnahme des Runden Tisches zur geplanten Bürgerarbeit für BezieherInnen von ALG 2
Stellungnahme des Runden Tisches
zur geplanten Bürgerarbeit für BezieherInnen von ALG 2
An den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg
und an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat
nachrichtlich an die Freiburger Presse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Kirchbach,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Runde Tisch Freiburg stellt mit großer Verärgerung fest, dass
nun auch in Freiburg Menschen zur sog. „Bürgerarbeit“ verpflichtet werden sollen, wieder einmal falsche Hoffnungen geweckt und falsche Versprechungen in die Welt gesetzt werden, der rundum misslungene Versuch, durch massiven Zwang Tausende Menschen in "nicht vorhandene Arbeit" zu bringen, durch weiter gesteigertem Druck zum zweifelhaften Erfolg geführt werden soll. Wenn die Arbeit vorhanden wäre, könnte man die Menschen auch ohne Bürgerarbeit vermitteln, weitere "von den Kommunen eingesparte Arbeitsplätze" durch schlecht bezahlte, nicht reguläre Jobs ersetzt werden sollen, durch die Bürgerarbeit zusätzlicher Druck auf die Löhne erzeugt wird.
Der Runde Tisch fordert Sie auf, der Öffentlichkeit gegenüber klarzustellen,
Offensichtlich geht ja das Modell „Bürgerarbeit“ davon aus, dass es möglich ist, Jobs zu finden bzw. neu zu schaffen. Es ist zu vermuten, dass die Bürgerarbeitsplätze beispielsweise die in der Stadt eingesparten Stellen, z.B. im Gartenamt, ersetzen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
für den RUNDEN TISCH
zur geplanten Bürgerarbeit für BezieherInnen von ALG 2
An den Sozialbürgermeister der Stadt Freiburg
und an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat
nachrichtlich an die Freiburger Presse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Kirchbach,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Runde Tisch Freiburg stellt mit großer Verärgerung fest, dass
nun auch in Freiburg Menschen zur sog. „Bürgerarbeit“ verpflichtet werden sollen, wieder einmal falsche Hoffnungen geweckt und falsche Versprechungen in die Welt gesetzt werden, der rundum misslungene Versuch, durch massiven Zwang Tausende Menschen in "nicht vorhandene Arbeit" zu bringen, durch weiter gesteigertem Druck zum zweifelhaften Erfolg geführt werden soll. Wenn die Arbeit vorhanden wäre, könnte man die Menschen auch ohne Bürgerarbeit vermitteln, weitere "von den Kommunen eingesparte Arbeitsplätze" durch schlecht bezahlte, nicht reguläre Jobs ersetzt werden sollen, durch die Bürgerarbeit zusätzlicher Druck auf die Löhne erzeugt wird.
Der Runde Tisch fordert Sie auf, der Öffentlichkeit gegenüber klarzustellen,
- dass unter dem Stichwort „Bürgerarbeit“ zunächst eine größere Zahl von BezieherInnen von ALG 2 noch wesentlich stärker als bisher zu „Anstrengungen“ bei der Jobsuche veranlasst werden sollen. Warum dieser erhöhte Druck auf die Erwerbslosen plötzlich die vielen, nicht vorhandenen Jobs schaffen soll, auf die sich diese Menschen seit langem zu bewerben versuchen, ist nicht erkennbar,
- dass ein knappes Viertel dieser Menschen (bundesweit), die „Übriggebliebenen“, nach einigen Monaten in Jobs mit „tarifgemäßer Bezahlung“ vermittelt werden sollen, die nur teilweise sozialversicherungspflichtig sind – Anspruch auf ALG 1 kann man damit nicht erwerben!
- der vorgesehene Lohn in der Regel nicht dafür ausreicht, aus dem Hartz IV – Bezug herauszukommen. Ziel sind offensichtlich etliche tausend mehr „Aufstocker“, d.h. Menschen, deren Niedrigstlohn nicht zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht.
- dass sich ein Bürgerarbeiter, wenn der Arbeitgeber nicht aufstockt, schlechter stellt, als ein „Ein-Euro-Jobber“.
- den Menschen, die sich wegen ihrer Erwerbslosigkeit oder Niedriglöhnen im Hartz-IV- System befinden,
- ohne vorherige Verschärfung des behördlichen Drucks reguläre, voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tariflöhnen nicht unter einem Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde anzubieten.
Offensichtlich geht ja das Modell „Bürgerarbeit“ davon aus, dass es möglich ist, Jobs zu finden bzw. neu zu schaffen. Es ist zu vermuten, dass die Bürgerarbeitsplätze beispielsweise die in der Stadt eingesparten Stellen, z.B. im Gartenamt, ersetzen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
für den RUNDEN TISCH
Jobcenter in der Kritik - Hartz-IV-Schüler fühlen sich zu Ausbildung gedrängt
Wie weit dürfen Jobcenter gehen? Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen kontrollieren sie die Zeugnisse von Schülern mit Hartz-IV-Eltern - und drohen mit Sanktionen, teils ohne Rechtsgrundlage. 16-Jährige fühlen sich bedrängt, eine Ausbildung zu beginnen. Dabei wollen sie weiter zur Schule gehen.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html
Wiederum Verstoß gegen GR-Beschluss zu Wohnungsnachweisen, Brief an von Kirchbach
An Herrn
Bürgermeister von Kirchbach
nachrichtlich an die ARGE Freiburg
und an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat
Sehr geehrter Herr von Kirchbach,
der Freiburger Gemeinderat beschloss am 05.05.2009 eine 6-Monats-Frist für Wohnungsbewerbungen von BezieherInnen von ALG 2 in einem Mietprüfungsverfahren, „wenn nach 4 Nachweisen innerhalb eines Monats festgestellt wird, dass eine entsprechende Wohnung auf dem Wohnungsmarkt nicht gefunden werden kann bzw. nicht nachweisbar ist“.
Dieser Beschluss wurde von den GemeinderätInnen offensichtlich so interpretiert, dass dadurch die ausufernden Forderungen nach Wohnungsbewerbungen ein Ende fänden, die in keiner Weise dem Angebot an verfügbaren Wohnungen zu Preisen unterhalb der Freiburger MOG entsprachen.
Im Sommer 2009 machte der Runde Tisch darauf aufmerksam, dass trotz dieses Beschlusses noch im Juli 2009 von einer Betroffenen 35 Wohnungsnachweise für etwa ein halbes Jahr verlangt wurden.
Auf unseren Protest hin wurde dieses Verlangen zurückgenommen, und öffentlich erklärt, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall gewesen sei, und dass entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss nach 4 Bewerbungen innerhalb eines Monats die Betroffenen ein halbes Jahr Ruhe hätten. Inhaltlich Gleiches wurde auch von Ihnen mündlich, wie auch schriftlich bestätigt.
Von Ausnahmen von dieser Regel war dabei nie die Rede.
Umso erstaunter musste der Runde Tisch feststellen, dass der Leiter der ARGE, Herr Lang, uns mitteilte:
„Bei atypisch hohen Mieten kann von der 6-Monats-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren wurde in der Arbeitsanleitung nach Absprache mit der Amtsleitung des Sozial- und Jugendamtes sowie des Rechtsamtes festgeschrieben.“,
und: „Insgesamt fallen höchstens 10% der Fälle im Mietprüfverfahren unter diese Regelung. Diese Praxis wurde durch das Rechtsamt der Stadt Freiburg geprüft, mit dem Sozial- und Jugendamt sowie dem Dezernat III abgestimmt und wird seit Mitte 2009 so angewandt“
Unserer Bitte nach Einsicht in die Arbeitsanleitung wurde seitens der ARGE nicht entsprochen.
Wir bitten Sie deshalb um Aufklärung darüber,
auf welcher rechtlichen Grundlage in bis zu 10% der Fälle von der öffentlich bekannt gemachten Regelung abgewichen wurde, inwiefern die Fraktionen bzw. die beschließenden GemeinderätInnen über die offensichtlich nachträgliche vom allgemeinen Verständnis abweichende Interpretation des GR-Beschlusses vom 5.5.2009 unterrichtet wurden, wie Sie diesen Vorgang politisch bewerten, durch den wiederum viele MitbürgerInnen in Freiburg gezwungen werden, sich auch für „unangemessene Wohnungen“ zu bewerben, weil es „angemessene Wohnungen“ bei weitem nicht in der geforderten Anzahl gibt.
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort,
Mit freundlichen Grüßen
Für den Runden Tisch
Bürgermeister von Kirchbach
nachrichtlich an die ARGE Freiburg
und an die Fraktionen im Freiburger Gemeinderat
Sehr geehrter Herr von Kirchbach,
der Freiburger Gemeinderat beschloss am 05.05.2009 eine 6-Monats-Frist für Wohnungsbewerbungen von BezieherInnen von ALG 2 in einem Mietprüfungsverfahren, „wenn nach 4 Nachweisen innerhalb eines Monats festgestellt wird, dass eine entsprechende Wohnung auf dem Wohnungsmarkt nicht gefunden werden kann bzw. nicht nachweisbar ist“.
Dieser Beschluss wurde von den GemeinderätInnen offensichtlich so interpretiert, dass dadurch die ausufernden Forderungen nach Wohnungsbewerbungen ein Ende fänden, die in keiner Weise dem Angebot an verfügbaren Wohnungen zu Preisen unterhalb der Freiburger MOG entsprachen.
Im Sommer 2009 machte der Runde Tisch darauf aufmerksam, dass trotz dieses Beschlusses noch im Juli 2009 von einer Betroffenen 35 Wohnungsnachweise für etwa ein halbes Jahr verlangt wurden.
Auf unseren Protest hin wurde dieses Verlangen zurückgenommen, und öffentlich erklärt, dass dies ein bedauerlicher Einzelfall gewesen sei, und dass entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss nach 4 Bewerbungen innerhalb eines Monats die Betroffenen ein halbes Jahr Ruhe hätten. Inhaltlich Gleiches wurde auch von Ihnen mündlich, wie auch schriftlich bestätigt.
Von Ausnahmen von dieser Regel war dabei nie die Rede.
Umso erstaunter musste der Runde Tisch feststellen, dass der Leiter der ARGE, Herr Lang, uns mitteilte:
„Bei atypisch hohen Mieten kann von der 6-Monats-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren wurde in der Arbeitsanleitung nach Absprache mit der Amtsleitung des Sozial- und Jugendamtes sowie des Rechtsamtes festgeschrieben.“,
und: „Insgesamt fallen höchstens 10% der Fälle im Mietprüfverfahren unter diese Regelung. Diese Praxis wurde durch das Rechtsamt der Stadt Freiburg geprüft, mit dem Sozial- und Jugendamt sowie dem Dezernat III abgestimmt und wird seit Mitte 2009 so angewandt“
Unserer Bitte nach Einsicht in die Arbeitsanleitung wurde seitens der ARGE nicht entsprochen.
Wir bitten Sie deshalb um Aufklärung darüber,
auf welcher rechtlichen Grundlage in bis zu 10% der Fälle von der öffentlich bekannt gemachten Regelung abgewichen wurde, inwiefern die Fraktionen bzw. die beschließenden GemeinderätInnen über die offensichtlich nachträgliche vom allgemeinen Verständnis abweichende Interpretation des GR-Beschlusses vom 5.5.2009 unterrichtet wurden, wie Sie diesen Vorgang politisch bewerten, durch den wiederum viele MitbürgerInnen in Freiburg gezwungen werden, sich auch für „unangemessene Wohnungen“ zu bewerben, weil es „angemessene Wohnungen“ bei weitem nicht in der geforderten Anzahl gibt.
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort,
Mit freundlichen Grüßen
Für den Runden Tisch
Badische Zeitung: Es bleibt wohl bei der Arge
Stadt Freiburg und Arbeitsagentur wollen Zusammenarbeit auch nach Neuorganisation fortsetzen.
Der Freiburger Gemeinderat entscheidet über die künftige Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. In einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) tragen diese Aufgabe die Stadt Freiburg und die Arbeitsagentur gemeinsam. Jetzt steht die Neuorganisation an – die Stadt könnte auch als Optionskommune die alleinige Verantwortung übernehmen. Danach sieht es jedoch nicht aus. Das Jobcenter-Modell soll fortgeführt werden – mit ein paar Änderungen.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/es-bleibt-wohl-bei-der-arge--33406451.html
Der Freiburger Gemeinderat entscheidet über die künftige Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. In einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) tragen diese Aufgabe die Stadt Freiburg und die Arbeitsagentur gemeinsam. Jetzt steht die Neuorganisation an – die Stadt könnte auch als Optionskommune die alleinige Verantwortung übernehmen. Danach sieht es jedoch nicht aus. Das Jobcenter-Modell soll fortgeführt werden – mit ein paar Änderungen.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/es-bleibt-wohl-bei-der-arge--33406451.html
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